FAQ - Häufig gestellte Fragen rund um's Auslandsstudium

Vor dem Auslandsaufenthalt

Zu welchen Zeiten sind Sie im Büro? Muss ich für eine Beratung extra einen Termin bei Ihnen machen?

Das International Office befindet sich auf dem Campus in Wernigerode im Campus Zentrum, Räume 4.019 - 4.021. Wir sind montags bis freitags 9.00 - 12.00 Uhr und montags bis donnerstags 13.00 - 15.00 Uhr erreichbar. Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin. So können sich beide Seiten ausreichend auf diesen Termin vorbereiten und es steht genügend Zeit für eine zufriedenstellende Beratung zur Verfügung.

Welche Hochschule kommt für mich infrage?

Die Antwort hängt zunächst davon ab, in welchem Studiengang Sie eingeschrieben sind. Eine Übersicht mit den Partnerhochschulen für Ihren Studiengang  finden Sie hier. Des Weiteren sollten Sie überlegen, welches Land und welche (Vorlesungs-)Sprache Sie präferieren. Natürlich kommt es auch auf die Art der Hochschule an: Möchten Sie lieber an einer großen Uni oder an einer übersichtlicheren Hochschule studieren? Welche Art der Unterkunft möchten Sie beziehen? Viele dieser Infos finden Sie in den Erfahrungsberichten von ehemaligen Outgoings, die online verfügbar sind.

Mir gefällt keine der angebotenen Partnerhochschulen, was kann ich tun?

Natürlich können Sie auch an jeder anderen (staatlich anerkannten) Hochschule weltweit studieren. In diesem Fall würden Sie als sogenannter Free Mover einen Auslandsaufenthalt absolvieren, was bedeutet, dass Sie sich selbstständig darum kümmern müssen, die jeweiligen Bewerbungsfristen und –formalia einzuhalten. Des Weiteren können Studiengebühren anfallen. Um diese Informationen zu erhalten, müssen Sie selbst aktiv werden. Sie können sich in diesem Fall jedoch auch eine Vermittlungsagentur wenden, wie zum Beispiel GOstralia!/GOzealand, IEC, World of Students oder AsiaExchange

Sog. Free Mover Aufenthalte (Auslandssemester an einer selbst gesuchten ausländischen Hochschule) werden in der Datenbank des International Office erfasst. Zum einen zu statistischen Zwecken, zum anderen aus administrativer Notwendigkeit (v.a. beim Thema Anerkennung vom im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen; Informationen zu Stipendien). Sie sollten bereits frühzeitig mit uns in Kontakt treten um die Rahmenbedinungen des geplanten Free Mover - Aufenthaltes abzuklären.

Wie kann ich ein Auslandssemester finanzieren?

Die Finanzierung hängt zunächst davon ab, ob Sie an einer Partnerhochschule studieren möchten, die am Erasmus+-Programm teilnimmt (die meisten unserer europäischen Partnerhochschulen) oder an einer außereuropäischen. Falls Sie an einer Erasmus+Partnerhochschule Ihren Auslandsaufenthalt absolvieren, bekommen Sie, wenn Sie einen Platz erhalten, automatisch ein Erasmus+-Stipendium (je nach Zielland unterschiedliche Förderraten).

Für die anderen Partnerhochschulen (und für Free Mover) gibt es die Möglichkeit, sich für ein PROMOS-Stipendium zu bewerben, das direkt vom International Office der HS Harz vergeben wird.

Für alle (Erasmus+ und Nicht-Erasmus+-Studierende) ist es zudem ratsam, sich über die Möglichkeit der Finanzierung durch Auslandsbafög zu erkundigen (und sich mindestens 6 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes darum zu kümmern!). Es besteht dabei die Möglichkeit, neben einer monatlichen Unterstützung auch einen Reisekostenzuschuss zu erhalten, der nicht zurückerstattet werden muss. Für weitere Infos zum Thema Auslandsbafög schauen Sie bitte hier.

Wo wohne ich während des Auslandssemesters?

