
Die Hochschule Harz verpflichtet sich zur Umsetzung und Durchsetzung von Regeln und Leitlinien guter wissenschaftlicher Praxis. Das betrifft u.a. den verantwortlichen Umgang mit Autor*innenschaften bei Publikationen, z.B. keine Ehrenautorschaft, und mit Forschungsdaten, z.B. deren Archivierung, und vieles mehr. Im Falle von vermutetem wissenschaftlichen Fehlverhalten stehen die Ombudspersonen unserer Hochschule als Ansprechpersonen zur Verfügung.
Grundorientierung von Wissenschaftler*innen ist es, in ihrem Handeln stets die grundlegenden Werte und Normen wissenschaftlichen Arbeitens zu verwirklichen und für sie einzustehen. Forschung, Lehre, Studium, Wissenstransfer und Weiterbildung sind so zu organisieren und durchzuführen, dass die Aufgaben der Hochschule verantwortungsvoll erfüllt werden können. In Wahrnehmung ihrer Verantwortung werden durch die Hochschule Harz unabdingbare Festlegungen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis getroffen und damit Regeln für den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten formuliert.
Die Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten der DFG erkennt die Hochschule Harz − in der jeweils aktuellen Fassung − als für sie verbindlich an. Bei der Auslegung der nachfolgenden Senatsordnung sind diese DFG-Leitlinien stets zu beachten und heranzuziehen. Im Einzelfall gehen die Leitlinien der DFG vor. Alle Angehörigen und Mitglieder der Hochschule Harz, somit auch die Studierenden und Empfänger*innen von über die Hochschule Harz ausgereichter Stipendien, sind verpflichtet, diese Leitlinien ausnahmslos einzuhalten. Alle Angehörigen und Mitglieder der Hochschule Harz haben darauf hinzuwirken, dass diese Leitlinien auch in Kooperationsprojekten Anwendung finden, an denen sie beteiligt sind.