Pressemitteilungen

Juristen der Hochschule Harz veröffentlichen gemeinsamen Kommentar zum Gesellschaftsrecht - Fachbereichsübergreifende Publikation

Unter Beteiligung des Wernigeröder Notars Dr. Maximilian Zimmer und der Hochschullehrer Prof. Dr. André Niedostadek und Prof. Dr. Klaus Lammich, beide Hochschule Harz, wurde ein neuer Kommentar zum Gesellschaftsrecht veröffentlicht. Das von Ring/Grziwotz herausgegebene Buch umfasst insbesondere das Recht der Personengesellschaften, also die offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Erschienen ist der „Systematische Praxiskommentar GmbH-Recht“ im Bundesanzeiger Verlag, dem amtlichen Veröffentlichungsorgan für deutsche Unternehmen.

Prof. Dr. Klaus Lammich, Hochschullehrer für Zivil- und Wirtschaftsrecht am Wernigeröder Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, erklärt: „Der Kommentar gibt praktische Hilfestellung für die Auswahl der richtigen Unternehmensform und erläutert alltagstauglich die wesentlichen Formen von Personengesellschaften und ihre Unterschiede“. Lammich stellt in der Einführung zu den §§ 105 ff HGB die OHG als Grundform der Personenhandelsgesellschaften vor, weiterhin folgt eine genaue Abgrenzung und Erläuterung der Tatbestandsmerkmale. „Von zentraler Bedeutung in der Praxis ist der Gesellschaftsvertrag, der in der Kommentierung des § 109 HGB ausführlich dargestellt ist“, so der Experte. Eine faire Vertragsgestaltung sei die Basis für unternehmerisches Handeln und könne helfen, Streitigkeiten insbesondere unter den Gesellschaftern zu vermeiden. „Gerade bei Personengesellschaften ist dies von zentraler Bedeutung, weil hier die Gesellschafter grundsätzlich persönlich, gesamtschuldnerisch und der Höhe nach unbeschränkt haften“, verdeutlicht Lammich.

Dr. Maximilian Zimmer, der als Honorarprofessor an der Hochschule Harz Handels- und Gesellschaftsrecht lehrt, ergänzt: „Der Kommentar ist hauptsächlich für Verantwortliche in Unternehmen und Angehörige steuerberatender Berufe gedacht, damit soll in erster Linie den Gesellschaftern und Geschäftsführern in Unternehmen die Arbeit erleichtert werden, wenn es um rechtliche Fragen geht“, so Zimmer, der in diesem Zusammenhang vor allem für zahlreiche Vorschriften aus dem Recht der offenen Handelsgesellschaft verantwortlich zeichnet. Sein Kollege Prof. Dr. André Niedostadek vom Halberstädter Fachbereich Verwaltungswissenschaften kommentiert in der Publikation die §§ 716 bis 722 BGB, „diese umfassen unter anderem Vorschriften zum Kontrollrecht der Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft sowie zum Gesellschaftsvermögen“, so der Hochschullehrer für Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht.

Der „Systematische Praxiskommentar GmbH-Recht“ befasst sich mit der wichtigsten Gesellschaftsrechtsreform Deutschlands, dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG). Das Werk erläutert nicht nur den Umfang und die Auswirkung der Neuregelungen, sondern enthält zudem Hinweise auf angrenzende Rechtsbereiche, wie z. B. das Konzern- und Umwandlungsrecht, die Unternehmensnachfolge, Steuern und Kosten - die wichtigsten werden zusammengefasst in eigenen Kapiteln dargestellt. Durch Übersichten, Praxistipps, Formulierungshilfen, Formulare, Checklisten und Musterklauseln wird ein besseres Verständnis und effizienteres Arbeiten erreicht.