In Verbindung mit der Eindämmung der Verbreitung des neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2) gibt es aufgrund von Maßnahmen der Praktikumsunternehmen zwischenzeitlich auch Auswirkungen auf die Durchführung der geplanten bzw. vereinbarten Praktika im Sommersemester 2020. So werden Praktikantinnen und Praktikanten beispielsweise für gewisse Zeit nach Hause geschickt. Oder Unternehmen fragen an, ob Praktika verschoben werden können.
In diesen oder ähnlichen Situationen verfahren wir bis auf Weiteres folgendermaßen:
Das angemeldete Pflichtpraktikum ist länger als die von uns vorgeschriebene Mindestdauer (= Praktikum im vierten Semester 16 Wochen und Bachelorpraktikum 12 Wochen).
Laut Praktikumsordnung können beide Pflichtpraktika maximal sechs Monate dauern. In diesem Fall haben Fehlzeiten keine Auswirkung. Es ist lediglich darauf zu achten, dass die jeweilige Mindestdauer nicht unterschritten wird.
Das angemeldete Pflichtpraktikum umfasst die von uns vorgeschriebene Mindestdauer (bzw. ist nahe daran) und die vorgeschriebene Mindestdauer wird unterschritten.
In diesem Fall bitten wir die Studierenden, mit ihrem Praktikumsunternehmen zu klären, ob eine "Nachholzeit" möglich ist, um die vorgeschriebene Mindestdauer zu erreichen. Sollte dies möglich sein, ist das Dezernat für studentische Angelegenheiten in einem formlosen Schreiben darüber zu informieren (z. B. per E-Mail).
Mittlerweile gibt es auch Konstrukte, dass Unternehmen mit Studierenden ein Pflichtpraktikum mit Mindestdauer und ein gleich daran anschließendes freiwilliges Praktikum vereinbaren. In diesen Fällen ist die Mindestdauer erreicht, wenn der Pflichtteil und der freiwillige Teil zusammen diese erreichen. Auch in diesem Fall ist das Dezernat für studentische Angelegenheiten formlos über den freiwilligen Teil zu informieren (z. B. indem der E-Mail eine Kopie des Vertrags zum freiwilligen Praktikum beigefügt wird).
Mögliche Auswirkungen auf den Bezug von BAföG sind mit dem BAföG-Amt abzuklären.
Ob unterbrochene Praktika im Sommersemester 2020 fortgesetzt und abgeschlossen werden können, ist momentan aus organisatorischen Gründen und dem aktuell nicht einschätzbaren gesundheitlichen Gefährdungspotenzial noch ungewiss. Daher gelten folgende Sonderregelungen für Praktika, die für das Sommersemester 2020 angemeldet bzw. nach Studienordnung vorgesehen sind:
Mögliche Auswirkungen auf den Bezug von BAföG sind mit dem BAföG-Amt abzuklären.
Bei Härtefällen oder Situationen, die durch die oben genannten Punkte nicht abgedeckt sind, informieren Sie bitte die Praxissemesterbeauftragte Frau Prof. Dr. Kerstin Schneider. Es wird dann individuell nach einvernehmlichen Regelungen zwischen allen Beteiligten gesucht.
Einer von vielen Vorzügen einer Fachhochschule ist die praxisnahe Ausbildung, die u. a. erreicht wird durch:
Ein Bachelor-Praktikum ist in allen entsprechenden Studiengängen im letzten Semester zu absolvieren. Im Studiengang Wirtschaftsinformatik ist zudem ein erstes Praktikum etwa in der Mitte des Studiums durchzuführen. Durch diese Pflichtpraktika lernen die Studierenden frühzeitig den Berufsalltag in den Unternehmen kennen.
Ein Praktikum umfasst je nach Studienordnung mindestens 10 bzw. 12 Wochen betrieblicher Tätigkeit. Beim Bachelor-Praktikum wird empfohlen, die Bachelor-Arbeit, die im Normalfall eine Bearbeitungsdauer von 12 Wochen umfasst, direkt anzuschließen.
Die Studierenden können und sollten den Praktikumsbetrieb nach ihren Neigungen auswählen und das Praxissemester durch eigene Initiative organisieren.
Firmenangebote für Praktikumsplätze werden innerhalb der Hochschule Harz ausgehängt sowie auf der Website des Career-Service der Hochschule angeboten. Bei der Suche werden die Studierenden vom Praktikumsbeauftragten unterstützt, der intensive Kontakte zu Unternehmen und Instituten hält.
Alle Studierenden sollen im Rahmen des Praktikums eine mit dem Unternehmen und der Hochschule Harz abgestimmte Aufgabe, die dem jeweiligen Fachniveau entspricht, bearbeiten. Die Studierenden werden dabei von einem Betriebs- und einem Hochschulbetreuer begleitet, die sie in fachlicher und organisatorischer Hinsicht beraten.
Praktika im Ausland sind möglich und werden von der Hochschule Harz ausdrücklich gefördert.
IAESTE (International Association for the Exchange of Students for Technical Experience) ist Teil der Studentischen Initiativen der Hochschule Harz.
IASTE fördert an der Hochschule Harz seit 1999 aktiv den internationalen Praktikantenaustausch. Die politisch neutrale Organisation bietet hilfreiche Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandspraktikums für „Incoming“- und „Outgoing“-Studenten.
E-Mail: iaeste(at)hs-harz.de