Die Umsetzung der eRechnung und damit die Realisierung von digitalen Bezahlfunktionen ist in der Privatwirtschaft häufig schon Standard, in öffentlichen Verwaltungen jedoch noch nicht. Unter anderem auf Bundesebene sind aber durch das E-Government-Gesetz die rechtlichen Voraussetzungen und Grundlagen geschaffen worden.
Das Ziel der Arbeitsgruppe besteht nun darin, sowohl die theoretischen, rechtlichen, technischen und vor allem praktischen Voraussetzungen zu klären, um auf dieser Basis einen Leitfaden für andere Verwaltungen mit Einführungsempfehlungen zu erstellen. Die praktischen Bezüge werden mit insgesamt vier unterschiedlichen Praxispartnern ermittelt (u.a. die Stadt Halle/Salle als Modellkommune E-Government), die sich in unterschiedlichen Phasen der Einführung der eRechnung befinden. Mit Hilfe der Praxispartner und dem gesamten praktischen Vorgehen durch Interviews, Expertengespräche u.v.m. sollen konkrete Einführungsprobleme und Verfahren nachgezeichnet und bewertet werden.
Nicht zuletzt werden an diesen praktischen Beispielen auch zentrale Hemmnisse, Herausforderungen und vor allem Schlüsselfaktoren ermittelt, die anderen Verwaltungen wichtige Hilfestellungen geben sollen.
Wie teuer sind Gesetze und wie teuer Gesetzesänderungen? Diese Frage steht für eine Arbeitsgruppe im Team- und Praxisprojekt im Vordergrund. Die Zielstellung wurde der AG aus aktuellem Anlass aus dem Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt übermittelt, wo das Hochschulgesetz im Laufe der nächsten Monate geändert werden soll. Insbesondere am Beispiel der Berufungsverfahren an Hochschulen sollen die Folgen von möglichen Gesetzesänderungen mit Hilfe von Simulationsmöglichkeiten ermittelt werden können und damit den Gesetzgeber und alle Verantwortlichen für die Folgen von Regelungen sensibilisieren.
Die Arbeitsgruppe verfolgt also nun das Ziel, das Berufungsverfahren zu analysieren und inhaltlich wie auch formal so aufzubereiten, dass in einem Simulationsverfahren über das Programm EXCEL die Folgen veränderter gesetzliche Änderungen direkt hinsichtlich des Aufwandes, der Zeit und der Kosten ablesbar sind.
In der Praxis wurde zunächst der Berufungsprozess anhand von mehreren Beispielen analysiert und dokumentiert. Danach erfolgte eine Ausweisung definierter Teilprozesse, wodurch mit Hilfe von Interviews ausgewählter Hochschulvertreter in Sachsen-Anhalt Zeiten und Kosten ermittelt werden konnten. Im Ergebnis soll ein sehr realitätsnahes Simulationsverfahren entwickelt werden, was nicht nur für die Studierenden, sondern auch für die Verantwortlichen in den Ministerien ein wirkungsvolles Instrumentarium und Hilfsmittel darstellt.