Begriffsbestimmungen, Erläuterungen, Verfahrenswege und Sanktionsmöglichkeiten sind den einschlägigen Richtlinien zum Schutz vor Diskriminierung zu entnehmen.
Die jeweiligen Ansprechpersonen werden transparent kommuniziert und leisten in Zusammenarbeit mit der Hochschulleitung aktiv Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung und Schulung aller Hochschulmitglieder, z. B. durch Informationsveranstaltungen. Für Personen mit Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Leitungsaufgaben in Lehre, Forschung, Ausbildung und Verwaltung werden diesbezügliche Schulungen ermöglicht.
Da auch Sprache Diskriminierung begünstigen kann, wird an der Hochschule auf eine faire und inklusive Art der Kommunikation geachtet.
(Um Chancengleichheit, Antidiskriminierung und Zivilcourage nachhaltig an der Hochschule zu verankern, finden regelmäßige Arbeitstreffen der AG Chancengleichheit statt.)
An familienfreundlichen Arbeits- und Studienbedingungen sowie an einem in verschiedener Hinsicht barrierefreien Campus wird fortwährend gearbeitet.
Durch Personalentwicklung sollen Karrieremöglichkeiten aufgezeigt und eröffnet werden.