Fragen und Antworten zum Berufungsverfahren

Was sind die Einstellungsvoraussetzungen für eine Professur?

Folgende Voraussetzungen müssen nach Hochschulgesetz erfüllt sein:

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium
  • Pädagogische Eignung, der Nachweis hierzu ist u.a. durch eine Probelehrveranstaltung zu erbringen
  • Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, eine Habilitation ist nicht notwendig
  • Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens dreijährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums (Diplom/Master) außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen

Als Berufspraxis außerhalb des Hochschulbereichs können Arbeitszeiten in Industrieunternehmen, im Öffentlichen Dienst (außer Hochschulen), Tätigkeiten an außerhochschulischen Forschungsinstituten und selbständige Tätigkeiten mit entsprechenden Nachweis anerkannt werden. Ebenso werden Tätigkeiten an Forschungsinstitutionen der Hochschulen anerkannt, sofern es sich um An-Institute mit eigener Rechtsform handelt. Tätigkeiten an In-Instituten können nicht berücksichtigt werden.

Einstellungsvoraussetzungen und dienstrechtliche Voraussetzungen nach § 35 HSG LSA

Weitere Voraussetzungen und Anforderungen ergeben sich aus der jeweiligen Stellenanzeige.

Werden Mutterschutz, Eltern- und Pflegezeiten im Berufungsverfahren berücksichtigt?

Ja, bei der Erfüllung der Einstellungsvoraussetzungen nach dem Hochschulgesetz werden diese Zeiten berücksichtigt. Falls Sie beispielsweise ein halbes Jahr pflegebedürftige Angehörige unterstützt haben (nach dem Pflegezeitgesetz), kann es ausreichen, wenn Sie weitere zweieinhalb Jahre relevante Berufserfahrung außerhalb des Hochschulbereichs nachweisen.

Über den genauen Umfang der Anrechnung entscheidet die Berufungskommission für das jeweilige Verfahren. Bitte reichen Sie mit Ihrer Bewerbung die entsprechenden Nachweise ein.

Welche Unterlagen sollte eine Bewerbung beinhalten?

  • Bewerbungsanschreiben
  • Lückenloser Lebenslauf mit folgenden Angaben über den schulischen, wissenschaftlichen und beruflichen Werdegang (Angabe der Arbeitgeber/selbstständigen Tätigkeit mit taggenauer Beschäftigungsdauer und des jeweiligen Tätigkeitsumfangs - Vollzeit oder Teilzeit in %)
  • Arbeitszeugnisse
  • Bei selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis, z.B. in Form einer Gewerbeanmeldung, Bestätigung eines Steuerberatungsbüros etc.
  • Bei Tätigkeiten als wissenschaftliche/r Mitarbeiterin/Mitarbeiter, wissenschaftliche/r Assistentin/Assistent im Hochschulbereich:  Arbeitszeugnisse und/oder Ernennungsurkunden
  • Diplom-, Bachelor- und/oder Masterzeugnisse und - urkunden
  • Promotionsurkunde
  • Aufstellung über besondere wissenschaftliche Leistungen (z.B. Veröffentlichungen, Forschungsprojekte, Patente, Vorträge, Wettbewerbe)
  • Verzeichnis bisheriger Lehrtätigkeiten

Wie läuft das Berufungsverfahren ab und wie lange dauert es voraussichtlich?

Ein Berufungsverfahren ist ein komplexer Prozess und dauert im Durchschnitt 14 Monate.

Zeitgleich zur Ausschreibung der Professur wird eine Berufungskommission gebildet, welche im ersten Schritt das Anforderungsprofil der Professur final festgelegt.

Danach sichtet die Kommission die eingegangenen Bewerbungen und wählt die Bewerberinnen und Bewerber aus, die zur Probevorlesung und zu einem Gespräch (Kolloquium) eingeladen werden.

Für alle Kandidatinnen und Kandidaten, die nach Beurteilung der Berufungskommission berufungsfähig sind, werden von externen Expertinnen und Experten auf dem jeweiligen Berufungsgebiet Einzel- bzw. vergleichende Gutachten eingeholt. Unter Berücksichtigung des Anforderungsprofils wird anhand der Zusammenschau aller vorliegenden Informationen eine Rangfolge der Kandidatinnen und Kandidaten gebildet. Dieser Berufungsvorschlag wird dann durch die Gremien der Hochschule Harz beschlossen. Die letztendliche Ruferteilung erfolgt durch die Hochschulleitung.

Wer sitzt in der Berufungskommission?

