Studierende können mit Erasmus+ nach Abschluss des ersten Studienjahres an einer europäischen Hochschule in einem anderen Teilnehmerland studieren, um dort ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethoden. Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert.
Die Europäische Kommission stellt einen Online-Sprachtest für die fünf großen Sprachen (DE, EN, ES, FR, IT, NL) zur Verfügung. Dieser ist für alle Studierenden/Graduierten vor Beginn der Mobilität verpflichtend in der Arbeitssprache zu absolvieren. Er ist jedoch kein Auswahlkriterium für die Förderung im Programm Erasmus+ und gilt nicht für Muttersprachler/innen. Die Durchführung des Sprachtests soll nach Auswahl der in Erasmus+ zu fördernden Teilnehmer/innen als Einstufungstest zur Dokumentation ihres aktuellen Sprachstandes dienen.
Zwischen Partnerhochschulen/-einrichtungen in Inter-Institutional Agreement (IIA) und Learning Agreement (LA) getroffene Vereinbarungen über bestimmte Sprachlevel sind somit nicht mit Online-Test zu belegen/zu verwechseln. Diese Sprachkompetenzen müssen bei der Auswahl der Teilnehmer/innen durch andere Nachweise abgesichert werden.
Alle Geförderten, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Mobility Tool/ Beneficiary Module zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“).
Das Erasmus+ Programm ist in Projekte nach dem Jahr der Antragstellung unterteilt. Die Höhe der monatlichen Förderraten für die drei Ländergruppen wird durch die NA DAAD und das BMBF auf nationaler Ebene festgelegt. Ergänzt wird diese Förderung ggf. durch besondere Zuschüsse. Im Rahmen der Vorbereitungsphase Ihres Auslandsstudiums informieren wir Sie, aus welchen Projektmitteln Ihr Auslandsaufenthalt gefördert wird.
Die folgenden Förderraten für drei Ländergruppen gelten bundesweit für Studienaufenthalte (SMS) in abhängig vom jeweiligen Projekt:
Erasmus+ Projekt 2022, Erasmus+ Projekt 2023:
Hinweis: Die Berechnung des Stipendiums erfolgt Tag genau. Die Dauer der finanziellen Förderung kann von der Dauer der Mobilität abweichen.
Die Förderung von Plätzen an unseren Erasmus+ Partnerhochschule erfolgt automatisch mit der Platzzusage.
Studierende können mit Erasmus Praktika in Unternehmen oder Organisationen im europäischen Ausland absolvieren. Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert.
Praktika im Rahmen von ERASMUS+ werden in Sachsen-Anhalt zentral vom "Erasmus-Praktika Sachsen-Anhalt" Büro in Magdeburg betreut und gefördert. Bitte wenden Sie sich daher für alle Fragen bzgl. ERASMUS+ Praktika dorthin:
Erasmus-Praktika Sachsen-Anhalt
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Universitätsplatz 2
39106 Magdeburg
Tel.: 0391 67-58778
E-Mail: angela.wittkamp(at)ovgu.de