Online-Wahlen vom 02.12.2026 bis 08.12.2026 – zu den Gremien der Hochschule Harz
Nun ist es wieder soweit: Sie haben die Wahl - sie können selbst kandidieren und wählen.
Die Mitarbeit in den Gremien bietet die Möglichkeit zur Mitbestimmung in relevanten Fragen und zu aktuellen Themen der Hochschule Harz.
Welche Gremien es gibt, wer kandidieren darf, wie der Ablauf ist und warum mitmachen sich lohnt, wird im Folgenden erklärt.
Im Wintersemester 2026/2027 können an der Hochschule Harz nachfolgende Gremien gewählt werden:
- nur für Studierende - :
- Senat der Hochschule Harz
- Fachbereichsräte der drei Fachbereiche
- Studierendenrat der Hochschule (StuRa)
- Fachschaftsräte der drei Fachbereiche
- nur für Doktarand:innen:
- die Promovierendenvertretung
Alle Informationen gibt es auch in englischer Sprache.
Der Senat ist das wichtigste Gremium der Hochschule.
Von den Mitgliedern des Senats werden grundlegende Entscheidungen getroffen, wie z. B. über:
- den Hochschulentwicklungsplan der Hochschule,
- den Zielvereinbarungen, die zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und der Hochschule Harz vereinbart werden,
- einzelne Forschungsschwerpunkte der Fachbereiche.
Er beschließt:
- die Einrichtung und Änderung von Studiengängen,
- die Einrichtung und Änderung von Hochschuleinrichtungen,
- abschließend über die Vorschläge der Fachbereiche für die Berufung von Professor:innen.
Für jeden der drei Fachbereiche der Hochschule Harz wird ein Fachbereichsrat gewählt. Dieser regelt fachbereichsinterne (strukturelle) Angelegenheiten, wie z. B.
- die Sicherstellung des Lehrangebotes,
- Entscheidung über Studien- und Prüfungsordnungen,
- Erarbeitung eines Struktur- und Entwicklungsplanes des Fachbereichs,
- Unterbreitung von Berufungsvorschlägen u. v. m.
Für die beiden Standorte der Hochschule Harz (Halberstadt und Wernigerode) gibt es einen Studierendenrat (StuRa). Dieser regelt fachbereichsübergreifend studentische Angelegenheiten, wie z. B. Hochschulfeste, soziale Interessen u.ä.
In jedem der drei Fachbereiche der Hochschule Harz gibt es einen Fachschaftsrat. Dieser regelt fachbereichsintern studentische Angelegenheiten, wie z. B. ErstiDays, Klausursammlungen, Nachhilfe u.ä.
Die Promovierendenvertretung ist die Interessenvertretung der an der Hochschule Harz angenommenen Doktorand:innen. Sie berät über die Doktorand:innen betreffenden Fragen und gibt hierzu gegenüber den Gremien der Hochschule Empfehlungen ab. Der Fachbereichsrat hat der Promovierendenvertretung Gelegenheit zu geben, vor Beschlussfassungen zu Promotionsordnungen Stellung zu nehmen. Ein Mitglied der Promovierendenvertretung nimmt in der Regel an den Sitzungen des Senats und des Fachbereichsrates beratend teil.
Kontakt
Wahlleitung
Kanzlerin N.N.
Termin nach Vereinbarung
wahlbuero(at)hs-harz.de
Wahlbüro
Ricarda Otto
Haus 6 / Raum 6.002
Tel.: 03943 / 659 – 107
wahlbuero(at)hs-harz.de
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