Ergänzung zur Dienstvereinbarung Arbeitszeit
1. Befristung nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz, gilt insbesondere für das wissenschaftsunterstützende Personal.
► Nähere Erläuterungen erhalten Sie hier.
2. Für das wissenschaftliche Personal an staatlichen Hochschulen gelten die Sonderbefristungsregeln die im Wissenschaftszeitvertragsgesetz („WissZeitVG“) festgeschrieben wurden.
Die Befristungsmöglichkeiten gehen über die allgemeinen arbeitsrechtlichen Befristungsmöglichkeiten nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) hinaus.
Die Befristung nach dem Wissenschaftzeitvertragsgesetz, findet alleinig bei Beschäftigungen von wissenschaftlichen Personal Anwendung.
Sie unterscheidet sich nach Befristungsmöglichkeiten für die Qualifizierungsphase sowie für die wissenschaftliche Mitarbeit in Drittmittelprojekten.
3. Befristungen basierend auf andere Gesetze, wie z. B. Elternzeitgesetz
Vom 01.07. bis zum 15.09. eines Jahres besteht die Möglichkeit auf Antrag die Rahmenarbeitszeit zu
verschieben.
Der frühestmögliche Beginn wird auf 06:00 Uhr vorverlegt, das Ende der Rahmenzeit verschiebt sich
auf 18:00 Uhr.
Der Antrag ist an Ihre zuständige Personalsachbearbeiterin zu stellen.
Um Ihre gesamte Urlaubsplanung für das Jahr 2023 komplettieren zu können, möchten wir Ihnen mitteilen,
dass die Hochschule zwischen den Weihnachtsfeiertagen und dem Jahreswechsel in der Zeit vom 24.12.2023 bis einschließlich 01.01.2024 geschlossen wird.
Bitte beantragen Sie rechtzeitig die drei Urlaubstage (27.12.; 28.12 und 29.12.2023).
Wir weisen darauf hin, dass während der Schließzeiten die Heizung heruntergeschaltet wird.
Für Beschäftigte der Hochschule Harz besteht die Möglichkeit in Teilzeit zu arbeiten. Sprechen Sie uns an!
Ein Teilzeitanspruch ist u. a. festgeschrieben im:
Eine besondere Art der Teilzeit ist das Sabbatical.
Über die verschiedenen Modelle können Sie sich bereits hier informieren.
Nach § 28 TV-L können Tarifbeschäftigte bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts Sonderurlaub erhalten.
Dieser Anspruch gilt sowohl für Vollzeit- als auch für Teilzeitbeschäftigte.
Der § 28 TV-L eröffnet die Möglichkeit zur Freistellung von der Pflicht zur Arbeitsleistung in einer Sondersituation, die nicht für jede/n Beschäftigte/n eintritt.
Die Folgen der Beurlaubung sollten nicht unterschätzt werden - durch die Beurlaubung ruht das Arbeitsverhältnis mit all seinen Rechten und Pflichten.
Bitte beachten Sie daher unbedingt die Informationen unter Auswirkungen.
Lesen Bitte hierzu folgendes Merkblatt.
Tarifbeschäftigte -
gesetzliche Grundlage: Bildungsfreistellungsgesetz
Jedes Jahr haben Beschäftigte die Möglichkeit, fünf Tage Bildungsurlaub in Anspruch zu nehmen, wenn sie regelmäßig an fünf Tagen in der Woche arbeiten.
Ein nicht ausgeschöpfter Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung des vorangegangenen Kalenderjahres kann noch im laufenden Kalenderjahr geltend gemacht werden.
Arbeiten sie an weniger Tagen in der Woche, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Während der Freistellung für den Bildungsurlaub wird das Entgelt weitergezahlt. Die weiteren Kosten für die Bildungsmaßnahme werden vom Arbeitgeber jedoch nicht erstattet.
Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis bereits sechs Monate bestanden hat.
Beschäftigte können sowohl berufliche als auch politische Bildungsmaßnahmen, die in LSA als Bildungsveranstaltung anerkannt sind, besuchen.
Die Liste der anerkannten Bildungsveranstaltungen können Sie hier aufrufen.
Zeugnis
Die Beschäftgen haben bei Beendigung des Arbeits- bzw. Dienstverhältnisses Anspruch auf ein qualifiziertes, erweitertes Zeugnis.
Aus trifftigen Gründen können Beschäftigte auch während des Arbeits- bzw. Dienstverhältnisses ein (Zwischen-) Zeugnis anfordern.
Sollten Sie ein Zwischenzeugnis benötigen, kontaktieren Sie bitte Frau Schumann unter sschumann@hs-harz.de.
Ihre Ansprechpartnerinnen sind:
Yvonne Schrader (Nachname A-K)
Gebäude 6 I Raum 6.001
Tel.: +49 3943 659 111
yschrader@hs-harz.de
Eva Mühlenberg (Nachname M-Z)
Gebäude 6 I Raum 6.001
Tel.: +49 3943 659 112
emuehlenberg@hs-harz.de
Arbeits-, Zwischenzeugnis (Nachname A-Z)
Susann Schumann
Gebäude 6 I Raum 6.005a
Tel.: +49 3943 659 713
sschumann@hs-harz.de