Die Masterarbeit (Thesis) ist eine Prüfungsarbeit, die die wissenschaftliche Ausbildung abschließt. Sie soll zeigen, dass der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.
Studierende müssen ihre Masterarbeiten fristgemäß im Dezernat für studentische Angelgenheiten in drei gedruckten und gebundenen Exemplaren sowie auf einem elektronischen Datenträger einreichen. Der Abgabezeitpunkt ist aktenkundig zu machen. Wird die Masterarbeit mit der Post verschickt, gilt das Datum des Poststempels.
Bei der Abgabe hat der Verfasser der Arbeit schriftlich zu versichern, dass er die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat.
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Vor der Verteidigung (Kolloquium) der Masterarbeit (Thesis) müssen alle Modulprüfungen bestanden sein.
Das Kolloquium wird als mündliche Prüfung durchgeführt.
Die Masterprüfung insgesamt gilt erst dann als bestanden, wenn sowohl Kolloquium als auch Masterarbeit (Thesis) bestanden sind.