Krankenversicherung

Die Krankenversicherungspflicht besteht während des gesamten Studiums!

Nach § 29 Absatz 2 Nr. 5 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ist die Immatrikulation zu versagen, wenn keine ausreichende Krankenversicherung nachgewiesen wird.

Nach § 199a Sozialgesetzbuch (SGB) V besteht die gegenseitige Meldepflicht bezüglich der Krankenversicherung zwischen Krankenkassen und Hochschulen. Start an der Hochschule Harz bereits ab dem 01.11.2021. Eine Meldung in Papierform ist seit dem 01.11.2021 nicht mehr möglich!

Die Krankenkassen melden an die Hochschule den

  • Versicherungsstatus (M10)
  • Beginn der Versicherung bei einem Krankenkassenwechsel (M11)
  • Verzug mit der Zahlung der Krankenkassenbeiträge (M12)
  • Begleichung der rückständigen Krankenkassenbeiträge (M13)

Die Hochschule meldet an die Krankenkassen

  • Beginn des Studiums und den Tag der Einschreibung (M20)
  • Ablauf des Semesters, indem oder mit Wirkung dessen Ablauf die Exmatrikulation erfolgt/ erfolgte (M30)

Achtung !!!

Eine elektronische Zuordnung Ihrer Krankenkasse ist nur möglich, wenn Sie Ihren Namen sowohl bei der Krankenkasse als auch bei Ihrer Bewerbung identisch angeben. Daher verwenden Sie bitte die Schreibweise Ihres Namens, wie er auf Ihrem Personalausweis verwendet wird.

Beispiel:

OK                         Lisa-Marie Mueller (Meldung Krankenkasse) und Lisa-Marie Mueller (Bewerbung)

 

Nicht OK              Lisa-Marie Mueller (Meldung Krankenkasse) und Lisa Marie Mueller (Bewerbung)

                               Lisa-Marie Mueller (Meldung Krankenkasse) und Lisa-Marie Müller (Bewerbung)

                               Lisa-Marie Mueller (Meldung Krankenkasse) und Lisa Mueller (Bewerbung) usw.

 

Wichtige Hinweise für:

  • Studienanfängerinnen und Studienanfänger

Spätestens zum Zeitpunkt der Einschreibung benötigen wir von Ihrer Krankenversicherung eine elektronische Meldung über Ihren Versicherungsstatus (M10).
Kontaktieren Sie diesbezüglich bitte Ihre Krankenkasse und teilen Sie Ihr die Absendernummer: H0000582 für den automatischen Datenaustausch im Studentenmeldeverfahren mit!.
Ihre Krankenversicherung sendet dann die erforderliche Meldung an die Hochschule Harz.

Eine studentische Krankenversicherung gilt erst ab offiziellem Semesterbeginn (1.03., 1.09.). Wenn Sie vor Semesterbeginn anreisen, sollten Sie, wenn notwendig, eine Reisekrankenversicherung abschließen, die bis Semesterbeginn gültig ist.

  • Studierende

Jeder Studienbewerber / Studierende muss sich daher mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzen, um ihr die Absendernummer: H0000582 für den automatischen Datenaustausch im Studentenmeldeverfahren mitzuteilen.

  • Hinweise für EU-Bürger

Bitte kontaktieren Sie eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland und zeigen Sie Ihre Blaue Versicherungskarte der EU (EHIC) vor, die sie in Ihrem Heimatland bekommen und teilen Sie ihr die Absendernummer: H0000582 für den automatischen Datenaustausch im Studentenmeldeverfahren mit.

  • Hinweise für NICHT-EU-Bürger

Nicht-EU-Bürger müssen eine Krankenversicherung bei einem deutschen Versicherungsanbieter abschließen und ihr Absendernummer: H0000582 für den automatischen Datenaustausch im Studentenmeldeverfahren mitteilen.

Im Heimatland abgeschlossene Versicherungen sind im Leistungsfall oft nicht ausreichend und können deshalb nicht akzeptiert werden. Ohne eine deutsche Krankenversicherung ist keine Immatrikulation möglich.

Wichtig! Bitte prüfen Sie vor Abschluss einer Krankenversicherung (egal ob gesetzlich oder privat) immer, ob deren Leistungen Ihren Bedürfnissen entsprechen. Nicht alle privaten Krankenversicherungen werden von der Ausländerbehörde für die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis akzeptiert. Bitte klären Sie dies daher vor dem Abschluss der Versicherung mit der Ausländerbehörde ab.

  • Studierende, die ihre Krankenkasse wechseln:

Die Hochschule benötigt von Ihrer neuen Krankenkasse eine elektronische Meldung über den Krankenkassenwechsel (M11). Kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse. Ihre Krankenversicherung sendet dann die erforderliche Meldung an die Hochschule Harz. Bitte geben Sie dazu die Absendernummer: H0000582 für den automatischen Datenaustausch im Studentenmeldeverfahren an.

  • Sie sind privat versichert?

Grundsätzlich müssen Sie eine beliebige gesetzliche Krankenkasse kontaktieren, diese wird uns dann das Vorliegen einer privaten Versicherung melden.

Bitte geben Sie dazu die Absendernummer: H0000582 für den automatischen Datenaustausch im Studentenmeldeverfahren an.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre betreuende Sachbearbeiterin im Dezernat für Studentische Angelegenheiten (DfSA)
 

  • Befreiung von der Krankenversicherungspflicht für Privatversicherte:

Wer durch die Einschreibung als Student versicherungspflichtig wird, jedoch weiter (meist durch eine Mitversicherung über die Eltern) privat krankenversichert bleiben möchte, kann sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Die Befreiung kann nicht widerrufen werden; sie gilt für die gesamte Dauer des Studiums. Es wird daher empfohlen, sich bei der gesetzlichen Krankenkasse vor Ausstellung der Befreiungsbescheinigung ausführlich über die Folgen der Befreiung von der Versicherungspflicht beraten zu lassen!

Bitte informieren Sie sich gut, was es heißt, sich von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen. Dies gilt insbesondere für Studienbewerber / Studierende, die bei ihren Eltern privat "mitversichert" sind, dies ist nicht unbegrenzt möglich, so dass Sie sich später im Laufe Ihres Studiums ggf. selbst privat versichern müssen.


Weiteres ist geregelt im:

  • Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch-Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)
  • Studentenkrankenversicherungsmeldeverordnung (SKV-MV)

Bitte informieren Sie sich selbst über die Unterschiede zwischen einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung bei der jeweiligen Krankenkasse.

Vergleichen lohnt sich!