Stipendium für Chancengerechtigkeit

Bewerbungsdeadline: 23. November 2025

Stipendium für Chancengerechtigkeit

Dieses Stipendium soll internationale Studierende unterstützen, die während ihres Studiums mit erheblichen finanziellen und sozialen Herausforderungen konfrontiert sind. Dazu gehören beispielsweise Flüchtlinge, Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen sowie Studierende, die Kinder oder Angehörige betreuen.

STIBET-Stipendien werden vom DAAD mit Mitteln des Auswärtigen Amts finanziert.

Zielgruppe internationale Vollzeit-Studierende aller Fachrichtungen
Höhe des Stipendiums 2.500€ (5 Monate á 500€)
Staatsangehörigkeit Ausland
   

Wer kann sich für das Stipendienprogramm bewerben?

Bewerben können sich nur internationale Studierende mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung, die als Vollzeitstudierende in einem Studiengang an der Hochschule Harz eingeschrieben sind.
Austauschstudierende sind nicht teilnahmeberechtigt.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen und wo sind die Bewerbungsunterlagen zu finden?

Die Bewerbung steht Studierenden offen, die sich in einer besonderen finanziellen Notlage befinden (mindestens eines der folgenden Kriterien MUSS erfüllt sein):

  • Flüchtlingshintergrund
  • eine Behinderung von mindestens 50 % oder eine chronische Erkrankung
  • Betreuung eines minderjährigen Kindes oder mehrerer Kinder im selben Haushalt (insbesondere Alleinerziehende)
  • Pflege von Verwandten ersten Grades in Deutschland

Das Bewerbungsformular finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass geeignete Nachweise vorgelegt werden müssen.

Das "Kleingedruckte"

Auswahlkriterien:

  • Finanzielle Bedürftigkeit
  • Grad der Benachteiligung des Bewerbers
  • Auswirkungen der Förderung auf das Studium
  • Gesamtqualität der Bewerbung

Die Stipendiaten dürfen in der Regel während des Stipendiums arbeiten. Die maximale Einkommensgrenze aus Stipendien und Erwerbstätigkeit für Studierende beträgt 1.248 €.
Wenn Sie ein weiteres Stipendium erhalten, ist eine zusätzliche Förderung bis zur Höhe eines Vollstipendiums (992 € pro Monat) zulässig. Jeder darüber hinausgehende Betrag muss vom STIBET-Stipendium abgezogen werden.
Wenn Sie Sozialleistungen (z. B. Bürgergeld, Wohngeld) erhalten, wenden Sie sich bitte vorab an Ihren Sachbearbeiter, um zu klären, ob und wie sich das STIBET-Stipendium auf Ihre Leistungen auswirkt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf das Stipendium. Die Bewerber werden schriftlich über das Auswahlverfahren informiert. Individuelle Begründungen für die Annahme oder Ablehnung werden nicht gegeben.

Wo ist die Bewerbung einzureichen?

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung per E-Mail als eine PDF-Datei beim International Office ein: glegler(at)hs-harz.de