Zulassung zum Studiengang Europäisches Verwaltungsmanagement

Die Zulassung in den Studiengang Europäisches Verwaltungsmanagement (B.A.) setzt neben den in der Immatrikulationsordnung geregelten Voraussetzungen die Feststellung der besonderen fremdsprachlichen Eignung in der ersten Fremdsprache Englisch (Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) und einer der drei zur Wahl stehenden zweiten Fremdsprachen Französisch, Spanisch oder Russisch (Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) voraus.

Weitere Informationen kannst du der Ordnung über die Feststellung der besonderen Eignung für den Studiengang Europäisches Verwaltungsmanagement (B.A.) entnehmen.

BewerberInnen sind selbst dafür verantwortlich, alle erforderlichen Sprachnachweise vollständig mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen. Nachträglich eingereichte Nachweise können nicht mehr berücksichtigt werden.

Nutzen Sie ein kostenfreies Sprachangebot. Weitere Infos unter: https://www.hs-harz.de/studium/fb-verwaltungswissenschaften/news-fachbereich-vw/kostenfreies-sprachangebot

Im Folgenden findest du außerdem eine Aufstellung der anerkannten Sprachtests. Die Zertifikate dürfen jedoch nicht älter als 5 Jahre sein. Die Feststellung der besonderen Eignung kann auch durch andere Nachweise erfolgen, die geeignet sind, fachkundige bis muttersprachliche Kenntnisse der Bewerberin oder des Bewerbers in der maßgeblichen Sprache nachzuweisen.

Anerkannte Sprachtests - Englisch - 1. Fremdsprache (Niveau B2)

Art des Tests Mindestpunktzahl
Zeugnis der gymnasialen Oberstufe mind. 10 Punkte in einem Kurs mit erhöhtem Anforderungsniveau (z.B. Leistungskurs, Kernfach, Profilfach) oder 12 Punkte in einem Kurs mit grundlegendem Anforderungsniveau (z.B. Grundkurs, Wahlpflichtfach) der gymnasialen Oberstufe
TOEFL IBT (Internet Based Test) mind. 87 Punkte
TOEFL PBT (Paper Based Test) mind. Niveau B2 des GER
IELTS mind. 6 Punkte
FCE (First Certificate in English) Level B2
CAE (Certificate in Advanced English) ab Level B2
CPE (Certificate of Proficiency in English) Level C2
Unicert Level II
TOEIC mind. 1095 Punkte
City & Guilds Certificate in ESOL International mind. Level 1 (Communicator B2)

Anerkannte Sprachtests - Französisch - 2. Fremdsprache (Niveau B1)

Art des Tests Mindestpunktzahl
Zeugnis der gymnasialen Oberstufe mind. 8 Punkte in einem Kurs mit erhöhtem Anforderungsniveau (z.B. Leistungskurs, Kernfach, Profilfach) oder 10 Punkte in einem Kurs mit grundlegendem Anforderungsniveau (z.B. Grundkurs, Wahlpflichtfach) der gymnasialen Oberstufe
DELF (Diplôme d'études en langue française) mind. Niveau B1
AbiBac -

Anerkannte Sprachtests - Russisch - 2. Fremdsprache (Niveau B1)

Art des Tests Mindestpunktzahl
Zeugnis der gymnasialen Oberstufe mind. 8 Punkte in einem Kurs mit erhöhtem Anforderungsniveau (z.B. Leistungskurs, Kernfach, Profilfach) oder 10 Punkte in einem Kurs mit grundlegendem Anforderungsniveau (z.B. Grundkurs, Wahlpflichtfach) der gymnasialen Oberstufe
TRKI-1 -

Anerkannte Sprachtests - Spanisch - 2. Fremdsprache (Niveau B1)

Art des Tests Mindestpunktzahl
Zeugnis der gymnasialen Oberstufe mind. 8 Punkte in einem Kurs mit erhöhtem Anforderungsniveau (z.B. Leistungskurs, Kernfach, Profilfach) oder 10 Punkte in einem Kurs mit grundlegendem Anforderungsniveau (z.B. Grundkurs, Wahlpflichtfach) der gymnasialen Oberstufe
DELE (Diploma de Español como Lengua Extranjera) mind. Niveau B1 oder ein vergleichbares Zertifikat

Eignungstest an der Hochschule Harz

In Ausnahmefällen kann der Nachweis der besonderen Eignung auf Antrag durch einen Eignungstest an der Hochschule Harz erbracht werden. In diesem Semester finden die Eignungstests am 8. September 2022 statt. Der Antrag auf Zulassung zum Eignungstest für die entsprechende(n) Sprache(n) ist der Bewerbung beizufügen.

Beantragst du die Durchführung eines Eignungstests, musst du begründen, warum ein Ausnahmefall vorliegt. Erkennt die Studiengangskoordination die Gründe als triftig an, wirst du zur Durchführung des Eignungstests zugelassen, sofern die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen zum Hochschulstudium gemäß Immatrikulationsordnung erfüllt sind oder voraussichtlich innerhalb von sechs Monaten erfüllt sein werden.

Das Verfahren zur Feststellung der besonderen Eignung durch einen Eignungstest besteht aus einer Prüfung in schriftlicher oder elektronischer Form sowie einer anschließenden mündlichen Prüfung.

Die Dauer der Prüfung in schriftlicher oder elektronischer Form in der maßgeblichen Fremdsprache beträgt mindestens 30 und höchstens 45 Minuten. Zur mündlichen Prüfung wird zugelassen, wer die schriftliche bzw. elektronische Prüfung besteht.

Die mündliche Prüfung wird in der maßgeblichen Fremdsprache in Form einer Einzel- oder Gruppenprüfung durchgeführt. Die Dauer einer Einzelprüfung beträgt mindestens zehn Minuten und in der Regel bis zu 15 Minuten. Du sollst nachweisen, dass du die für die Aufnahme des Studiums erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse besitzt und dass du in der Lage bist, dich zu den Themen des Studiengangs in der Fremdsprache angemessen auszudrücken.