Für Studierende der HS Harz wurde das multifunktionale Chipkartensystem "Intercard" eingeführt. Im Folgenden einige Hinweise und Erläuterungen dazu.
Achtung! Ihr Studentenausweis ist erst nutzbar, wenn Sie diesen an der Chipkarten-Aktualisierungsstation aktiviert haben und die Gültigkeit sowie das Semesterticket (Aufdruck HVB/HVG) sichtbar sind.
1. Erstellung/Aushändigung
Für die Erstellung und die Aushändigung der Chipkarte ist der Nachweis der Immatrikulation an der HS Harz Voraussetzung. Die Karte weist Sie als Studierenden der HS Harz aus. Die Aushändigung erfolgt einmalig postalisch nach erfolgreicher Immatrikulation durch das Dezernat für studentische Angelegenheiten.
3. Folgende Funktionen sind an der Chipkarten-Aktualisierungsstation möglich:
5. Beendigung der Zugehörigkeit zur Hochschule
Nach Exmatrikulation darf die Chipkarte - ungeachtet der aufgedruckten Gültigkeitsdauer - nicht mehr als Studierendenausweis der HS Harz genutzt werden.
Die Chipkarte ist deshalb unaufgefordert im Dezernat für studentische Angelegenheiten zwecks Vernichtung bzw. Löschung der Daten zurückzugeben.
Die Chipkarte darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Verlust ist unverzüglich dem Dezernat für studentische Angelegenheiten zu melden. Für die Ersatzausstellung wird ein Kostenbeitrag (lt. Allg. Gebührenverordnung des LSA in der aktuellen Fassung) von 10,30 € erhoben.
Für Schäden, die der Hochschule Harz aus einer missbräuchlichen Verwendung der Chipkarte durch den Inhaber oder durch Dritte erwachsen, haftet grundsätzlich der Studierende. Auf sorgsamen Umgang mit dem Ausweis wird daher mit Nachdruck hingewiesen. Die Hochschule haftet nicht für Schäden, die dem Inhaber bei Verlust der Karte entstehen, auch nicht für evtl. Geldguthaben.