· Nachteilsausgleich bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen (z.B. Verlängerung der Prüfungszeit),
· Widersprüche gegen nicht bestandene Prüfungen,
· Verschiebung von Fristwarnungen ("Sollanmeldungen"),
· Anerkennung bzw. Anrechnung von Prüfungsleistungen (in Zusammenarbeit mit dem/der jeweils zuständigen Prüfer/in),
· Verlängerung der Bearbeitungszeit von Bachelor- oder Masterarbeiten z.B. bei Krankheit
Nutzen Sie die E-Mailadresse pruefungsausschuss-fbai(at)hs-harz.de für alle Ihre Anliegen!
Studierende des Bachelorstudiengangs AI Engineering nutzen bitte aieng-b-pa-l(at)ovgu.de!
Bitte begründen Sie alle Anliegen ausreichend und fügen Sie evtl. Nachweise (z.B. ärztliches Attest) bei.
Ab dem 1. März ist ein neuer Prüfungsausschuss im Amt. Die Mitglieder sind:
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses für den Studiengang AI
Engineering an unserem Fachbereich sind: