
Die digitale Transformation verändert Staat und Verwaltung grundlegend. Neue Technologien wie Künstliche Intelligenz, automatisierte Fachverfahren und datenbasierte Entscheidungsprozesse stellen hohe Anforderungen an Organisation, Rechtssicherheit und IT-Infrastruktur. Gleichzeitig erwarten Bürgerinnen und Bürger transparente, effiziente und vertrauenswürdige Verwaltungsleistungen.
Der konsekutive Masterstudiengang Digitale Verwaltung mit IT-Schwerpunkt (drei Semester, Vollzeit) qualifiziert Sie dafür, diese Entwicklungen strategisch zu gestalten. Das Studium richtet sich an Absolventinnen und Absolventen, die sich frühzeitig für Fach- und Führungsaufgaben im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung positionieren möchten – in staatlichen oder kommunalen Verwaltungen ebenso wie bei IT-Dienstleistern des öffentlichen Sektors.
Der Studiengang verbindet Verwaltungswissenschaft und Informatik systematisch miteinander – getragen von zwei eigenständigen Fachbereichen der Hochschule Harz. Wissenschaftlicher Anspruch und aktuelle Praxisanforderungen greifen dabei eng ineinander.
Neben vertieften Kompetenzen in IT und Verwaltungsdigitalisierung erwerben Sie rechtliches, wirtschaftswissenschaftliches, sozialwissenschaftliches sowie methodisches und kommunikatives Fachwissen. Diese interdisziplinäre Ausrichtung bildet die Grundlage für verantwortungsvolle Steuerungs- und Führungsaufgaben im öffentlichen Sektor.
Im Mittelpunkt des Studiums stehen zentrale Zukunftsthemen der öffentlichen IT:
Ergänzt werden diese Inhalte durch rechtliche Rahmenbedingungen wie Arbeitsrecht, Tarifrecht, Dienstrecht und IT-Recht. Darüber hinaus erwerben Sie Kompetenzen in Kommunikation, Prozessmanagement sowie Personalführung und -management – essenziell für Leitungsfunktionen im digitalen Staat.
Die Zulassung ist auf 20 Studierende pro Jahrgang begrenzt. Kleine Studiengruppen ermöglichen eine intensive fachliche Auseinandersetzung und individuelle Betreuung durch die Lehrenden.
Im Team- und Praxisprojekt bearbeiten Sie konkrete Fragestellungen der Verwaltungsdigitalisierung, knüpfen frühzeitig Kontakte in die Praxis und entwickeln mögliche Themen für Ihre Masterarbeit. So entsteht eine enge Verbindung zwischen wissenschaftlicher Vertiefung und realen Herausforderungen des öffentlichen Sektors.
Eine Einschreibung ist bereits möglich, wenn sich Ihr Bachelor-Studium in der Abschlussphase befindet und lediglich die Bachelorarbeit sowie das Kolloquium ausstehen. Dadurch können Sie ohne Zeitverlust in das Masterstudium starten und Ihre akademische Qualifikation konsequent weiterentwickeln.
| Abschluss | Master of Science (M.Sc.) |
| Fachbereich | Verwaltungswissenschaften |
| Regelstudienzeit | 3 Semester |
| Studienbeginn | WiSe oder SoSe |
| Bewerbungsfrist (Bewerber:innen mit inländischen Bildungsnachweisen) | 15. Juli für das Wintersemester und 15. Januar für das Sommersemester. |
| Bewerbungsfrist (Bewerber:innen mit ausländischen Bildungsnachweisen) | 15. Juni für das Wintersemester und 15. Dezember für das Sommersemester. |
| Semesterbeiträge | Infos hier |
| Formale Studienvoraussetzung |
- berufsqualifiziernder Studienabschluss gemäß Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (i.d.R. Bachelorabschluss, Hochschuldiplom oder Abschluss einer Berufsakademie) mit einem erkennbaren Schwerpunkt in Informatik, Verwaltungsdigitalisierung oder einem vergleichbarem Schwerpunkt, - Nachweis eines Notendurchschnitts von mindestens "gut" oder der Nachweis anderer wichtiger Qualifikationen - mindestens 210 während des ersten Studiums erworbene Credit Points aus einem Bachelor- oder Diplom-Studium. |
| Eignungsfeststellungsverfahren |
Eine Eignungsprüfung ist nicht notwendig. Etwaige Abweichungen von den Zulassungsvoraussetzungen kann die Zulassungskommission festlegen. Die Zulassungsordnung sowie die erste Satzungsordnung informieren über weitere Details. |
Für die Bewerbung zum Studiengang Digitale Verwaltung nutzen Sie bitte unsere Online-Bewerbung. Während des Ausfüllens werden Ihnen die individuell benötigten Unterlagen angezeigt, die Sie bitte an der dafür vorgesehenen Stelle im Bewerbungsportal hochladen.
Alle Informationen zur Bewerbung können in den Bewerbungsinformationen des Dezernats für studentische Angelegenheiten nachgelesen werden.
Vor Beginn des Studiums sollten die notwendigen Freistellungen verbindlich zwischen den Studierenden und ihrer jeweiligen Verwaltung bzw. ihrem Arbeitgeber vertraglich geregelt werden. Über die formalen Mindestanforderungen hinaus wird ausdrücklich empfohlen, weitergehende zeitliche Entlastungen zu vereinbaren. Ohne ausreichende Freiräume kann die erfolgreiche Absolvierung des Studienprogramms erheblich beeinträchtigt sein.
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