Auf dieser Seite können Sie Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an der Hochschule Harz melden. Bitte handeln Sie bei von Ihnen festgestellten Datenschutzverletzungen umgehend.
Liegt eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten vor, muss die verantwortliche Stelle gemäß Art. 33 der DS-GVO unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden der Verletzung eine Meldung an die Aufsichtsbehörden abgeben.
1. Um was für einen Verstoß handelt es sich?
2. Was für Daten sind betroffen?
3. Wer ist betroffen? Wie viele sind betroffen?
4. Diese Daten über das unten stehende Meldeformular an den Datenschutzbeauftragten senden.