Die Regularien zum Auslandsstudium sind in der "Ordnung zur Durchführung des Studienaufenthalts im Ausland für die Studiengänge mit Doppelabschluss des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften" zu finden.
Das Auslandsstudienjahr findet im Rahmen eines Doppelabschluss – Programms statt. Hierfür sind spezielle Verträge zwischen den Partnerhochschulen erforderlich. Daher können Sie nur an Partnerhochschulen gehen mit denen ein Doppelabschluss – Abkommen geschlossen wurde. Welche das für Ihren Studiengang sind, können Sie in der Datenbank des International Office nachlesen.
Da Sie in einem Doppelabschluss – Programm studieren, muss das Auslandsstudienjahr an einer der Hochschulen erfolgen, mit denen der entsprechende Vertrag besteht. Sie erhalten den Abschluss der Hochschule Harz nur, wenn Sie auch den Abschluss der Partnerhochschule erhalten. Das ist nur an den ausgewählten Hochschulen möglich.
Die Bewerbung erfolgt online über das Outgoing-Portal der Hochschule Harz im Wintersemester vor dem geplanten Auslandsaufenthalt, in der Regel im 3. Semester des Studiums. Nachdem Sie für einen Auslandsplatz ausgewählt wurden, erfolgt noch eine Bewerbungsphase an der jeweiligen Partnerhochschule.
Die Kriterien für die Bewerbung um Zulassung zum Auslandsstudium sind in der „Ordnung zur Durchführung des Studienaufenthalts im Ausland für die Studiengänge mit Doppelabschluss des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften“ geregelt.
Die Bewerbung erfolgt online beim International Office über das Outgoing-Portal der Hochschule Harz. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen in der Regel mindestens 50 ECTS nachgewiesen werden.
Findet der Unterricht an der gewünschten Partnerhochschule in Französisch oder Spanisch statt, ist zudem ein Sprachnachweis über Kenntnisse in der Unterrichtssprache erforderlich.
Laut Ihrer Studienordnung ist das Auslandsstudienjahr im 5. und 6. Semester zu absolvieren. Dennoch kann der Auslandsaufenthalt um ein Jahr nach hinten verschoben werden. Das ist sinnvoll, wenn noch nicht alle Kurse der ersten vier Semester abgeschlossen sind oder persönliche Gründe (z.B. Krankheit, familiäre Gründe, etc.) eine Verschiebung erfordern.
Die Kriterien für die Platzvergabe an den Partnerhochschulen sind in der „Ordnung zur Durchführung des Studienaufenthalts im Ausland für die Studiengänge mit Doppelabschluss des Fachbereichs W“ geregelt.
Die wichtigste Informationsquelle zu den verbindlichen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen ist die Botschaft/das Konsulat des jeweiligen Ziellandes in Deutschland.
Über die Website des Auswärtigen Amtes sind die Auslandsvertretungen Ihres Reiselandes zu finden.
Für die Zeit Ihres Auslandsstudiums ist grundsätzlich eine Auslandskrankenversicherung erforderlich. Zudem wird der Abschluss einer Auslandshaftpflichtversicherung empfohlen.
Zu den notwendigen und sinnvollen Versicherungen für Ihr Zielland berät Sie Ihre Versicherung.
Das kommt darauf an, an welche Partnerhochschule Sie gehen.
Von einigen Partnerhochschulen erhalten Sie Unterstützung bei der Wohnungssuche, an anderen müssen Sie Ihre Unterkunft eigenständig organisieren. In der Regel stellen die Partnerhochschulen im Laufe des Bewerbungsprozesses Informationen zur Unterkunft zur Verfügung. Hilfreiche Informationen und Tipps zur Unterkunftssuche sind auch in den Erfahrungsberichten ehemaliger Outgoing-Studierender und auf der Website der Partnerhochschule zu finden.
Das kommt darauf an, an welche Partnerhochschule Sie gehen.
An unseren Partnerhochschulen in Finnland, Frankreich, Norwegen, Spanien und Ungarn studieren Sie im Rahmen des Erasmus Programmes und müssen als EU – Bürger*in keine Studiengebühren bezahlen.
Für Nicht – EU – Bürger*innen können auch an Erasmus-Partnerhochschulen Studiengebühren anfallen.
Auch an der Mondragon Mexico University in Mexiko, der University of Fortaleza (UNIFOR) in Brasilien und der International University Liaison Indonesia in Indien müssen keine Studiengebühren gezahlt werden.
An der DBS in Irland und der SOU in den USA müssen Sie Studiengebühren entrichten. Die aktuelle Höhe entnehmen Sie bitte der Datenbank des International Office.
Das kommt darauf an, an welche Partnerhochschule Sie gehen.
