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Neuer Honorarprofessor hält Antrittsvorlesung: Das Gebot fairen Verhandelns - Grauzone des Rechts

Nach seiner Ernennung zum Honorarprofessor für Wirtschaftsrecht, insbesondere Handels- und Gesellschaftsrecht im Januar 2011 hielt der Wernigeröder Notar Dr. jur. Maximilian Zimmer am 27. April seine Antrittsvorlesung am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Hochschule Harz unter dem Titel „Das Gebot fairen Verhandelns - darf man die schwächere Verhandlungsposition des Vertragspartners ausnutzen?“. Zahlreiche Studierende sowie Kolleginnen und Kollegen waren gekommen, um diesem alten akademischen Brauch der öffentlichen Präsentation eines neuen Mitglieds des Kollegiums beizuwohnen. Sie wurden Zeuge, wie der Dozent anschaulich und versiert Verhandlungen als wichtiges Element des wirtschaftlichen Lebens vorstellte. Dabei wurde deutlich, dass „unfaires Verhandeln“ kein Rechtsbegriff ist und sich nur in Teilbereichen gesetzliche Lösungen anbieten, somit handelt es sich um eine Grauzone, die schwierige Entscheidungen im Einzelfall erfordert, bei denen stets auch die Werte und Charaktereigenschaften der verhandelnden Personen eine Rolle spielen.

Maximilian Zimmer studierte Rechtswissenschaften in Bonn und promovierte nach seiner Referendarzeit an der Universität Göttingen. 1999 wurde er zum Notar in Wernigerode bestellt. Dies wird auch weiterhin seine Haupttätigkeit sein, daneben ist er an verschiedenen Bildungseinrichtungen als Lehrkraft aktiv, beispielsweise an der Volkshochschule Harz, der Deutschen Anwalt Akademie und seit dem Jahr 2000 auch an der Hochschule Harz. Darüber hinaus ist er nebenamtliches Mitglied des Landesjustizprüfungsamtes beim Justizministerium des Landes Sachsen-Anhalt. Durch zahlreiche wissenschaftliche Veröffentlichungen und Vorträge ist er auch über die Grenzen der Region hinaus als Jurist bekannt. Dabei umfasst sein Themenspektrum bspw. auch Rechtsfragen bei Demenzerkrankungen. Zimmer hat sich in den letzten Jahren auch durch ehrenamtlichen Einsatz an der Hochschule Harz, beispielsweise im Vorstand des Förderkreises, einen Namen gemacht.

„Der Titel eines Honorarprofessors ist die höchste akademische Ehrung, mit der die Hochschule Harz Persönlichkeiten für eindrucksvolles Engagement auszeichnen kann“, würdigte Rektor Willingmann in seiner Laudatio den Dozenten: „Seit Gründung im Jahre 1991 wurde dieser Ehrentitel erst vier Persönlichkeiten verliehen, die sich in unterschiedlicher, aber besonderer Weise für uns eingesetzt haben und die Voraussetzungen einer Bestellung zum Honorarprofessor erfüllt haben“. Der Ernennung waren ein förmliches Verfahren durch eine Kommission aus Mitgliedern aller Fachbereiche der Hochschule und der einstimmige Beschluss des Akademischen Senats vorausgegangen. Zu Honorarprofessoren können nebenberufliche Dozenten bestellt werden, die sich durch lange Lehrtätigkeit und besondere wissenschaftliche oder berufliche Leistungen außerhalb der Hochschule ausgezeichnet haben und auch künftig der jeweiligen Bildungseinrichtung eng verbunden bleiben. Nach ihrer Bestellung durch den Rektor sind sie verpflichtet, in geringem Umfang Lehrveranstaltungen unentgeltlich abzuhalten; in der Regel bleiben diese Lehrkräfte bis zum Eintritt in den Ruhestand weiter in ihrem Beruf außerhalb der Hochschule tätig.