Artifizielle Intelligenz als Rechtsperson
Ziel ist es, die Bedingungen zu bestimmen, unter denen AI-gestützte Datensysteme ein Rechtspersonenstatus zuschreibbar ist oder zugeschrieben werden muss. Indem die Bedingungen bestimmt sind, durch die ein Rechtspersonenstatus zuschreibbar ist, können gezielt AI-Systeme entwickelt werden, die diese Bedingungen zukünftig entweder erfüllen oder nicht erfüllen. Dies ermöglicht wiederum, dass entweder gezielt das Auftreten von Kosten vermieden wird oder eine genaue Berechnung der Kosten für die Nutzungszeit eines AI-Systems mit Rechtspersonenstatus ermittelt werden kann.
Weiterhin ist anhand der Bedingungen ein Maßstab für AI-Systeme gegeben, durch den feststellbar ist, in welchem Ausmaß nach Abschluss der initialen Trainingsphase solche Systeme für ihre AI-Mensch-Interaktionen verantwortlich gemacht werden können.
Laufzeit: 01.07.2024 – 31.12.2027
Mittelgeber: Land Sachsen-Anhalt / Europäische Union (EFRE)
Gesamtbudget: 377.492,09 Euro
EU-Förderung: 226.495,25 Euro
Förderkennzeichen: ZS/2024/04/185983