An unseren Partnerhochschulen in Finnland, Frankreich, Spanien, Norwegen und Ungarn studieren Sie im Rahmen des Erasmus Programmes und erhalten ein ERASMUS+ Stipendium.
Für alle Nicht – Erasmus – Hochschulen können Sie hier nach einem geeigneten Stipendium suchen: DAAD-Datenbank (https://www2.daad.de/ausland/studieren/stipendium/de/70-stipendien-finden-und-bewerben) oder Stipendien deutscher Stiftungen (www.mystipendium.de)
Studierende, die im Inland durch BAföG gefördert werden, erhalten auch Auslands-BAföG. Aber auch Studierende, welche im Inland kein BAföG beziehen, sollten einen Antrag auf Auslands-BAföG stellen. Dieser muss frühzeitig beim zuständigen BAföG-Amt eingereicht werden.
An unseren Partnerhochschulen in Finnland, Frankreich, Norwegen, Spanien und Ungarn studieren Sie im Rahmen des Erasmus Programmes und erhalten neben einem studiengebührenbefreiten Platz und verschiedenen Support Services ein ERASMUS+ Stipendium.
Die Erasmus-Förderung muss nicht extra beantragt werden. Sobald Sie an einer Erasmus-Partnerhochschule angenommen wurden, erhalten Sie die Förderung automatisch.
Diese umfasst einen finanziellen Zuschuss für die auslandsbedingten Mehrkosten, den sogenannten Mobilitätszuschuss, den Erlass der Studiengebühren an der Partnerhochschule sowie umfassende Unterstützungs- und Serviceangebote rund um das Auslandsstudium, sowohl an der entsendenden als auch an der aufnehmenden Hochschule.
Nähere Informationen erhalten Sie in den PreDeparture Meetings vor dem Auslandsstudium.
Eine pauschale Angabe zum Mobilitätszuschuss ist nicht möglich, da dieser je nach Land der Partnerhochschule variiert. Die Förderdauer kann zwischen 7 und 9 Monaten liegen, und es sind unterschiedliche Zuschüsse möglich.
Nähere Informationen erhalten Sie in den PreDeparture Meetings vor dem Auslandsstudium.
Ja. Es handelt sich um eine Verwaltungsgebühr, die vom Studentenwerk Magdeburg erhoben wird und die jede/r Studierende zu entrichten hat, solange man an der Hochschule Harz immatrikuliert ist.
Das zu wählende Studienprogramm ist mit der Partnerhochschule vertraglich vereinbart. Von einigen Partnerhochschulen ist das Kursprogramm fest vorgegeben. An anderen Partnerhochschulen können Sie relativ frei Kurse im Umfang von 60 ECTS wählen.
Hier finden Sie erste Informationen zum Kursangebot der jeweiligen IBS- bzw. ITS- Partnerhochschulen. Verbindliche Informationen erhalten Sie von der Partnerhochschule während der Bewerbungsphase.
Bei Fragen zur Kurswahl wenden Sie sich bitte an Ihre Studiengangskoordination.
Das Learning Agreement ist eine Lernvereinbarung zwischen Ihnen, der Hochschule Harz und der Partnerhochschule, in welcher die zu belegenden Kurse eingetragen werden. Diese Auswahl muss sowohl durch Ihre Studiengangskoordination als auch durch die Partnerhochschule geprüft und abgezeichnet/bestätigt werden.
Das Learning Agreement ist Grundlage für die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen und muss mit dem Transcript of Records (Ihr Abschlusszeugnis des Auslandstudiums) übereinstimmen.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall zunächst an die zuständige Kontaktperson vor Ort. Können die Probleme nicht selbständig geklärt werden, wenden Sie sich bitte an Ihre Studiengangskoordination.
Im Studiengang IBS ist die Unterrichtssprache an allen Partnerhochschulen Englisch.
Im Studiengang ITS kann an ausgewählten Partnerhochschulen auch in Spanisch oder Französisch studiert werden.
Grundsätzlich unterliegen Sie den Regelungen der Praktikumsordnung des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften und absolvieren Ihr Bachelorpraktikum gemäß Studienordnung im 7. Fachsemester im Umfang von mindestens 12 Wochen.
Für wenige Partnerhochschulen bestehen darüber hinaus zusätzliche Vorgaben: Für IBS betrifft dies die KAMK (Finnland), für ITS die KAMK (Finnland), die Excelia Business School (Frankreich) sowie die Kodolány János University (Ungarn).
Aufgrund der dortigen Regularien ist in diesen Fällen zusätzlich ein längeres Bachelorpraktikum zu absolvieren, um den Abschluss an der Partnerhochschule zu erhalten. Die konkreten Regelungen hierzu sind im jeweiligen Double-Degree-Vertrag mit der Partnerhochschule festgelegt.