Ethikkommission der Hochschule Harz

Alle an der Hochschule Harz wissenschaftlich Tätigen und Studierenden sind laut der am 20.02.2024 in Kraft getretenen und zum 03.12.2025 letztmalig geänderten Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten dazu verpflichtet, die ethischen Implikationen ihrer Forschungstätigkeiten kritisch zu prüfen. Dies betrifft insbesondere, aber nicht nur das Forschen mit und an Menschen, Forschung unter Einbezug von Tieren sowie die Forschung an und mit Risikotechnologien bzw. Technologien, die möglicherweise ethisch problematische Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Umwelt haben können. Die Ethikkommission der Hochschule Harz berät auf Wunsch alle Hochschulangehörigen zu Fragen der Forschungsethik. Sie erstellt auf Antrag Gutachten zu ethischen Implikationen von Forschung mit Bewertung der ethischen Relevanz des Vorhabens und spricht, soweit notwendig, Empfehlungen aus. Anträge können unter Nutzung des hier eingestellten Formulars von allen Hochschulangehörigen einschließlich der Ombudspersonen gemäß der Richtlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis gestellt werden.

Wie verhalte ich mich richtig?

1) In der Planungsphase jedes Forschungsvorhabens ist das unten zum Download eingestellte Formular zur Selbsteinschätzung der ethischen Implikationen auszufüllen. Forschende müssen selbst beurteilen, ob die Ergebnisse einen Vollantrag bei der Ethikkommission erforderlich machen. Studierende sollten die Selbsteinschätzung mit ihren akademischen Betreuer*innen besprechen.

2) Anfragen an die Ethikkommission können über den Prorektor für Forschung und Gleichstellung eingereicht werden. Sollte die Ethikkommission auf Basis einer eingereichten Selbsteinschätzung weitere Informationen benötigen, ist der ebenfalls unten zum Download eingestellte Vollantrag auszufüllen.

Wichtige Dokumente zum Download

  • Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis Die Hochschule Harz verpflichtet sich zur Umsetzung und Durchsetzung von Regeln und Leitlinien guter wiss. Praxis und erkennt die entsprechenden Leitlinien der DFG als verbindlich an. Die Senatsordnung vom 13.12.2023 regelt diesen Sachverhalt im Detail. Zum Download steht hier die aktuelle Fassung vom 03.12.2025 zur Verfügung. 309 KB
  • Änderung der Leitlinien vom 03.12.2025 Die Hochschule richtet eine Ethikkommission ein. Die Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten i. d. F. v. 20.02.2024 werden daher wie in diesem Dokument aufgeführt geändert und beschlossen. 127 KB
  • Formular zur Selbsteinschätzung von ethischen Aspekten eines geplanten Forschungsvorhabens Forschende tragen die Verantwortung für die Einhaltung forschungsethischer Standards. Ethische Implikationen und Folgen von Forschungsvorhaben und deren Ergebnissen sind vor Beginn eines Forschungsvorhabens abzuwägen und während des Forschungsprozesse laufend zu reflektieren. Dabei sind auch Risiken durch Missbrauch oder Fehldeutung von Forschungsergebnissen abzuschätzen. Hierzu soll das Formular zur Selbstbewertung genutzt werden. 286 KB
  • Antrag zur Prüfung von ethischen Aspekten eines geplanten Forschungsvorhabens Die Ethik-Kommission der Hochschule Harz kann nach Einreichung der Selbstauskunft einen Vollantrag bzw. die Übermittlung weiterer Details anfordern oder bei Belanglosigkeit auf eine tiefere Prüfung verzichten. 42 KB

Prof. Dr. Frieder Stolzenburg

Prorektor für Forschung und Chancengleichheit

Rektorat
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Sprechzeiten Jederzeit möglich, nach vorheriger Vereinbarung per E-Mail