Das stürmische Winterwetter machte auch vor der GenerationenHochschule nicht halt, dennoch ließen es sich viele begeisterte Hörer nicht nehmen, am Dienstag, dem 2. Februar 2010, auf den Wernigeröder Campus zu kommen. Dr. Oliver C. Ruppel nahm sein Publikum mit auf eine ungewöhnliche Reise. Der Dozent der University of Namibia referierte zum Thema „Menschenrechte und Gewohnheitsrecht der indigen Völker Namibias – ein juristisches Spannungsverhältnis?“. Eröffnet wurde die Veranstaltung von Katja Schimkus, Leiterin des Akademischen Auslandsamtes der Hochschule Harz, die sogleich die Wichtigkeit gelebter Internationalität betonte. „Mit 71 Partnerhochschulen in 28 Ländern hat die Hochschule Harz ein hervorragendes Netzwerk in der gesamten Welt. Umso mehr freue ich mich, einen vielgereisten juristischen Experten hier begrüßen zu dürfen“, so die junge Führungskraft, die selbst Absolventin der Hochschule Harz ist.
Um die vorherrschende Rechtsordnung Namibias verständlich zu machen, beleuchtete der ausgewiesene Experte, der sowohl über den Master of Laws (LL.M.) der Universität Stellenbosch (Südafrika) und den Master of Mediation (M.M.) der Fernuniversität Hagen verfügt, zunächst die wechselhafte Geschichte des Landes. Mittlerweile ist Namibia ist seit 20 Jahren unabhängig und verfügt über eine Rechtsverordnung, die neben den Gewohnheitsrechten der indigenen Stämme gilt, letztere werden von der Verfassung jedoch explizit als Gesetz geschützt. Bei den Uukwambi beispielsweise wird ein Mord traditionell mit Vieh oder einer Geldsumme beglichen. „Das heißt, dass das Gewohnheitsrecht eher auf eine Schlichtung aus ist, als auf eine Haftstrafe, da diese keine Wiedergutmachung für die Familie bedeuten würde“, erklärte der renommierte Referent. Leider gerieten gerade Frauen und Kinder dabei in ein Spannungsverhältnis. Geschlechterungerechtigkeit und Kinderarbeit gäbe es nach wie vor. Ruppel malte ein – für Europäer erschreckendes – Gesellschaftsbild: „Polygynie, eine spezielle Form der Polygamie, bei der nur der Mann mehrere Frauen haben darf, ist an der Tagesordnung, der Mann ist der gesetzliche Vormund der Frau, Frauen werden der Hexerei beschuldigt, wenn sie außer Stande sind ein Kind zu gebären und Waisenkinder werden wie Gegenstände gehandelt“, so der Experte. Auch Aberglaube ist verbreitet, so würden Albinos nach traditionellem Recht gejagt und getötet. Kinder würden beschnitten – oft mit katastrophalen Folgen. Der engagierte Menschenrechtler hat sich ein ambitioniertes Ziel gesetzt: „Diesem grausamen Traditionsgut gilt es mit gezielter Aufklärung zu begegnen.“
Die nächste GenerationenHochschule findet am 2. März 2010 zwischen 17 bis 19 Uhr im AudiMax auf dem Wernigeröder Campus statt. Prof. Dr. Bernhard Zimmermann, Dekan des Fachbereichs Automatisierung und Informatik der Hochschule Harz, spricht zum Thema „Was Computer nicht können – Grenzen der künstlichen Intelligenz“. Für eine Teilnahme an den kostenfreien Veranstaltungen ist eine Registrierung zu jeder einzelnen Vorlesung unter www.generationenhochschule.de nötig.