1. Was ist der Unterschied zwischen einem staatlichen und einem kommunalen Praktikum?
    Staatliche Behörden sind alle Landes– und Bundesbehörden sowie alle nachgeordneten Behörden. Kommunale Behörden sind alle Behörden der Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte.


    2. Woher bekomme ich Adressen der Behörden?
    Adressen bekommen Sie hier auf der PIP (Praktikumsinformationsportal) Seite, auf den Internetseiten der Behörden und Städten. Eine gute Quelle ist z.B. auch die Seite des Statistischen Landesamtes.


    3. Kann ich auch in privaten Unternehmen ein Praktikum machen?
    Ja, mit Ausnahme der Praktika im vierten Fachsemester bei den Studiengängen "Öffentliche Verwaltung" und "Verwaltungsökonomie". Genaueres finden Sie in der jeweiligen Praktikumsordnung.


    4. Wie bewerbe ich mich?
    In der Regel mit persönlichen Bewerbungsunterlagen und einem schriftlichen Anschreiben. Hierzu finden Sie auf unserer Seite unter `Informationen` als kleine Orientierungshilfe einige Musterbewerbungen. Darüber hinaus erhalten Sie Tipps und wertvolle Hinweise von unserem Career Service der Hochschule Harz. Als Ansprechpartner steht ihnen hier Frau Meilke zur Verfügung.


    5. Wann sollte ich mich bewerben?
    Das ist abhängig von der Praktikumsstelle. Der Bundestag hat beispielsweise eine Vorlaufzeit von einem Jahr. Grundsätzlich sollte man sich ein halbes Jahr vorher bei den gängigen Behörden bewerben. Dies sind lediglich Richtwerte, an denen Sie sich orientieren können. Sie können ggfs. auch frühzeitig telefonisch nachfragen.


    6. Gibt es einen Standardvertrag?
    Wenn ja, wo finde ich diesen? Muss ich diesen verwenden? Ja, Sie finden ihn auf unserer Seite unter Downloads. Viele Behörden haben eigene Verträge, die dann auch von der Hochschule angenommen werden. Insofern sind Sie nicht zwingend an den Standardvertrag der Hochschule Harz gebunden.


    7. Wann genau muss das Praktikum stattfinden?
    Laut Praktikumsordnung sind die Zeiten vorgegeben. Sie dürfen nicht mit den Vorlesungszeiten und Prüfungszeiten kollidieren. Bei den Studiengängen der Öffentlichen Verwaltung sowie der Verwaltungsökonomie sind insgesamt 52 Wochen Praktikum zu absolvieren, um den Anforderungen der Bachelor-Praktikumsordnung gerecht zu werden. Studenten der Studiengänge "Europäisches Verwaltungsmanagement" und "eGovernment" müssen mindestens 39 Wochen absolvieren. Genauere Informationen erhalten Sie durch den Praktikumszeitplan, der unter Downloads zu finden ist.


    8. Muss ich, als Student des Studienganges Öffentliche Verwaltung oder Verwaltungsökonomie, zuerst das kommunale oder das staatliche Praktikum machen?
    Die Reihenfolge dürfen Sie selber festlegen. In jedem Falle müssen Sie beide absolvieren!


    9. Kann ich meine Praktika deutschlandweit absolvieren?
    Laut Praktikumsordnung haben die Studiengänge "Öffentliche Verwaltung" und "Verwaltungsökonomie" das Praktikum im vierten Fachsemester je zur Hälfte bei einer deutschen staatlichen und kommunalen Behörde zu absolvieren. Die Praktika sind deutschlandweit möglich. Die Studierenden des Studiengangs "Europäisches Verwaltungsmanagement" müssen mindestens drei Monate ihres Praktikums im Ausland verbringen. Für die Studierenden des Studienganges "eGovernment" gibt es diesbezüglich in der Praktikumsordnung keine Einschränkungen. Sie können ihre Praktika deutschlandweit oder auch im Ausland absolvieren. In der Majorphase kann in jedem Studiengang das Praktikum auch im Ausland absolviert werden. Weitere Informationen finden Sie in der Praktikumsordnung.


    10. Wie organisiere ich mein Praktikum außerhalb meines Wohnortes?
    Es besteht die Möglichkeit sich mit Hilfe diverser Internetseiten, wie z.B. Studenten-Wg, Wg-gesucht, Immobilienscout usw. in jedem Ort für begrenzte Zeit ein Zimmer zu mieten. Weitere Ansprechpartner könnten die ortsansässigen Hochschulen, Universitäten oder auch Wohnungsverwaltungen und -vermittlungen sein.