Ihre Wohnsituation während Ihres Auslandsaufenthaltes kann je nach Partnerhochschule unterschiedlich sein. Teilweise bekommen Sie automatisch einen Wohnheimplatz oder Sie müssen sich extra dafür bewerben. Andere Partnerhochschulen verfügen über keine eigenen Wohnheime, sodass Sie sich privat um eine Unterkunft kümmern müssen. Wie die Wohnsituation an Ihrer Wunschhochschule aussieht, können Sie entweder über unsere Website herausfinden oder über die Erfahrungsberichte ehemaliger Outgoings erfahren.  

Wie läuft die Bewerbung für einen Auslandsstudienplatz ab? Welche Unterlagen brauche ich dafür?

Im ersten Schritt erfolgt die interne Bewerbung für ein Auslandssemester über ein Online-Formular. Dafür müssen Sie sich zunächst in unserem Portal für Outgoing Studierende registrieren und anschließend einloggen. Der Link zum Online-Formular wird circa einen Monat vor der Bewerbungsdeadline im Portal freigeschaltet. Sie können in der Bewerbung bis zu drei Wunschhochschulen angeben. Bitte beachten Sie, dass die Angabe nach Präferenz erfolgen sollte. Das bedeutet, dass Ihr Erstwunsch mit höherer Priorität behandelt wird als Ihr Zweitwunsch usw.

Bewerbungsdeadlines:

WiSe: 01.12. (für Auslandsstudium im darauffolgenden WiSe)

SoSe 15.06. (für Auslandsstudium im darauffolgenden WiSe)

 

Dokumente, die Sie in der Onlinebewerbung hochladen müssen:

  • aktuellen Notenspiegel (Download über LSF/HISinOne) und
  • Sprachnachweis (für die Unterrichtssprache im Auslandsstudium) (Weitere Informationen zum Sprachnachweis siehe Frage "Wie und wo bekomme ich den Sprachnachweis zur Bewerbung für ein Austauschstudium?")

Nach der Bewerbungsdeadline werden zunächst die Kriterien zur Zulassung zum Austauschstudium geprüft. Dazu gehört der Nachweis der notwendigen sprachlichen Voraussetzung als auch die Zustimmung der Studiengangskoordination zum Auslandsvorhaben (diese Zustimmung wird über das International Office direkt bei den Studiengangskoordinationen eingeholt; ausschlaggebend dabei sind Ihr Notendurchschnitt und Credit-Stand). Anschließend erfolgt für alle erfolgreich zugelassenen BewerberInnen die Platzzuweisung.

Im Anschluss an das Auswahlverfahren erhalten Sie vom International Office ein Austauschplatzangebot. Wenn Sie sich für die Annahme des Angebots entscheiden, bereiten Sie im Semester vor dem tatsächlichen Auslandsaufenthalt die externe Bewerbung an der Partnerhochschule vor.

 

Stehen bei der Bewerbung immer alle Partnerhochschulen zur Verfügung?

Die Basis bei der Vergabe der Austauschplätze bilden die jeweiligen Verträge mit den Partnerhochschulen. Austauschplätze werden für akademische Jahre vereinbart. Da das akademische Jahr i.d.R. mit dem Wintersemester beginnt, kann es passieren, dass im Sommersemester nicht mehr alle Partnerhochschulen zur Verfügung stehen, da alle verfügbaren Plätze bereits im Wintersemester vergeben worden. Gleiches gilt für mögliche Freiplätze.

Wie und wo bekomme ich den Sprachnachweis zur Bewerbung für ein Austauschstudium?

Für die Bewerbung für ein Austauschstudium ist ein Sprachnachweis notwendig. Der Sprachnachweis ist für die jeweilige Unterrichtssprache, in der an den Vorlesungen an der Partnerhochschule/den Partnerhochschulen teilgenommen werden möchte, einzureichen. Mindestniveau ist B2 (CEFR). Die Sprachnachweise sollten aktuell (d.h. aus dem aktuellen Semester) bzw. nicht älter als 1,5 Jahre sein.

Akzeptierte Nachweise: 

Englisch: 

Sie möchten im Ausland auf Englisch studieren und haben an der Hochschule Harz einen Englischkurs belegt bzw. belegen aktuell einen Englischkurs?

 > Sprachnachweis der Hochschule Harz* (alle 4 Bereiche jeweils mind. B2) 

Sie möchten im Ausland auf Englisch studieren und haben an der Hochschule Harz noch keinen Englischkurs belegt?

