LEHRE

Hier finden Sie alle Informationen zu Lehrveranstaltungen und zu Abschlussarbeiten

 

Vorlesungsunterlagen sowie Bachelor- und Masterarbeiten

SCHWERPUNKTE

Prof. Albayrak lehrt in den Schwerpunkten Wirtschaftsinformatik, IT-Management sowie Grundlagen der Informatik.

VORLESUNGSUNTERLAGEN

Weitere Informationen zu Lehrveranstaltungen, begleitende Vorlesungsunterlagen etc. finden Sie auf Stud-IP der Hochschule Harz.

GENERELLES ZU BACHELOR- UND MASTERARBEITEN

Die Bachelor- bzw. Masterarbeit soll zeigen, dass Sie in der Lage sind, innerhalb einer bestimmten Frist ein praktisches Problem aus Ihrer Fachrichtung selbstständig auf wissenschaftlicher Grundlage zu bearbeiten. Näheres zur Zulassung, zum Zulassungsverfahren, zu den Zielen, zum Umfang, zu den zu beachtenden Fristen, zur Bewertung etc. regelt die Prüfungsordnung in der jeweils gültigen Fassung.

VORGEHEN

Sprechen Sie Prof. Albayrak an, wenn Sie eine Abschlussarbeit bei ihm schreiben möchten. Formulieren Sie zusammen mit einem kooperierenden Unternehmen eine praktische Fragestellung aus Ihrem Studienfach und prüfen Sie, ob diese auf wissenschaftlichen Grundlagen bearbeiten werden kann. Es reicht keinesfalls aus, ein praktisches Problem zu bearbeiten und lediglich aufzuzeichnen, was Sie bei der Bearbeitung gemacht oder gar nur beobachtet haben (sog. Chronistentätigkeit). Ein fundiertes Literaturstudium anhand von Fachbüchern und Fachaufsätzen, eine kritische Würdigung der dargestellten Lehrmeinungen sowie die Anwendung von wissenschaftlichen Methoden der Wirtschaftsinformatik sind unabdingbare Mindestvoraussetzungen für das Bestehen einer Diplomarbeit, einer Bachelorarbeit bzw. einer Masterarbeit.

FORMALE VORAUSSETZUNGEN ZUR ANMELDUNG

Die Prüfungssordnung fordert eine bestimmte Mindestanzahl von Leistungspunkten (Credits Points), um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Generell besteht somit die Möglichkeit, auch mit noch offenen Prüfungsleistungen aus den vorherigen Semestern die Bachelor- und Masterarbeit anzumelden und zu erstellen. Allerdings ist das Beenden des Studiums innerhalb des Semesters, in dem Sie die Arbeit angemeldet haben, bei noch offenen Prüfungen oftmals nicht möglich, selbst wenn es sich nur um eine Prüfung handelt, die noch offen ist. Denn nach der Anmeldung haben Sie innerhalb von zwölf Wochen, die Bachelor- bzw. Masterarbeit anzufertigen. Das Studium schließt mit dem Bachelorkolloquium bzw. Masterkolloquium ab. Ist also eine Prüfungsleistung noch offen, so muss diese Prüfung zuerst erbracht werden und die Prüfungsleistung bewertet werden, um einen Termin für das Abschluss-Kolloquium festzulegen. Da der Prüfer der noch offenen Prüfung eine Korrekturfrist von bis zu 6 Wochen hat, besteht die Möglichkeit, dass die Bekanntgabe des Ergebnisses der noch offenen Prüfungen erst gegen Ende des Semesters erfolgt. Die Forderung zu einer früheren Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses durch den Prüfer ist nicht zulässig und könnte sogar als Nötigung gewertet werden. Des Weiteren müssen Sie mit einbeziehen, dass die Begutachtung (d. h. Prüfen Ihrer Bachelor- bzw. Masterarbeit und die Erstellung des schriftlichen Gutachtens) durch den Erst- und Zweitprüfer eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Eine softwareunterstützte Kontrolle Ihrer Bachelor- bzw. Masterarbeit auf Plagiate führt das Rektorat der Hochschule Harz zentral durch und nimmt ebenfalls Zeit in Anspruch. Erst wenn Sie alle anderen Prüfungen bestanden haben und beide Gutachter das Gutachten erstellt haben, kann somit der Termin zum Bachelor- bzw. Masterkolloquium festgelegt werden. Zwischen der Festsetzung des Termin und dem eigentlichen Bachelor- bzw. Masterkolloquium müssen zudem noch mindestens zwei Wochen liegen. Dem Kolloquium gehören Erst- und Zweitprüfer als sachkundige Prüfer an. Da eine Verfügbarkeit beider Prüfer nicht jederzeit gewährleistet werden kann, kann sich der Termin ebenfalls in das folgende Semester verschieben. Auch wenn Sie fest davon ausgehen, dass Sie Ihr Studium im selben Semester beenden, sollten Sie sich aus Sicherheitsgründen für das Folgesemester zurückmelden. Wenn Sie dennoch im selben Semester fertig werden, können Sie einen Antrag auf Erstattung der Studiengebühren beim Dezernat für Studentische Angelegenheiten stellen. Abschließend empfehle ich Ihnen die Bachelor- bzw. Masterarbeit gewissenhaft anzufertigen. Sie sollten sich nicht unter Zeitdruck setzten, sodass die Qualität der Arbeit darunter leidet. Nutzen Sie die vorgegebene Zeit aus, auch wenn dies bedeutet, dass Sie das Kolloquium erst im Folgesemester durchführen können.

ANMELDUNG

Sie sollten bis zur Anmeldung der Arbeit in der Lage sein, folgende Angaben zu machen:

(1) Titel der Arbeit

(2) Beschreibung der Arbeit nach den Unterpunkten

(a) Hintergrund: Worum geht es?

(b) Zielsetzung: Was soll durch die Arbeit erreicht werden?

(c) Vorgehensweise: Wie soll vorgegangen werden? Welche wissenschaftlichen Methoden sollen eingesetzt werden

(d) Geltungsbereich: Was soll untersucht werden? Was soll nicht untersucht werden?

(3) Bewertungskriterien: Woran werden die beiden Gutachter die Qualität der Arbeit messen? Was ist notwendig für das Bestehen der Arbeit?

(4) Ansprechpartner (Namen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen) des Kooperationsunternehmens, in dem die Arbeit entsteht.

(5) Gliederung: Ein mögliches Inhaltsverzeichnis der Arbeit

(6) Zeitplan: Projektplan mit Meilensteinen (Zwischenergebnisse und feste Termine, wann die Zwischenergebnisse erreicht sein sollen).

AUFBAU & LAYOUT

Hinweise zum Aufbau, zum Layout, wie Sie am besten vorgehen usw. finden Sie in der Zusammenstellung von Frau Prof. Dr. Eberlein (Hochschule Harz). Hierbei handelt es sich um Empfehlungen, die die Anfertigung einer Arbeit wesentlich erleichtern. Sollten Sie von diesen Empfehlungen abweichen, sollten Sie dies vorher mit Prof. Albayrak abstimmen.