Wenn Sie an der Hochschule Harz BWL berufsbegleitend studieren möchten, besteht die Möglichkeit, dass Ihnen Vorleistungen angerechnet werden. Eingeschlossen sind Leistungen, die Sie außerhalb der Hochschule oder an einer anderen Hochschule erworben haben. Häufig führt eine Anrechnung zu einer erheblichen Verkürzung der Studienzeit und Reduzierung der Studiengebühren.

Folgende Leistungen können angerechnet werden: 

  • Akademische Vorleistungen, die an anderen Hochschulen erbracht wurden
  • Nicht-akademische Vorleistungen, die bei anderen Bildungsträgern erworben wurden (z.B. IHK Aufstiegsfortbildung, staatlich geprüfter Betriebswirt)
  • Vorleistungen, die im beruflichen Kontext erworben wurden (z.B. Berufserfahrung)

Individuelle Anrechnung


Inwieweit Ihre Vorleistungen auf den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang BWL angerechnet werden können, wird in der Regel durch eine individuelle Prüfung entschieden. Lassen Sie uns dazu bitte das ausgefüllte Antragsformular (Antrag auf individuelle Prüfung der Anrechnung), alle benötigten Zeugnisse und Zertifikate  sowie Modulbeschreibungen zukommen.


Pauschale Anrechnung


Leistungen aus deutschlandweit einheitlich geregelten Fort- und Weiterbildungsqualifikationen können pauschal – das heißt ohne Einzelfallprüfung – angerechnet werden. Eine Übersicht zu pauschal anrechenbaren Leistungen einheitlich geregelter Fort- und Weiterbildungen finden Sie hinter diesem Link.

Formular: Antrag auf pauschale Anrechnung (bundeseinheitliche Fort- und Weiterbildungen)

Leistungen aus Fort- und Weiterbildungsqualifikationen unserer Kooperationspartner können ebenfalls pauschal angerechnet werden. Eine Übersicht zu anrechenbaren Leistungen, die bei einem unserer Kooperationspartner erbracht wurden, finden Sie hinter diesem Link.

Formular: Antrag auf pauschale Anrechnung (Kooperationspartner)


Oft gestellte Fragen

Welche Module oder Units kann ich mir grundsätzlich anrechnen lassen?

Die Module, die im berufsbegleitenden Bachelor BWL anrechenbar sind, sind in der Studienordnung entsprechend markiert.

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Unabhängig davon um welche Art der Anrechnung es sich handelt (individuell oder pauschal) benötigen wir Ihre Hochschulzugangsberechtigung, sowie Nachweise zu Ihren erbrachten Leistungen (z.B. Abschluss- oder Zwischenzeugnisse, Weiterbildungszertifikate, etc.). Weiterhin benötigen wir das von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular auf Anrechnung. Im Fall der individuellen Anrechnung benötigen wir darüber hinaus Modulbeschreibungen oder Rahmenlehrpläne, die Aufschluss darüber geben, welchen Inhalt und welches Niveau die von Ihnen erbrachten Vorleistungen haben.

Weshalb muss ich für eine individuelle Anrechnungsprüfung auch Modulbeschreibungen, Rahmenlehrpläne o.ä. einreichen?

Um außerhochschulisch erworbene Lernergebnisse anrechnen zu können, müssen diese hinsichtlich Inhalt und Niveau den zu ersetzenden Lernergebnissen gleichwertig sein. Um diese Gleichwertigkeit im Einzelfall prüfen zu können, müssen Sie Unterlagen einreichen aus denen Rückschlüsse auf Inhalt und Niveau der von Ihnen erbrachten Vorleistungen gezogen werden können. Diese Angaben finden sich häufig in Modul- oder Lernergebnisbeschreibungen. Auch Rahmenlehrpläne können diesbezüglich aussagefähig sein. Eine reine Auflistung von Fächern (wie z.B. in Zeugnissen) ist jedoch nicht ausreichend.

Ich habe eine IHK Aufstiegsfortbildung absolviert bzw. bin Absolvent einer kooperierenden Bildungseinrichtung. Wie kann ich herausfinden, wie viele Credits dafür angerechnet werden?

Eine Übersicht über pauschal anrechenbare IHK Aufstiegsfortbildungen, einschließlich Angaben zu den anrechenbaren Credits, finden Sie hier. Eine Übersicht über pauschal anrechenbare Weiterbildungen unserer Kooperationspartner, einschließlich Angaben zu den anrechenbaren Credits, finden Sie hier.

Kann ich mir auch Vorleistungen aus Weiterbildungen/ Aufstiegsfortbildungen anrechnen lassen, wenn ich die Weiterbildung noch nicht komplett abgeschlossen habe?

Das ist grundsätzlich möglich. Die Anrechnung wird jedoch erst offiziell, wenn Sie einen Nachweis über die von Ihnen erworbenen Vorleistungen einreichen.

In der Übersicht über pauschale Anrechnungen kann ich die von mir absolvierte Aufstiegsfortbildung/ Weiterbildung nicht finden.

In diesem Fall können Ihre Vorleistungen im Rahmen einer Einzelfallprüfung geprüft werden. Bitte nutzen Sie dafür das Antragsformular auf individuelle Prüfung.

Wie lange dauert die Anrechnungsprüfung?

Die Prüfung Ihres Antrags auf Anrechnung kann erst beginnen, wenn Ihre Unterlagen vollständig eingereicht sind (dies kann vorab auch per e-mail geschehen). Im Fall einer pauschalen Anrechnung erhalten Sie dann umgehend eine Aussage zu den anrechenbaren Modulen/ Units. Bei der individuellen Anrechnung variiert die Dauer der Bearbeitung, da es sich hierbei um eine Einzelfallprüfung handelt. Unsere Studiengangskoordination wird sich in der Regel innerhalb von vier Wochen mit Ihnen in Verbindung setzen. Die offizielle Anrechnung erfolgt dann mit der Immatrikulation.

Kann ich mir Vorleistungen auch noch nach der Immatrikulation anrechnen lassen?

Grundsätzlich können Sie auch nach der Immatrikulation noch einen Antrag auf Anrechnung stellen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Sie sich bei den anzurechnenden Modulen/ Units noch nicht für die Prüfung angemeldet haben bzw. bereits einen Prüfungsversuch absolviert haben.

Marco Lipke

Praktische Umsetzung der Anrechnungsprüfungen

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