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Stärkung der Patientenrechte und Selbstbestimmung stehen im Mittelpunkt - Wintersemester der GenerationenHochschule startet im September

Am Dienstag, dem 6. September 2011, lädt die GenerationenHochschule alle interessierten Bürgerinnen und Bürger in das Wernigeröder AudiMax der Hochschule Harz ein. Zwischen 17 und 19 Uhr spricht Notar Dr. Maximilian Zimmer über das Thema „Stärkung der Patientenrechte durch Patientenverfügung - aktuelle Entwicklungen“. Der im Jahresplan 2011 vorgesehene Vortrag zum Thema „Recht im Sozialismus - Zur Stellung der Justiz in der DDR“ muss verschoben werden, da Rektor Prof. Dr. Armin Willingmann als Präsident der Landesrektorenkonferenz Sachsen-Anhalt kurzfristig terminlich verhindert ist: „Ich bedaure die erforderliche Verschiebung aus dienstlichen Gründen sehr, freue mich aber auf den vielfach gewünschten Folgevortrag zu ‚Juristen-Karrieren im Zwielicht‘ in unserer GenerationenHochschule 2012“, so Willingmann.

Dr. Maximilian Zimmer ist seit mehr als zehn Jahren Dozent und seit Dezember 2010 Honorarprofessor an der Hochschule Harz. In seiner Tätigkeit als Notar in Wernigerode ist er auch mit den vielfältigen Problemen von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen befasst. Er beschäftigt sich zudem in zahlreichen Veröffentlichungen mit Fragen der Patientenautonomie. Jüngst ist sein viel beachteter Ratgeber zu Demenzerkrankungen erschienen.

„Der Wunsch nach Selbstbestimmung umfasst immer häufiger auch den Willen, in lebensbedrohlichen Situationen Einfluss zu nehmen, etwa einen Behandlungsabbruch zu verlangen. Demgegenüber ist die Entscheidungsfähigkeit gerade in dieser Situation oft eingeschränkt“, erklärt Zimmer, der zudem Dozent für Erb- und Familienrecht an der Deutschen Anwalt Akademie ist. Hier könne eine Patientenverfügung oder sonstige Erklärung hilfreich sein. „Der Gesetzgeber hat in jüngster Zeit die Rechte der Patienten erweitert. Auch erste Gerichtsentscheidungen gehen in diese Richtung“, so der Experte weiter. Der Vortrag setzt sich mit den Möglichkeiten der Selbstbestimmung in lebensbedrohlichen Situationen auseinander, zeigt aber auch die rechtlichen Grenzen auf. Wo hört der zulässige Behandlungsabbruch auf und wo beginnt der strafbare „assistierte Suizid“? Unter weitgehender Ausklammerung ethischer und religiöser Fragen soll der aktuelle Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung zu einem der schwierigsten rechtspolitischen und rechtlichen Probleme unserer Zeit dargestellt werden. Ziel ist es dabei auch, die Teilnehmer in die Lage zu versetzen, konkrete Maßnahmen zur Sicherung ihrer eigenen Patientenrechte zu ergreifen.

Für eine Teilnahme an den Veranstaltungen der GenerationenHochschule ist eine Registrierung zu jeder einzelnen Vorlesung unter www.generationenhochschule.de notwendig, hier befinden sich zudem ein Veranstaltungsüberblick, fotografische Impressionen und interessante Hintergrundinformationen.