Hinweise im Krankheitsfall

Es ist zu unterscheiden zwischen Krank aufgrund eines Arztbesuches (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) und Krank ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (KoK).

Ihr Dezernat für Personal, Organisation und Allgemeine Verwaltung
Stand: 18.04.2023

Krank mit vorliegen einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)

► Für Krankmeldungen ist das Zeiterfassungsmodul „Primion“ zu verwenden. Die Krankmeldung soll, wenn möglich vor Dienstbeginn,

    aber spätestens bis 09:00 Uhr im Zeiterfassungssystem hinterlegt werden.

► Nutzen Sie zur Bearbeitung die "Mitarbeiter Infosystem Kachel" unter "Mein Bereich" auf der Hochschul-Internetseite.

► Mit Ihren bekannten Zugangsdaten können Sie sich dort problemlos unter "Zeiterfassung" im Primion-System anmelden.

► Wählen Sie im Reiter „Workflow“ die Fehlzeit  „Krank“  aus und tragen Sie diese für die entsprechenden Tage ein.

► Wenn am ersten Tag der Krankmeldung noch nicht absehbar ist (späterer Arztbesuch) wie lange die Krankheit andauert, können die nachfolgenden Krankentage später eintragen werden.

► Nach dem Speichern werden die Krankentage im Jahresblatt kursiv dargestellt.

► Die Meldung der Krankentage werden ausschließlich vom Personaldezernat freigegeben. Ihr/e Fachvorgesetzte/r erhält eine Informationsmail, dass im Personaldezernat eine Krankmeldung vorliegt. Es bleibt Ihnen     unbenommen, zusätzlich Ihr/e Fachvorgesetzte/n auf den derzeit üblichen Weg zu kontaktieren.

► Sobald im Personaldezernat die Fehlzeit verbucht wurde, wird eine generierte Informationsmail als Eingangsbestätigung versendet.

    Ausnahmen: Der Gesetzgeber sieht die elektronische Meldung an die Krankenkasse für nachfolgende Fälle nicht vor:

  • Bezug von Kinderkrankengeld oder Kinderverletztengeld,
  • Präventions- oder Rehamaßnahmen eines Sozialversicherungsträgers
  • Beschäftigungsverbote im Rahmen des Mutterschutzes,
  • Krankschreibung durch einen Privatarzt,
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Arztes im Ausland.

Hier erfolgt der Nachweis weiterhin über Bescheinigungen der genehmigenden Stelle. Die Abwesenheitsmeldung erfolgt über den/die Fachvorgesetzte/n und an das Personaldezernat.

Verlängerung (Fortdauer) der Arbeitsunfähigkeit

Bei Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit (gleichbleibende Erkrankung) ist der Folgetag nach dem Ende der bisher vorliegenden bescheinigten  Arbeitsunfähigkeit anzugeben.

Beispiel:

► Krankschreibung:  vom 01.06.2023 bis 07.06.2023

► Verlängerung:        vom 08.06.2023 bis 10.06.2023

Dienstanweisung Krankmeldung

Die Dienstanweisung zur Krnakmeldung können Sie hier aufrufen.

Krank ohne Krankenschein (KoK)

Gesetzliche Grundlage: Entgeltfortzahlungsgesetz

 

► Für Krankmeldungen ist das Zeiterfassungsmodul „Primion“ zu verwenden.

► Die Krankmeldung soll, wenn möglich vor Dienstbeginn, aber spätestens bis 09:00 Uhr im Zeiterfassungssystem hinterlegt werden.

► Nutzen Sie zur Bearbeitung die "Mitarbeiter Infosystem Kachel" unter "Mein Bereich" auf der Hochschul-Internetseite.

► Mit Ihren bekannten Zugangsdaten können Sie sich dort problemlos unter "Zeiterfassung" im Primion-System anmelden.

► Wählen Sie im Reiter „Workflow“ die “Fehlzeit " Krank ohne Krankenschein“ “aus und tragen Sie diese für die entsprechenden Tage ein.

► Nach dem Speichern werden die Krankentage im Jahresblatt kursiv dargestellt.

► Die Meldung der Krankentage werden ausschließlich vom Personaldezernat freigegeben.

► Ihr/e Fachvorgesetzte/r erhält eine Informationsmail, dass im Personaldezernat eine Krankmeldung vorliegt. Es bleibt Ihnen unbenommen, zusätzlich Ihre/m   Fachvorgesetzte/n auf den derzeit üblichen Weg zu kontaktieren.

► Sobald im Personaldezernat die Fehlzeit verbucht wurde, wird eine generierte Informationsmail als Eingangsbestätigung versendet.

Beispiel:      Das geht nicht!
Krank ohne AU von Freitag bis Montag (14.02. – 17.02.2020)
Der/die Beschäftigte meldet sich am Freitag, bis 9 Uhr telefonisch krank, geht nicht zum Arzt und schickt das Formular „Arbeitszeitkorrekturbeleg“ am Dienstag, 18.02.2020, nach Kenntnisnahme vom Fachvorgesetzten an das Dezernat Personal.

Erkrankung während des Urlaubs

Auch bei einer Erkrankung während des Urlaubs informieren Sie das Personaldezernat über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich.

Sie können hierfür die Mailadresse Krankmeldung@hs-harz.de nutzen.

Die durch ärztliches Attest nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit werden nicht auf den Urlaub angerechnet, sondern nachgewährt.

Hierfür ist unbedingt die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich. Anderenfalls besteht kein Nachgewährungsanspruch.

Dienstantrittsmeldung nach krankheitsbedingter Abwesenheit

Wenn Sie nach krankheitsbedingter Abwesenheit wieder zur Arbeit erscheinen, melden Sie sich bitte unverzüglich per Mail bei Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin.

Nur so kann sichergestellt werden, dass bei eventuellen Zahlungsunterbrechungen des Entgeltes eine zeitnahe Mitteilung der Wiederaufnahme der monatlichen Entgeltzahlung an die Bezügestelle erfolgen kann.

Kontakt

Yvonne Schrader (Nachname A-K)

Gebäude 6 I Raum 6.001

Tel.: +49 3943 659 111   

yschrader@hs-harz.de


Eva Mühlenberg (Nachname (L-Z)

Gebäude 6 I Raum 6.001

Tel.: +49 3943 659 112    

emuehlenberg@hs-harz.de