Hinweise zur Nutzung vom Studienausweis

Hinweise zur Nutzung der multifunktionalen Chipkarte für Studierende der Hochschule Harz

 

Für Studierende der HS Harz wurde das multifunktionale Chipkartensystem "Intercard" eingeführt. Im Folgenden einige Hinweise und Erläuterungen dazu.

Achtung! Ihr Studentenausweis ist erst nutzbar, wenn Sie diesen an der Chipkarten-Aktualisierungsstation aktiviert haben und die Gültigkeit sowie das Semesterticket (Aufdruck HVB/HVG) sichtbar sind.

1. Erstellung/Aushändigung

Für die Erstellung und die Aushändigung der Chipkarte ist der Nachweis der Immatrikulation an der HS Harz Voraussetzung. Die Karte weist Sie als Studierenden der HS Harz aus. Die Aushändigung erfolgt einmalig postalisch nach erfolgreicher Immatrikulation durch das Dezernat für studentische Angelegenheiten.  

2. Die Chipkarte dient:

  • als Semesterticket
  • als Bezahlungsmöglichkeit in der Mensa / Cafeteria
  • der Bibliotheksnutzung
  • der Zutrittssteuerung (z.B. Rechenzentrum, Sprachlabor)
  • der Nutzung der Drucker und Kopierer in den Hochschulgebäuden
  • der Nutzung der Waschmaschinen in den Wohnheimen

3. Folgende Funktionen sind an der Chipkarten-Aktualisierungsstation möglich:

  • Erstaktivierung des Studentenausweises
  • Fortschreibung der Gültigkeit der Chipkarte

4. Standorte Chipkarten-Aktualisierungsstationen

  • in Wernigerode - im Campus Zentrum - Foyer - Erdgeschoss und Haus 9 im 1. Obergeschoss
  • in Halberstadt - im Haus N - Eingangsbereich

5. Beendigung der Zugehörigkeit zur Hochschule

Nach Exmatrikulation darf die Chipkarte - ungeachtet der aufgedruckten Gültigkeitsdauer - nicht mehr als Studierendenausweis der HS Harz genutzt werden.

Die Chipkarte ist deshalb unaufgefordert im Dezernat für studentische Angelegenheiten zwecks Vernichtung bzw. Löschung der Daten zurückzugeben.

6. Verlust

Die Chipkarte darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Verlust ist unverzüglich dem Dezernat für studentische Angelegenheiten zu melden. Für die Ersatzausstellung wird ein Kostenbeitrag (lt. Allg. Gebührenverordnung des LSA in der aktuellen Fassung) von 10,30 € erhoben.

7. Schadenshaftung

Für Schäden, die der Hochschule Harz aus einer missbräuchlichen Verwendung der Chipkarte durch den Inhaber oder durch Dritte erwachsen, haftet grundsätzlich der Studierende. Auf sorgsamen Umgang mit dem Ausweis wird daher mit Nachdruck hingewiesen. Die Hochschule haftet nicht für Schäden, die dem Inhaber bei Verlust der Karte entstehen, auch nicht für evtl. Geldguthaben.

Ansicht der Chipkarte (Musterabbildung)
mit Angabe des Namens, der Matrikelnummer und Gültigkeitsdauer:

Studierendenausweis Musterkarte

 

 

 

Bild von der Aktualisierungsstation des elektronischen Studienausweis

Chipkarten-Aktualisierungsstation

Ansprechpartner

Felicitas Reinhardt

Funktionsstörungen, Verlust

Dezernat für studentische Angelegenheiten
Tel +49 3943 659 440
Raum 4.056, Haus 4, Wernigerode