DV Arbeitszeit

Dienstvereinbarung Arbeitszeit

 

Ergänzung zur Dienstvereinbarung

Ergänzung zur Dienstvereinbarung Arbeitszeit

Befristungen

1. Befristung nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz, gilt insbesondere für das wissenschaftsunterstützende Personal.

►  Nähere Erläuterungen erhalten Sie hier.

2. Für das wissenschaftliche Personal an staatlichen Hochschulen gelten die Sonderbefristungsregeln die im Wissenschaftszeitvertragsgesetz („WissZeitVG“) festgeschrieben wurden.

Die Befristungsmöglichkeiten gehen über die allgemeinen arbeitsrechtlichen Befristungsmöglichkeiten nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) hinaus.

Die Befristung nach dem Wissenschaftzeitvertragsgesetz, findet alleinig bei Beschäftigungen von wissenschaftlichen Personal Anwendung.

Sie unterscheidet sich nach Befristungsmöglichkeiten für die Qualifizierungsphase sowie für die wissenschaftliche Mitarbeit in Drittmittelprojekten.

 

3. Befristungen basierend auf andere Gesetze, wie z. B. Elternzeitgesetz

Sommerzeit

Vom 01.07. bis zum 15.09. eines Jahres besteht die Möglichkeit auf Antrag die Rahmenarbeitszeit zu
verschieben.
Der frühestmögliche Beginn wird auf 06:00 Uhr vorverlegt, das Ende der Rahmenzeit verschiebt sich
auf 18:00 Uhr.
Der Antrag ist an Ihre zuständige Personalsachbearbeiterin zu stellen.

Schließzeit während Weihnachten und Silvester 2023

Um Ihre gesamte Urlaubsplanung für das Jahr 2023 komplettieren zu können, möchten wir Ihnen mitteilen,

dass die Hochschule zwischen den Weihnachtsfeiertagen und dem Jahreswechsel in der Zeit vom 24.12.2023 bis einschließlich 01.01.2024 geschlossen wird.

Bitte beantragen Sie rechtzeitig die drei Urlaubstage (27.12.; 28.12 und 29.12.2023).

Wir weisen darauf hin, dass während der Schließzeiten die Heizung heruntergeschaltet wird.

Teilzeit

Für Beschäftigte der Hochschule Harz besteht die Möglichkeit in Teilzeit zu arbeiten. Sprechen Sie uns an!

Ein Teilzeitanspruch ist u. a. festgeschrieben im:

Sabbatical

Eine besondere Art der Teilzeit ist das Sabbatical.

Über die verschiedenen Modelle können Sie sich bereits hier informieren.

Sonderurlaub

Nach § 28 TV-L können Tarifbeschäftigte bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts Sonderurlaub erhalten.

Dieser Anspruch gilt sowohl für Vollzeit- als auch für Teilzeitbeschäftigte.

Der § 28 TV-L eröffnet die Möglichkeit zur Freistellung von der Pflicht zur Arbeitsleistung in einer Sondersituation, die nicht für jede/n Beschäftigte/n eintritt.

Die Folgen der Beurlaubung sollten nicht unterschätzt werden - durch die Beurlaubung ruht das Arbeitsverhältnis mit all seinen Rechten und Pflichten.

Bitte beachten Sie daher unbedingt die Informationen unter Auswirkungen.

Lesen Bitte hierzu folgendes Merkblatt.

 

Bildungsurlaub

Tarifbeschäftigte -

gesetzliche Grundlage: Bildungsfreistellungsgesetz

Jedes Jahr haben Beschäftigte die Möglichkeit, fünf Tage Bildungsurlaub in Anspruch zu nehmen, wenn sie regelmäßig an fünf Tagen in der Woche arbeiten.

Ein nicht ausgeschöpfter Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung des vorangegangenen Kalenderjahres kann noch im laufenden Kalenderjahr geltend gemacht werden.

Arbeiten sie an weniger Tagen in der Woche, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Während der Freistellung für den Bildungsurlaub wird das Entgelt weitergezahlt. Die weiteren Kosten für die Bildungsmaßnahme werden vom Arbeitgeber jedoch nicht erstattet.

Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis bereits sechs Monate bestanden hat.

Beschäftigte können sowohl berufliche als auch politische Bildungsmaßnahmen, die in LSA als Bildungsveranstaltung anerkannt sind, besuchen.

Die Liste der anerkannten Bildungsveranstaltungen können Sie hier aufrufen.

Arbeits-, Zwischenzeugnis

Zeugnis

Die Beschäftgen haben bei Beendigung des Arbeits- bzw. Dienstverhältnisses Anspruch auf ein qualifiziertes, erweitertes Zeugnis.

Aus trifftigen Gründen können Beschäftigte auch während des Arbeits- bzw. Dienstverhältnisses ein (Zwischen-) Zeugnis anfordern.

Sollten Sie ein Zwischenzeugnis benötigen, kontaktieren Sie bitte Frau Schumann unter sschumann@hs-harz.de.

 

Kontakt

Ihre Ansprechpartnerinnen sind:

Yvonne Schrader (Nachname A-K)

Gebäude 6 I Raum 6.001

Tel.: +49 3943 659 111     

yschrader@hs-harz.de


Eva Mühlenberg (Nachname M-Z)

Gebäude 6 I Raum 6.001

Tel.: +49 3943 659 112    

emuehlenberg@hs-harz.de


Arbeits-, Zwischenzeugnis (Nachname A-Z)

Susann Schumann

Gebäude 6 I Raum 6.005a

Tel.: +49 3943 659 713   

sschumann@hs-harz.de