Abschlussarbeiten

Lesenswertes

Was rechtswissenschaftliche Arbeiten ausmacht, ist hier sehr schön beschrieben; worauf man bei der Erstellung von Exposés achten sollte, kann man hier nachlesen. Auf den Seiten von Prof. Weiß finden Sie wertvolle allgemeine Hinweise zur Erstellung von Abschlussarbeiten. Bei Arbeiten mit juristischem Schwerpunkt können das Vademecum – Handreichung für die Anfertigung rechtswissenschaftlicher Themenarbeiten, die kürzlich aktualisierte Arbeitshilfe der Kolleg:innen der HSPV NRW, die Hinweise zur formalen Gestaltung einer Hausarbeit von Nora Markard (mit hilfreichen Ausführungen zum Gendern auf S. 10), der Band Juristische Themenarbeiten, das Handbuch der Rechtsförmlichkeit, das Skript von Stefan Stüber und die Übersichten von lehmanns media zum juristischen Zitieren für Sie hilfreich sein. Bei typografischen Unsicherheiten hilft Ihnen ein Beitrag (nicht nur) für Jurist:innen von Kai Engelbrecht. Bei Uwe Manschwetus (dessen Ratgeber wissenschaftliches Arbeiten übrigens sehr empfehlenswert ist, falls Sie sich noch unsicher über die Anforderungen sind!), können Sie nachlesen, welche Aspekte bei der Bewertung wissenschaftlicher Arbeiten eine Rolle spielen und worauf Sie daher achten sollten.

Zugängliches

Recherchieren können und sollten Sie zum Beispiel mit juris und Beck online (beide nur im hochschulinternen Netz) sowie im Gemeinsamen Katalog der Bibliotheken des Bundesgerichtshofs, des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts und im Katalog der Landtagsbibliothek, in denen auch Zeitschriftenaufsätze und Festschriftbeiträge zu finden sind. Auch twitter, Google Books oder Amazon ("Blick ins Buch") können und sollten Sie für Recherchen nutzen. Nutzen Sie auch die Fachinformationen und Analysen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, die Ausarbeitungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes beim Landtag von Sachsen-Anhalt und vergleichbare Quellen. Eine Fülle frei zugänglicher Volltexte finden Sie bspw. bei Digi20 oder in der OAPEN Library, nach Login auch in der Nomos eLibrary. Die meisten Bände der Veröffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer sind frei zugänglich. Es gibt auch sehr gute öffentlich-rechtliche, frei im Netz zugängliche Online-Zeitschriften (ZVR, OdW, ZLVR, JSE, ältere Jahrgänge der DVP, ...); nach Login können Sie auch auf Beiträge zugreifen, die im Archiv des öffentlichen Rechts, der JuristenZeitung, der Zeitschrift Wissenschaftsrecht oder der Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht veröffentlicht wurden. Wenn Sie lesen möchten, was auch Jurastudierende lesen, können Sie bspw. für wenig Geld die AD LEGENDUM abonnieren oder die Ausgaben kaufen, die für Sie interessante Beiträge enthalten. Was Sie weder online oder in unserer Bibliothek finden (Fernleihe ist möglich, bitte an Frau Liebscher wenden; Anschaffungsvorschläge sind stets willkommen), finden Sie in den umliegenden Bibliotheken bspw. in Magdeburg, Halle, Leipzig (derzeit kostenfrei) und Hannover (sehr umfangreiches Online-Angebot).

Technisches

Wenn Sie von zu Hause aus auf die juristischen Datenbanken zugreifen möchten, müssen Sie den VMware Client installieren und nutzen. Bei beck-online können Sie dann ein Konto anlegen und auch einen Heimzugang mit Zwei-Faktor-Authentifizierung einrichten, der dann auch ohne VMware Client nutzbar ist. Juris können Sie – mit VMware Client – ohne Anmeldung nutzen. Bei technischen Problemen kann Thomas Bors helfen. Citavi, Zotoro oder andere Literaturverwaltungsprogramme erleichtert Ihnen die Arbeit sehr; machen Sie sich möglichst früh damit vertraut.

Formales

Für eine Bachelorarbeit sind 30-50 Textseiten, für eine Masterarbeit 40-60 Textseiten (jeweils ohne Deckblatt, Verzeichnisse und Anhänge, gut lesbare Schriftart, Haupttext 12 pt., 1,3-facher Zeilenabstand, Fußnoten 10 pt., einfacher Zeilenabstand, Blocksatz und Silbentrennung, mindestens 2,5 cm Rand an allen Seiten, links/innen 1 cm mehr) ein gutes Maß. Werden die genannten Werte deutlich unterschritten, ist in der Regel zu wenig "drin" in der Arbeit; werden sie deutlich überschritten, ist die Arbeit meist nicht hinreichend fokussiert. Bitte senden Sie mir zusätzlich zur offiziellen Abgabe der gebundenen Arbeit (3-fach plus Datenträger) ein PDF per E-Mail zu. Für Korrektur und Bewertung müssen Sie bitte mindestens vier Wochen einplanen; das Gutachten erhalten Sie von mir in der Regel vorab per E-Mail. Für die Benotung gelten die Vorgaben der jeweils einschlägigen Prüfungsordnung: Hervorragende Leistungen bewerte ich mit "sehr gut", erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegende mit "gut", durchschnittlichen Anforderungen entsprechende mit "befriedigend", trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen entsprechende mit "ausreichend" und wegen erheblicher Mängel nicht mehr den Anforderungen genügende mit "nicht ausreichend".

Kolloquium

Für das Kolloquium bereiten Sie bitte eine kurze Präsentation vor (mit "visuellen Hilfsmitteln" wie einer PPT-Präsentation, einem Handout o.ä.), in der Sie in 10-15 Minuten Titel, Fragestellung, Vorgehensweise, die wesentlichen Ergebnisse und weiterführende Erwägungen vorstellen (bei Durchführung per Videokonferenz: mittels Bildschirmfreigabe). Ein Fachgespräch mit Erst- und Zweitgutachter:in schließt sich an. Insgesamt dauert das Kolloquium 45-60 Minuten. Eine frühzeitige Terminvereinbarung mit Erst- und Zweitgutachter:in empfiehlt sich. Bitte lassen Sie sich auf dem Formular "Terminfestlegung zum Bachelor-/Master-Kolloquium" von den Mitarbeiterinnen des Dezernats für studentische Angelegenheiten bescheinigen, dass das Kolloquium Ihre letzte Prüfungsleistung ist, und bringen Sie das Formular zum Kolloquium mit. Erst- und Zweitprüfer:in unterschreiben dann im Termin.