Beim Arbeitsvertrag kann juristisches Halbwissen teuer werden. Und manche Irrtümer halten sich erstaunlich hartnäckig - etwa, dass man in der Probezeit keinen Urlaub nehmen darf. Im Gespräch mit DER SPIEGEL Job & Karriere unterzieht Prof. Dr. André Niedostadek drei Jobmythen einem Faktencheck. Der komplette Beitrag findet sich hier.