Glossar

Nachfolgend werden die geläufigsten Begrifflichkeiten unserer Hochschule in einem Glossar erläutert:

International Office

Einrichtung einer Hochschule für die Beratung und Betreuung von internationalen Studierenden sowie für Studierende der Hochschule Harz, die im Ausland studieren möchten.

BAföG

Bundesausbildungsförderungsgesetz. Umgangssprachlich auch das Stipendium, welches man nach diesem Gesetz erhalten kann.

Dekan

Als Dekan wird der Leiter des Dekanats, also der „Geschäftsstelle“ einer Fakultät, bezeichnet.

ECTS

"European Credit Transfer System". Das ECTS ermöglicht Studierenden die einfache Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen. Dabei werden jeder Lehrveranstaltung eines bestimmten Studienprogramms/-gangs eine bestimmte Anzahl an Punkten ("credit points") zugewiesen, die dann bei erfolgreichem Abschluss einer Veranstaltung angerechnet werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die beteiligten Hochschulen bereits die Voraussetzungen für die Einführung von ECTS geschaffen haben (z. B. Zuweisung von ECTS-Anrechnungspunkten für die einzelnen Lehrveranstaltungen).

Gremium

Der Begriff Gremium bezeichnet die Zusammenarbeit von Personen in einer Gruppe, die sich zum Zweck der Beratung über einen speziellen Themenkomplex über einen längeren Zeitraum hinweg bildet.

Hochschule

Hochschule ist der Oberbegriff für Einrichtungen des tertiären Bildungsbereichs. Man unterscheidet wissenschaftliche, wissenschaftlich-anwendungsorientierte, künstlerisch-wissenschaftliche, gestalterisch-wissenschaftliche oder künstlerisch orientierte Hochschule.

Kanzler

Der Kanzler einer deutschen Hochschule ist der Leiter der Verwaltung und Mitglied des Rektorats bzw. Präsidiums. Er ist Dienstvorgesetzter des nichtwissenschaftlichen bzw. nichtkünstlerischen Personals und zuständig für den Haushalt, die Liegenschaften sowie für Rechts- und sonstige Verwaltungsaufgaben.

Semesterbeitrag

Jeder Studierende muss bei der Immatrikulation oder der Rückmeldung einen von Hochschule zu Hochschule variierenden Betrag z. B. für Belange der Studierenden, der Aufgaben der Studentenwerke (Sozialbeitrag) u. ä. einzahlen. Oftmals ist in dem Semesterbeitrag auch ein Semesterticket enthalten.

Senat

Der Senat ist das höchste Gremium innerhalb der Hochschulverwaltung. Er entscheidet u.a. über Neugründungen von Fakultäten und die Einführung neuer Studiengänge. Der Senat setzt sich zusammen aus dem Präsidenten, der den Vorsitz hat, Vertretern der Hochschullehrer, der Studierenden, der akademischen und nicht-akademischen Mitarbeiter.

Zentrale Einrichtungen

Darunter werden die verwaltungsunabhängigen Serviceeinrichtungen einer Hochschule wie z. B. ZSB, Bibliothek, Zentrum für Hochschulsport zusammengefasst.