Der Berufungskommission gehören

  • fünf Professorinnen und Professoren, davon eine als Vorsitzende bzw. einer als Vorsitzender,
  • eine weitere Professorin oder Professor aus einer anderen Hochschule,
  • zwei wissenschaftliche Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter,
  • zwei Studierende und
  • der oder die Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereichs an.

Was erwartet mich bei der Probelehrveranstaltung?

Das Thema für die Probelehrveranstaltung wird den Kandidatinnen und Kandidaten mit der Einladung bekanntgegeben. Wie an Hochschulen für angewandte Wissenschaften üblich, wird eine interaktive, didaktisch schlüssige Lehrveranstaltung erwartet. Ein reiner Fachvortrag entspricht diesen Anforderungen nicht.

An der Probelehrveranstaltung nehmen die Berufungskommission und Studierende teil, deren Bewertung in die Berufungsentscheidung einfließt. Es handelt sich um eine hochschulöffentliche Veranstaltung.

Wofür gibt es ein Kolloquium?

Ziel dieser Gespräche ist die bessere fachliche und persönliche Einschätzung der Kandidatinnen und Kandidaten zur Feststellung der Eignung. Das Kolloquium findet in der Regel direkt nach der jeweiligen Probelehrveranstaltung mit der Berufungskommission statt. Den Kandidatinnen und Kandidaten dient es auch als Informationsgespräch und bietet die Möglichkeit, einen ersten Einblick in den Fachbereich sowie in die Gestaltung der Professur zu erhalten. Die Dauer beträgt ungefähr 30 – 45 Minuten.

Wird meine Bewerbung vertraulich behandelt?

Ihre Daten werden jederzeit vertraulich behandelt.

Bekomme ich meine Bewerbungsunterlagen zurück?

Postalisch eingegangene Unterlagen werden nach Verfahrensende zurückgesandt.

Fragen und Antworten zu Rahmenbedingungen

In welchem Rahmen kann man eine Nebentätigkeit ausüben?

Die Ausübung von Nebentätigkeiten ist grundsätzlich möglich und nach Hochschulnebentätigkeitsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt geregelt.

Wie sind Beamte krankenversichert?

Professor*innen, die verbeamtet sind, können sich sowohl privat als auch gesetzlich versichern lassen.

Private Krankenversicherung:

  • fast immer günstiger, da nur Restkostenversicherung über 50% nötig ist, die anderen 50% werden von der Beihilfestelle übernommen
  • höherer bürokratischer Aufwand, da sie im Krankheitsfall in Vorkasse gehen und dann die Rechnung bei der Beihilfestelle und der Krankenversicherung einreichen müssen
  • keine kostenlose Mitversicherung von Familienmitgliedern möglich (jeweils eigener Vertrag notwendig)

Welchen Urlaubsanspruch habe ich?

30 Tage (§ 3 (1) UrlVO LSA), die innerhalb der vorlesungsfreien Zeit zu nehmen sind und nicht beantragt werden müssen (§ 46 (7) HSG LSA). An der Hochschule Harz betrifft das die folgenden Zeiträume:

 

  • Weihnachten bis Neujahr (Schließzeit)
  • von Ende Januar bis Mitte März (Semesterfreie Zeit)
  • von Ende Juli bis Mitte September (Semesterfreie Zeit)

Wie hoch ist das Lehrdeputat?

16 Lehrveranstaltungsstunden (12 Zeitstunden pro Woche) über einen Zeitraum von 28 Wochen jährlich. Für die Durchführung anwendungsbezogener Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie für die Wahrnehmung von weiteren dienstlichen Aufgaben und Funktionen können Ermäßigungen gewährt werden (§ 6 LVVO).

Welche weiteren Aufgaben übernehmen Professor*innen?

Zu den hauptberuflichen Aufgaben der ProfessorInnen gehören neben den Aufgaben in der Forschung und Lehre unter anderem die Förderung der Studierenden und des wissenschaftlichen Nachwuchses, Wahrnehmung von Aufgaben der Studienreform und Studienberatung, die Mitwirkung an Eignungsfeststellungs- und Auswahlverfahren der Studienbewerber*innen und die Mitwirkung in der Selbstverwaltung der Hochschule (§ 34 HSG LSA).

Gibt es eine Pflicht seinen Wohnsitz in der Nähe der Hochschule Harz zu wählen (Residenzpflicht)?

Nein, aber der Wohnsitz ist so zu wählen, dass die Dienstaufgaben wahrgenommen werden können (§ 34 (5) HSG LSA).

Linda Skiebe

Sprechen Sie mich gerne an.

Berufungsbeauftragte
Tel +49 3943 659 856
Raum 2.009, Haus 2, Wernigerode