Operativer Hinweis Chancengleichheit

  • Begriffsbestimmungen, Erläuterungen, Verfahrenswege und Sanktionsmöglichkeiten sind den einschlägigen Richtlinien zum Schutz vor Diskriminierung zu entnehmen.
  • Die jeweiligen Ansprechpersonen werden transparent kommuniziert und leisten in Zusammenarbeit mit der Hochschulleitung aktiv Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung und Schulung aller Hochschulmitglieder, z. B. durch Informationsveranstaltungen. Für Personen mit Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Leitungsaufgaben in Lehre, Forschung, Ausbildung und Verwaltung werden diesbezügliche Schulungen ermöglicht.
  • Da auch Sprache Diskriminierung begünstigen kann, wird an der Hochschule auf eine faire und inklusive Art der Kommunikation geachtet.
  • (Um Chancengleichheit, Antidiskriminierung und Zivilcourage nachhaltig an der Hochschule zu verankern, finden regelmäßige Arbeitstreffen der AG Chancengleichheit statt.)
  • An familienfreundlichen Arbeits- und Studienbedingungen sowie an einem in verschiedener Hinsicht barrierefreien Campus wird fortwährend gearbeitet.
  • Durch Personalentwicklung sollen Karrieremöglichkeiten aufgezeigt und eröffnet werden.