    11. Werden die Praktika bezahlt?
    In der Regel sehen die Behörden keine Bezahlung vor. Es gibt allerdings Ausnahmen. Privatunternehmen zahlen manchmal eine kleine Aufwandsentschädigung. Das ist immer abhängig von der Behörde bzw. vom Unternehmen selbst.


    12. Gibt es jemanden, der mich während der Praktika begleitet? Kann ich mir den Dozenten aussuchen?
    Ja, im dritten Fachsemester können Sie unter mehreren Dozenten einen wählen, der das Praxisbegleitseminar durchführt. Dieser Dozent wird Sie während aller Praktika anschließend betreuen. Allerdings gibt es keine Garantie dafür, dass Sie ihrem Wunschdozenten zugeteilt werden.


    13. Muss ich zu dem Praxisbegleitseminar immer anwesend sein?
    Das ist abhängig vom Dozenten. In der Regel muss man anwesend sein, da während des Begleitseminars wichtige Informationen u.a. zum Praxissemesterbericht vermittelt werden. Einige Dozenten bieten auch Onlinekurse an.


    14. Wie oft findet das Praxisbegleitseminar statt?
    Das ist auch abhängig vom Dozenten. Steht Ihr Praxisbegleiter (Dozent) fest, können Sie ihn direkt kontaktieren.


    15. Was mache ich, wenn ich keinen Praktikumsplatz finde?
    Wenn Sie nur Absagen bekommen und auch kurz vor Praktikumsbeginn noch keinen Praktikumsplatz gefunden haben oder keinen der Sie interessiert, dann wenden Sie sich schnellstens an den Praktikumsbeauftragten oder das PIP-Team.


    16. Was mache ich, wenn während der Praktika inhaltliche und/oder persönliche Probleme auftreten?
    Zuerst sollten Sie versuchen diese Probleme eigeninitiativ mit der Behörde zu bewältigen. Im Ernstfall sollten Sie sich an ihren Praxisbegleiter und/oder Praktikumsbeauftragte wenden, um Lösungsmöglichkeiten zu besprechen. Im schlimmsten Fall müsste über einen Wechsel nachgedacht werden.


    17. Was ist, wenn ich während der Praktika krank bin?
    In Krankheitsfällen ist die versäumte Zeit so weit nachzuarbeiten, dass die Ziele des Praktikums erreicht werden. Sie dürfen maximal 10% der vereinbarten Praktikumszeit wegen Krankheit versäumen. Der / die Praktikumsbeauftragte ist zu benachrichtigen.


    18. Kann ich während der Praktika Urlaub nehmen?
    Nein. Während der Praktika haben Sie keinen Anspruch auf Urlaub.


    19. Was ist ein Praxissemesterbericht?
    Hierbei handelt es sich um eine wissenschaftliche Arbeit über ihre Praktika im vierten Fachsemester. Für die Abgabe des Praxissemesterberichts ist ein Vordruck auszufüllen, den Sie im Kasten vor dem Sekretariat oder hier unter Downloads finden.


    20. Was ist ein Praxisbericht?
    Dies ist ein Bericht, der über das Praktikum im siebten Fachsemester zu verfassen ist.


    21. Wie verläuft die Verteidigung des Praxissemesterberichts?
    Die Verteidigung des Praxissemesterberichts findet in der darauffolgenden Prüfungsphase statt. Sie besteht aus einer mündlichen Zusammenfassung (etwa 10 Minuten) und sich anschließenden Fragen vom Dozenten.


    22. Muss man für jedes Praktikum einen Praktikumsnachweis erbringen?
    Ja, das ist für jedes Praktikum notwendig.


    23. Muss ich die Praktikumsnachweise der Hochschule benutzen?
    Nein, wenn die Praktikumsbehörde eigene Praktikumsnachweise verwendet, können auch diese benutzt werden. Man kann sich auch zusätzlich ein schriftliches Praktikumszeugnis ausstellen lassen. In jedem Falle muss eine Abschlussnote über Ihr absolviertes Praktikum sowie Ihre Studentendaten (Name, Matrikelnummer usw.) vermerkt sein. Oder es muss sich anderweitig ergeben, dass das Praktikum erfolgreich absolviert wurde. Der Praktikumsnachweis muss dann als Kopie zusammen mit dem Praxissemesterbericht abgegeben werden. Die Vordrucke finden Sie hier unter Downloads.