FAQs für IBS und ITS Studierende

In welcher Ordnung finde ich die Regelungen zu meinem Auslandsstudienjahr?

Alles zum Auslandsstudienjahr wird in der Ordnung zur Durchführung des Studienaufenthalts für die Studiengänge mit Doppelabschluss des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften geregelt. Diese finden Sie hier: www.hs-harz.de/index.php

An welchen Hochschulen kann ich mein Auslandsstudienjahr absolvieren?

Das Auslandsstudienjahr findet im Rahmen eines Doppelabschluss – Programms statt. Hierfür sind spezielle Verträge zwischen den Partnerhochschulen erforderlich. Daher können Sie nur an Partnerhochschulen gehen mit denen ein Doppelabschluss – Abkommen geschlossen wurde. Welche das für Ihren Studiengang sind, können Sie in der Datenbank des International Office nachlesen.

Warum kann ich mir nicht selbst eine Hochschule für das Auslandsstudienjahr suchen?

Da Sie in einem Doppelabschluss – Programm studieren, muss das Auslandsstudienjahr an einer der Hochschulen erfolgen, mit denen der entsprechende Vertrag besteht. Sie erhalten den Abschluss der Hochschule Harz nur, wenn Sie auch den Abschluss der Partnerhochschule erhalten. Das ist nur an den ausgewählten Hochschulen möglich.

Wann und wie kann ich mich für das Auslandsstudienjahr bewerben?

Die Bewerbung erfolgt online über das Outgoing-Portal der Hochschule Harz im Wintersemester vor dem geplanten Auslandsaufenthalt, in der Regel im 3. Semester des Studiums. Nachdem Sie für einen Auslandsplatz ausgewählt wurden, erfolgt noch eine Bewerbungsphase an der jeweiligen Partnerhochschule.

Welche Voraussetzungen gelten für die Zulassung?

Zum Zeitpunkt der Bewerbung im International Office müssen in der Regel mindestens 50 ECTS nachgewiesen werden. Zudem wird für den spanischen und französischen Sprachzweig ein Sprachnachweis über Kenntnisse in der Unterrichtssprache verlangt.

Ist das 5. Semester zwingend für das Auslandsstudienjahr vorgesehen?

Laut Studienordnung ist das Auslandsstudienjahr im 5. Semester zu absolvieren. Dennoch kann der Auslandsaufenthalt um ein Jahr nach hinten verschoben werden. Das ist sinnvoll, wenn noch nicht alle Kurse der ersten vier Semester abgeschlossen sind oder persönliche Gründe (z.B. Krankheit, familiäre Gründe, etc.) eine Verschiebung erfordern.

Wie wird entschieden, wer an welche Partnerhochschule geht?

Nach Abschluss der Bewerbungsphase wird ein Ranking auf Grundlage der eingegangenen Bewerbungen erstellt. Die Kriterien für dieses Ranking sind: die bisher erreichte Durchschnittsnote (75%), die bislang erworbenen ECTS-Leistungspunkte (15%) und das Fachsemester zum Zeitpunkt der Bewerbung (10%). Weitere detailliertere Informationen sind in der „Ordnung zur Durchführung des Studienaufenthalts im Ausland für die Studiengänge mit Doppelabschluss des Fachbereichs W“ zu finden.

Wo bekomme ich Hilfe in Bezug auf Visa, Unterkunft und Versicherung?

Im Laufe des Sommersemesters vor dem Auslandsjahr erhalten Sie in der Regel von der Partnerhochschule Informationen zu diesen Fragen. Aber auch die Homepage der Partnerhochschule bietet meist Hinweise hierzu.

Muss ich mir selbst eine Unterkunft suchen?

Wenden Sie sich dazu bitte an Ihre Partnerhochschule.  Möglicherweise wird Ihnen ein Zimmer in einem Studentenwohnheim zur Verfügung gestellt, aber je nach Partnerhochschule müssen Sie sich auch selbst um eine Unterkunft kümmern. Hilfreich können dabei die Erfahrungsberichte ehemaliger Studierender sein.

Studiengebühren & Finanzierung

Muss ich für das Auslandsstudienjahr Studiengebühren an der Partnerhochschule zahlen?

Das kommt darauf an, an welche Partnerhochschule Sie gehen:

An unseren Partnerhochschulen in Finnland, Frankreich und Spanien studieren Sie im Rahmen des Erasmus Programmes und müssen als EU – Bürger*in keine Studiengebühren bezahlen. Für Nicht – EU – Bürger*innen fallen in Finnland Studiengebühren an.

