Die Entsendung von Beschäftigten ins Ausland stellt die Praxis mit ihren komplexen Vorgaben immer wieder vor neue Herausforderungen. Vor dem Hintergrund der EU-Entsenderichtlinie gelten seit Juli 2020 neue Regelungen für Beschäftigte, die im EU-Ausland arbeiten.
Eine Fortbildungsveranstaltung in Zusammenarbeit mit dem Haus der Unternehmer in Duisburg vermittelt kompakt die wesentlichen Grundlagen. Anhand praktischer Beispiele werden aktuelle arbeits- und sozialrechtliche Fragestellungen beantwortet und mögliche Fallstricke identifiziert.
Mehr zur Veranstaltung findet sich hier.