Für die Bewerbung zu einem Masterstudium an der Hochschule Harz stehen verschiedene Bewerbungsportale zur Verfügung. Die nachstehende Übersicht erläutert, welches Portal Sie für Ihre Bewerbung wählen müssen.
Dies gilt für alle Bewerber/innen, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft oder dem Land des Erwerbs ihrer Hochschulzugangsberechtigung (HZB).
Ausschlaggebend für die Wahl des Bewerberportals ist der Abschluss eines grundständigen Studiengangs (z.B. Bachlor), da die Prüfung der Zugangsberechtigung zum Masterstudium anhand dieses Abschlusses erfolgt.
Ihr vorheriges Studium | Ihre Bewerbung an der Hochschule Harz |
1. Hochschulabschluss in Deutschland | www.hs-harz.de/studium/bewerberinformationen/online-bewerbung/ |
1. Hochschulabschluss im Ausland | my.uni-assist.de |
Sie müssen sich über uni-assist bewerben?
Bevor Sie Ihre Bewerbung bei uni-assist vornehmen, informieren Sie sich bitte zu nachstehenden Fragen:
Nachweis eines akademischen Hochschulabschlusses
Die Bewerbung zum Masterstudium setzt den Abschluss eines grundständigen Studiengangs (z.B. Bachelor) an einer anerkannten ausländischen Hochschule voraus.
Ob dieser Abschluss zum Masterstudium in Deutschland berechtigt, ist durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz (ZAB) geregelt. Mithilfe der Datenbank anabin der Kultusministerkonferenz können Sie sich hierüber selbständig informieren.
Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
Bei einer Bewerbung zum Masterstudium ist auch der Nachweis einer so genannten Hochschulzugangsberechtigung vorzulegen. Darunter versteht man das deutsche Abitur oder Bildungsnachweise aus dem Heimatland, welche dem deutschen Abitur gleichwertig sind und Ihnen den Zugang zu einem ersten akademischen Studium eröffnet haben.
Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache (in Studiengängen mit Deutsch als Unterrichtssprache)
In den meisten Studienangeboten der Hochschule Harz ist Deutsch Unterrichts- und Prüfungssprache. Um den Lehrveranstaltungen folgen zu können, ist somit für diese Studiengänge ein Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache für eine Zulassung an der Hochschule Harz zwingend erforderlich. Sofern Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist, ist mit den Bewerbungsunterlagen einer der nachstehenden anerkannten Sprachnachweise einzureichen:
Ein Nachweis der Deutschkenntnisse ist nicht erforderlich, wenn Sie einen deutschsprachigen Bachelorstudiengang in Deutschland erfolgreich absolviert haben.
Nachweis ausreichender Kenntnisse der englischen Sprache (in Studiengängen mit Englisch als Unterrichtssprache)
Im Studiengang Technology and Innovation Management ist Englisch Unterrichts- und Prüfungssprache. Um den Lehrveranstaltungen folgen zu können, ist somit für diesen Studiengang ein Nachweis ausreichender Kenntnisse der englischen Sprache für eine Zulassung an der Hochschule Harz zwingend erforderlich. Mit den Bewerbungsunterlagen ist einer der nachstehenden anerkannten Sprachnachweise einzureichen:
Ein Nachweis der Englischkenntnisse ist nicht erforderlich, wenn Sie einen englischsprachigen Bachelorstudiengang erfolgreich absolviert haben. Hierüber muss eine Bestätigung (z.B. der Hochschule) vorgelegt werden.
Studiengangsspezifische Voraussetzungen
Je nach gewünschtem Studiengang sind weitere, studiengangsspezifische Voraussetzungen zu erfüllen. Diese entnehmen Sie bitte den Informationen, insbesondere der Zulassungsordnung des von Ihnen angestrebten Master-Studiengangs.
Da Sie einen ausländischen akademischen Abschluss besitzen, bewerben Sie sich - unabhängig von Ihrer Staatsbürgerschaft - über uni-assist e.V. für den von Ihnen angestrebten Studiengang.
Im Online-Bewerber-Portal von uni-assist legen Sie sich zunächst ein Profil an und suchen dann den gewünschten Studiengang und /oder die Hochschule Harz.
Wann bewerbe ich mich?
Bis zu welchem Zeitpunkt Sie sich bei uni-assist bewerben müssen, ist davon abhängig, ob Sie einen zulassungsfreien oder einen zulassungsbeschränkten Masterstudiengang anstreben. Bitte beachten Sie die für Sie geltenden gesonderten Fristen:
Wintersemester:
15. Juni (zulassungsbeschränkte Studiengänge)
31. Juli (zulassungsfreie Studiengänge)
Sommersemester:
15. Dezember (zulassungsbeschränkte Studiengänge)
31. Januar (zulassungsfreie Studiengänge)
Bitte bewerben Sie sich frühzeitig, um uni-assist gegebenenfalls die Nachforderung und die Prüfung fehlender Unterlagen fristgerecht zu ermöglichen.
Wo bewerbe ich mich?
Da Ihre Bewerbung ausschließlich über uni-assist möglich ist, senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen nach der Online-Bewerbung an folgende Adresse:
Hochschule Harz
c/o uni-assist e.V.
11507 Berlin
GERMANY
Was geschieht nach meiner Bewerbung?
Die formale Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen sowie der Plausibilität Ihrer Unterlagen erfolgt durch uni-assist innerhalb von 4 - 6 Wochen nach Eingang.
Bitte beachten Sie, dass uni-assist Ihre Bewerbung erst prüft, wenn Sie die Online-Bewerbung abgeschlossen haben und sowohl die Bewerbungsunterlagen per Post als auch die Bearbeitungsgebühr fristgerecht bei uni-assist eingegangen sind.
Zulassungsentscheidung durch die Hochschule Harz
Wenn Sie die formalen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, leitet uni-assist Ihre Unterlagen an unsere Hochschule weiter.
Die Prüfung der fachlichen Eignung und die Entscheidung über die Zulassung zum Masterstudium erfolgt in den Fachbereichen durch die Zulassungskommission des jeweiligen Studienganges nach Ablauf der Bewerbungsfrist.
Reichen Sie niemals Originalzeugnisse ein (einzige Ausnahme: APS), sondern immer nur amtlich beglaubigte Kopien. Ihre Bewerbungsunterlagen verbleiben zu Dokumentationszwecken bei uni assist und werden nicht wieder herausgegeben.
Achten Sie bei Ihrer Online Bewerbung zwingend darauf, dass Ihre persönlichen Daten vollständig sind und mit den Angaben in Ihrem Reisepass übereinstimmen. Dies gilt auch für die Vollständigkeit Ihres Vor- und Nachnamens, die korrekte Schreibweise sowie die Groß- und Kleinschreibung Ihrer Daten.