An der Mondragon Universidad in Mexiko müssen keine Studiengebühren bezahlt werden.

An der DBS in Irland und der SOU in den USA müssen Studiengebühren bezahlt werden. Die aktuelle Höhe entnehmen Sie bitte der Datenbank des International Office.

Gibt es Stipendien, die man nutzen kann, um sein Auslandsstudienjahr zu finanzieren?

Das kommt darauf an, an welche Partnerhochschule Sie gehen:

An unseren Partnerhochschulen in Finnland, Frankreich und Spanien studieren Sie im Rahmen des Erasmus Programmes und erhalten ein ERASMUS+ Stipendium.

Für alle Nicht – Erasmus – Hochschulen können Sie hier nach einem geeigneten Stipendium suchen: DAAD-Datenbank (https://www2.daad.de/ausland/studieren/stipendium/de/70-stipendien-finden-und-bewerben oder Stipendien deutscher Stiftungen (www.mystipendium.de)

Erhalte ich auch während des Auslandsstudienjahrs BAföG?

Ja. Zudem gibt es einen BAföG – Auslandszuschlag, den auch Studierende erhalten können, die bisher noch kein BAföG erhalten. BAföG Auslandszuschlag (https://www.bafög.de/de/auslandsfoerderung-384.php)

Bei welchen Partnerhochschulen wird man durch eine Förderung von Erasmus+ unterstützt?

An unseren Partnerhochschulen in Finnland, Frankreich und Spanien studieren Sie im Rahmen des Erasmus Programmes und erhalten neben einem studiengebührenbefreiten Platz und verschiedenen Support Services ein ERASMUS+ Stipendium.

Wie beantrage ich die Erasmus - Förderung?

Die Erasmus-Förderung muss nicht extra beantragt werden. Sobald Sie an einer Erasmus-Partnerhochschule angenommen wurden, erhalten Sie die Förderung automatisch.

Diese umfasst einen finanziellen Zuschuss für die auslandsbedingten Mehrkosten, den sogenannten Mobilitätszuschuss, den Erlass der Studiengebühren an der Partnerhochschule sowie umfassende Unterstützungs- und Serviceangebote rund um das Auslandsstudium, sowohl an der entsendenden als auch an der aufnehmenden Hochschule.

Wie hoch ist die Erasmus-Förderung?

Eine pauschale Angabe zum Mobilitätszuschuss ist nicht möglich, da dieser je nach Land der Partnerhochschule variiert. Die Förderdauer kann zwischen 7 und 9 Monaten liegen, und es sind unterschiedliche Zuschüsse möglich. Weitere Informationen erhalten Sie in den PreDeparture Meetings vor dem Auslandsstudium.

Muss man den Semesterbeitrag der Hochschule Harz auch bezahlen, wenn man im Ausland ist?

Ja. Es handelt sich um eine Verwaltungsgebühr, die vom Studentenwerk Magdeburg erhoben wird und die jede/r Studierende zu entrichten hat solange man an der Hochschule Harz immatrikuliert ist.

Lehrinhalte

Was ist ein Learning Agreement und wofür benötige ich es?

Das Learning Agreement ist eine Lernvereinbarung zwischen Ihnen, der Hochschule Harz und der Partnerhochschule, in welcher die zu belegenden Kurse eingetragen werden. Diese Auswahl muss sowohl durch Ihre Studiengangskoordination als auch durch die Partnerhochschule geprüft und abgezeichnet/bestätigt werden.
Das Learning Agreement ist Grundlage für die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen und muss mit dem Transcript of Records (Ihr Abschlusszeugnis des Auslandstudiums) übereinstimmen. 

Wenn ich Probleme mit meinen Kursen habe, an wen kann ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall zunächst an die zuständige Kontaktperson vor Ort. Werden die Probleme nicht selbständig geklärt, wenden Sie sich bitte an Ihre Studiengangskoordination.

Ist die Unterrichtssprache immer Englisch?

Die Unterrichtssprache an allen Partnerhochschulen des Studiengangs IBS ist Englisch.

Im Studiengang ITS kann in an ausgewählten Partnerhochschulen auch in Spanisch oder Französisch studiert werden.

Elke Stackfleth

Betreuung International Business Studies/ International Tourism Studies
Tel +49 3943 659 151
Raum 4.021, Haus 4, Wernigerode

Katja Betker

Betreuung International Business Studies/ International Tourism Studies
Tel +49 3943 659 150
Raum 4.018, Haus 4, Wernigerode