> Abiturzeugnis (mind. 8 Jahre Englischunterricht) 

> TOEFL IBT (mind. 72) 

> IELTS (mind. 5.5) 

> Cambridge Exam/ESOL (First Certificate in English)

NOTE iTIM (M.Eng.) students: You are exempt from uploading a confirmation of English language skills if you are currently enrolled in the 100% English-taught Master's programme "Technology and Innovation Management M.Eng." 

*Den Sprachnachweis der Hochschule Harz für Englisch können alle Studierenden einreichen, die bereits einen Englischkurs an der HS Harz belegt haben oder aktuell belegen. Den Sprachnachweis stellt der jeweilige Englischdozent/die jeweilige Englischdozentin aus, bei dem/der der Englischkurs aktuell belegt wird bzw. belegt wurde.Sie finden die Vorlage für den Sprachnachweis im Downloadcenter des IO (nach dem LogIn sichtbar; https://www.hs-harz.de/hochschule/dokumente/downloads-international-office/?no_cache=1).


Französisch: 

Sprachnachweis der Hochschule Harz* (alle 4 Bereiche jeweils mind. B2) 

Spanisch: 

Sprachnachweis der Hochschule Harz* (alle 4 Bereiche jeweils mind. B2)

*Den Sprachnachweis der Hochschule Harz für Spanisch oder/und Französisch können Studierenden einreichen, die bereits einen entsprechenden Sprachkurs an der HS Harz belegt haben oder aktuell belegen. Den Sprachnachweis stellt der jeweilige Sprachdozent/die jeweilige Sprachdozentin aus, bei dem/der der Sprachkurs aktuell belegt wird bzw. belegt wurde. Sie finden die Vorlage für den Sprachnachweis im Downloadcenter des IO (nach dem LogIn sichtbar; https://www.hs-harz.de/hochschule/dokumente/downloads-international-office/?no_cache=1). Falls Sie bisher und derzeit noch keinen Sprachkurs in Französisch oder Spanisch an der HS Harz besuchen, wenden Sie sich bitte an die Verantwortlichen im Sprachenzentrum: https://www.hs-harz.de/hochschule/einrichtungen/sprachenzentrum . Das weitere Vorgehen bezüglich des Sprachnachweises stimmen Sie dann individuell ab.

Was ist ein Learning Agreement und wofür benötige ich es?

Ein Learning Agreement ist ein Dokument, das eine Lernvereinbarung für Ihre Zeit im Ausland enthält. Sie halten darin die von Ihnen gewählten Kurse fest, die Sie an der Partnerhochschule belegen möchten. Diese Auswahl muss dann Ihr/e Studiengangskoordinator/in fachlich überprüfen und unterschreiben. Das Learning Agreement ist auch für die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen wichtig und muss mit dem Transcript of Records (Ihr Abschlusszeugnis des Auslandsemesters) übereinstimmen.  

Es gibt zwei verschiedene Versionen:

- Für Auslandsaufenthalte an Erasmus+-Partnerhochschulen gibt es ein zweiteiliges Learning Agreement mit den Abschnitten "Before the mobility" und "During the mobility". Ersteres füllen Sie noch vor Ihrem Auslandsaufenthalt mit Ihrer gewünschten Kurswahl aus und lassen es dann noch von Ihrer/Ihrem Studiengangskoordinator/in unterschreiben.Falls es zu Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes zu Veränderungen an dieser Kurswahl gibt, nehmen Sie bitte den Teil "During the mobility" zur Hand und tragen die Veränderungen in diesem Abschnitt ein.  

- Für Auslandsaufenthalte an Nicht-Erasmus-Partnerhochschulen gibt es ein einseitiges Learning Agreement, auf dem Sie Ihre Kurswahl eintragen, welches Ihr/e Studiengangskoordinator/in ebenfalls überprüfen und unterschreiben soll.

FB W: Ich war schon in meinem 1. Praktikum im Ausland, kann ich dies während meines Bachelorpraktikums nochmal tun?

