Am Dienstag, dem 7. Oktober 2014, fanden sich 180 Interessierte bei der GenerationenHochschule in der „Papierfabrik“ in Wernigerode ein, um der Vorlesung des Magdeburger Notars Joachim Schneider-Slowig zu folgen. Dieser sprach über das Thema „Ihre letztwillige Verfügung – Vermögensnachfolge bei Tod“ und bezog sich insbesondere auf die Erklärung der gesetzlichen und gewillkürten Erbfolge, die Arten letztwilliger Verfügungen, sowie deren Formvorschriften.
„Es gibt Themen, da kann man sich sicher sein, dass sie besonders bei einem Publikum mit größerer Lebenserfahrung auf besonderes Interesse stoßen“, stellte der Rektor der Hochschule Harz, Prof. Dr. Armin Willingmann, bei der Begrüßung fest und nutzte die Gelegenheit, auf das frisch erstellte Programm der GenerationenHochschule für 2015 hinzuweisen, was an diesem Tag erstmals der Öffentlichkeit präsentiert wurde. Auch im kommenden Jahr erwarten die Teilnehmer wieder zehn abwechslungsreiche Vorträge aus ganz unterschiedlichen Wissensgebieten.
Joachim Schneider-Slowig betonte anschließend mit der Eröffnung seines Vortrages, dass der Umgang mit dem Thema Tod und die damit verbundenen Umstände zwar oft als unangenehm empfunden werden, es sich jedoch „auf der Klaviatur des Erbrechts ganz wunderbar spielen“ lasse. Der Referent studierte Mathematik, Informatik und Jura an der Christian-Albrechts-Universität in Kiel und arbeitet seit fast 30 Jahren als Notar. Seit 1991 geht er seiner Tätigkeit in der Landeshauptstadt nach. Seinen Vortrag nutzte er, um aufzuklären und praktische Hinweise zur Nachlassregelung zu geben. Gleich eingangs machte er deutlich, wie wichtig es ist, „Dinge geregelt zu haben und Dinge zu regeln“. Mit einem Zahlenbeispiel gab er Einsicht in die Freibeträge sowie in die entsprechende Erbschaftssteuer und betonte: „Das Finanzamt will die Steuern gleich haben, sonst tickt die ‚Zinsuhr‘ mit einem Zinssatz von sechs Prozent“.
Der Dozent ergänzte seine Ausführungen mit einem Einblick in das „Berliner Testament“, welches Aufschluss über die Erbfolge und seine Besonderheiten gibt. Bei der gewillkürten Erbfolge, insbesondere durch die Erstellung eines Testaments, „bleiben den Erben eine Menge Arbeit und gegebenenfalls Kosten erspart“, merkte der Notar an. Denn durch letztwillige Verfügungen, wie das Testament oder einen Erbvertrag, lässt sich in die gesetzliche Erbfolge eingreifen. „Das Schöne am Erbrecht ist, dass Sie Ihren Nachlass regeln und gestalten wie Sie es wollen“, erklärte Joachim Schneider-Slowig.
Der nächste Vortrag der GenerationenHochschule findet am Dienstag, dem 4. November 2014, ab 17 Uhr im AudiMax („Papierfabrik“, Haus 9) auf dem Wernigeröder Campus statt. Prof. Dr. Thomas Schneidewind, Hochschullehrer für Public Management am Fachbereich Verwaltungswissenschaften der Hochschule Harz, widmet sich dem Thema „Alltägliches aus Sicht eines Ökonomen - Manches ist umsonst, aber nichts ist kostenlos!“. Die Teilnahme an der GenerationenHochschule ist kostenfrei. Die Anmeldung erfolgt unter <link http: www.generationenhochschule.de external-link-new-window externen link in neuem>www.generationenhochschule.de.