Bachelorabschlussprüfung

1. Teil der Bachelorabschlussprüfung — Bachelorpraktikum

Zum ersten Teil der Bachelorprüfung, dem Bachelorpraktikum, wird auf Antrag beim Dezernat für studentische Angelegenheiten nur zugelassen, wer Studienleistungen der Studienordnung für den entsprechenden Studiengang im Umfang von mindestens 90 ECTS-Credits (sechs Studiensemester) bzw. 120 ECTS-Credits (sieben Studiensemester) erreicht hat.


In Studiengängen mit ausländischen Partnerhochschulen kann durch den Prüfungsausschuss ein abweichender Wert festgelegt werden, sofern Spezifika der jeweiligen Partnerhochschule dies erforderlich machen.

2. Teil der Bachelorabschlussprüfung — Bachelorarbeit

Die Bachelorarbeit ist eine Prüfungsleistung. Sie soll zeigen, dass der Studierende in der Lage ist, innerhalb einer vorgegeben Frist ein Problem aus seiner Fachrichtung selbstständig auf wissenschaftlicher Grundlage zu bearbeiten. Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit sowie die Anmeldefristen regelt die Studienordnung.


Bei der Abgabe der Bachelorarbeit hat der Studierende schriftlich zu versichern, dass er seine Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate kenntlich gemacht hat. Die Hochschule Harz führt Plagiatskontrollen durch.


Die Bachelorarbeit ist fristgemäß beim Dezernat für studentische Angelegenheiten in dreifacher Ausfertigung sowie in elektronischer Form abzugeben. Wird die Bachelorarbeit mit der Post verschickt, gilt das Datum des Poststempels.

3. Teil der Bachelorabschlussprüfung — Kolloquium

Im Kolloquium sollen die wichtigsten Ergebnisse der Bachelorarbeit behandelt werden. Das Kolloquium beinhaltet eine Präsentation der wesentlichen Thesen und Inhalte der Bachelorarbeit mit visuellen Mitteln und verbaler Darstellung.


Der Termin des Kolloquiums wird durch die Prüfer der Bachelorarbeit unmittelbar im Anschluss an die Vergabe der Noten für die Bachelorarbeit festgelegt.

Zu den Anträgen:

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