Grundsätzlich können Sie auch Ihr Bachelorpraktikum im Ausland absolvieren. Falls Sie das bereits absolvierte Auslandspraktikum im Rahmen des Erasmus+-Programms absolviert haben, beachten Sie bitte, dass der gesamte Förderungszeitraum 12 Monate beträgt. Das heißt, der bereits absolvierte Teil würde vom Förderhöchstzeitraum abgezogen werden. Beispiel: Sie waren mittels des Erasmus+-Programms bereits für 4 Monate zum Praktikum in Spanien -> Sie können noch für 8 Monate ein Erasmus+-Stipendium (für Auslandspraktikum und/oder -studium) erhalten. 

Weiterhin gibt es die Möglichkeit das Bachelorpraktikum durch ein Auslandsstudium zu ersetzen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie das 1. Praxissemester bestanden und in diesem ein Praktikum absolviert haben. Für den Ersatz des Bachelorpraktikums müssen Sie beim Prüfungsauschuss einen Antrag stellen. Wichtig ist außerdem, dass Sie noch eine Prüfungsleistung offen haben (z.B. Ihre Bachelorarbeit/Ihr Kolloquium) und mindestens 20 ECTS im Ausland erbringen.  

Ich möchte lieber ein Praktikum im Ausland absolvieren, sind Sie dafür auch zuständig? An wen kann ich mich wenden?

Das International Office vermittelt Studienplätze im Ausland. Für Ansprechpartner/innen rund um das Thema (Auslands-)Praktikum an der HS Harz schauen Sie bitte hier.

Wo reiche ich das Formular "Antrag zur Zulassung zum 1. Praktikum/Auslandssemester" ein?

Bitte geben Sie dieses Formular im Dezernat für studentische Angelegenheiten ab.

Ich bin Master-Student/in, was habe ich für Möglichkeiten, ins Ausland zu gehen?

Auch für Sie ist es möglich, ins Ausland zu gehen. Informationen finden Sie hier.

FB W: Was ist mit Unis, an denen nur 20 ECTS pro Semester/Trimester erreicht werden können?

Für das 1. Praxissemester (4. Fachsemester) suchen Sie sich vor Ihrem Auslandsstudium eine/n Praxissemesterbetreuer/in. Bei diesem Betreuer/dieser Betreuerin müssen Sie nach Ihrem Auslandsaufenthalt einen Praxissemesterbericht (10 ECTS) verfassen, um das Praxisssemester anerkannt zu bekommen. Achtung: Je nach Hochschule können weitere Kosten auf Sie zukommen, falls Sie mehr Kurse absolvieren möchten. 

Ich bin schon im 4./5./6. Semester, kann ich mich trotzdem für einen Auslandsaufenthalt bewerben?

Da Sie für uns noch in der Regelstudienzeit sind, können auch Sie sich gerne für einen Auslandsaufenthalt bewerben. Ihre Pläne sollten Sie dennoch auf jeden Fall mit Ihrem Studiengangskoordinator/in besprechen.   

Ich studiere am Fachbereich AI/ Fachbereich VW, kann ich auch ein Auslandssemester absolvieren? Wenn ja, wann?

Sie können natürlich ebenfalls ein Semester im Ausland absolvieren. Da es im Fachbereich kein fest definiertes „Fenster“ für ein Auslandsstudium gibt, müssen Sie selbstständig (in Absprache mit Ihrem Studiengangskoordinator) entscheiden, wann für Sie am ehesten ein Auslandssemester in Frage kommt. Erfahrungsgemäß ist dafür das fünfte (oder auch siebente) Semester am besten geeignet. Da dies (in der Regel) ein Wintersemester ist, steht Ihnen das gesamte Angebot (für den Fachbereich AI/ VW) unserer Partnerhochschulen offen. Da Sie sich fachlich passende Leistungen, die Sie im Ausland erbringen, an der HS Harz oft anerkennen lassen können, brauchen Sie sich auch keine Sorgen um eine Verlängerung Ihres Studiums machen.

Was ist mit den Partnerhochschulen, deren Semester bereits beginnt, während das Semester an der HS Harz noch läuft?

Sie können offene Prüfungen entweder in das nächste Semester verschieben oder nach Ihrem Auslandsaufenthalt schreiben (je nachdem wann Sie Ihren Aufenthalt beenden).  

Wo finde ich Informationen für eine umweltfreundlichere Reiseplanung in Europa?

Für alle, die sich vor ihrer Reise über die mobilitätsbedingten Emissionen informieren möchten, bieten einige Insititutionen Vergleichsrechner für verschiedene Verkehrsmittel an, wie z. B. die Deutsche Bahn oder das Umweltbundesamt. Tipps für das Reisen mit der Bahn von Studierenden für Studierende gibt es zudem bei der Initiative Erasmus by Train.

Während des Auslandsaufenthaltes

Ich bin mit meinen im Ausland gewählten Kursen unzufrieden/sie passen zeitlich nicht zusammen, was kann ich tun?

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an das International Office der jeweiligen Partnerhochschule. Meistens ist es kein Problem Änderungen an der Kurswahl innerhalb der ersten zwei Wochen vorzunehmen. Diese Änderungen müssen Sie dann in einem Learning Agreement festhalten. Denn: das zuletzt ausgefüllte Learning Agreement muss mit dem Transcript of Records (Abschlusszeugnis des Auslandssemesters) übereinstimmen.

Was passiert mit offenen Prüfungen während des Auslandssemesters?

Sie sollten Ihre Prüfungen auf jeden Fall im Blick behalten. Sollten Sie Fristwarnungen (Sollanmeldungen) haben und diese nicht während Ihres Auslandsaufenthaltes antreten können, melden Sie sich bitte rechtzeitig vorher beim Prüfungsausschussvorsitzenden (diese finden Sie auf der jeweiligen Fachbereichsseite).  

Nach dem Auslandsaufenthalt

Was passiert, wenn ich weniger als 30 ECTS im Auslandsstudium erbringe?

Fachbereich W:

Studieren Sie einen Bachelor-Studiengang und absolvieren das Auslandsstudium im Rahmen des 1. Praxissemesters: Wenn Sie zwischen 20 – 29 ECTS während Ihres Auslandsstudiums erbringen, haben Sie die Möglichkeit, einen Praxissemesterbericht zu schreiben. Achtung: Es ist deshalb wichtig, dass Sie sich VOR Beginn Ihres Auslandsstudiums eine/n Praxissemesterbetreuer/in suchen, der für diesen Fall infrage kommt. Danach wird Ihnen das Praxissemester anerkannt.

Für den Fachbereich AI und VW gelten momentan noch Sonderregelungen.  

Wann erhalte ich das Transcript of Records und wofür wird es benötigt?

Ihr Abschlusszeugnis mit den erbrachten Leistungen aus dem Auslandssemester (Transcript of Records) erhalten entweder Sie oder das International Officer der HS Harz per Mail oder per Post mehrere Wochen/Monate nach Ihrem Auslandsaufenthalt. Mit Hilfe dieses Dokuments erhalten wir einen Nachweis über Ihre im Ausland erbrachten Leistungen. Nur damit können Ihnen diese Leistungen auch an der Hochschule Harz anerkannt werden. Haben Sie in einem Land außerhalb Europas studiert, werden die bestandenen Leistungspunkte in ECTS umgerechnet.  

Wie können Leistungen aus dem Ausland anerkannt werden, die nicht im Rahmen eines Praxissemesters erbracht worden sind?

Wenn keine pauschale Anerkennung erfolgt (Praxissemester), können Sie sich einzelne Kurse aus dem Ausland als HS Harz Kurse anerkennen lassen. Beispiel: Wenn Sie eine Marketing-Vorlesung im Ausland belegt haben, dann können Sie sich das hier auch für Marketing anrechnen lassen. Aber auch, wenn Sie den Marketingkurs auf Spanisch gemacht haben, könnten Sie sich diesen als Spanisch - Kurs anrechnen lassen, sofern Spanisch als zweite Fremdsprache belegt wird. Bezüglich der Anrechnung von Fachkursen kann Ihnen am besten der/die Studiengangskoordinator/in weiterhelfen. Anschließend muss aber auch noch der/die Fachdozent/in zustimmen und auf dem Formular für Einzelanerkennung unterschreiben.

Jana Beiser

International Office
Tel +49 3943 659 156
Raum 4.020, Haus 4, Wernigerode

Katharina Pape

International Office
Tel +49 3943 659 153
Raum 4.021, Haus 4, Wernigerode