FAQ-Sammlung für das erste Praxissemester
Vorbereitungsphase / Allgemeine Fragen
Welche Ansprechpartner stehen mir bei Fragen zum Praktikum zur Verfügung?
- der Praxissemesterbeauftragte / Mitarbeiter des Praxissemesterbeauftragten
- das Dezernat für Studentische Angelegenheiten
- das International Office
- der Studiengangskoordinator
Welche Einsatzbereiche sind für meinen Studiengang als Praxissemester gedacht?
- BWL: kaufmännische Bereiche von Industrie- und Dienstleistungsunternehmen (Controlling, Marketing, Personal etc.)
- TM: alle Unternehmen der Tourismusbranche
- DLM: siehe BWL, vorrangig Dienstleistungsunternehmen
- Wipsy: Industrie- und Dienstleistungsunternehmen gemäß der Studienschwerpunkte (Personal, MaFo, Unternehmensberatung etc.)
Wo kann ich aktuelle Praktikumsstellen einsehen?
Wie lange sollte das Praktikum dauern?
- mindestens 16 Wochen in einem geschlossenen Zeitraum
- maximal 6 Monate
- Splitting (2 x 8 Wochen) nur in Ausnahmefällen und auf Antrag möglich
Kann ich das 1. Praxissemester mit dem Bachelorpraktikum verbinden und beide am Ende des Studiums absolvieren?
- für Studierende die ab dem Sommersemester 2013 immatrikuliert wurden, ist dieses nicht mehr möglich
- die beiden Praxisphasen müssen getrennt voneinander absolviert werden
Wie lauten die Zulassungsvoraussetzungen zum 1. Praxissemester?
- erreichen des 3. Fachsemesters
- Anmeldung zum 1. Praktikum
Wen kann ich als Praxissemesterbetreuer wählen?
- jeden Professor und Dozenten an der Hochschule
- persönliche Ansprache in der Vorlesung oder der Sprechstunde möglich
- die Ansprache sollte im 3. Semester vor dem Praxissemester erfolgen
- mit dem Betreuer sind alle inhaltlichen Fragen zum Praktikum bzw. Auslandsstudium abzustimmen
Unter welchen Voraussetzungen kann ich mir das 1. Praxissemester anrechnen lassen?
- bei einschlägiger IHK-Ausbildung mit mind. der Abschlussnote "gut"; formloser Antrag mit Zeugnis an Praxissemesterbeauftragten
- bei einschlägiger IHK-Ausbildung nicht mit mind. der Abschlussnote "gut" ist Berufserfahrung nachzuweisen; formloser Antrag mit Zeugnis und Nachweis Berufserfahrung an Praxissemesterbeauftragten
- ein Praxissemesterbericht inkl. Präsentation ist auch bei Anrechnung Pflichtbestandteil des 1. Praxissemesters
Wie verhält sich die Sozialversicherungspflicht während des Praktikums?
- innerhalb des Pflichtpraktikums sind Studenten sozialversicherungsbefreit
- läuft das Praktikum länger als 6 Monate entfällt die Sozialversicherungsbefreiung und es muss ein Folgevertrag ab dem 1. Tag im 7. Monat ausgestellt werden
Formulare und Fristen
Sämtliche Formulare sind auf der Praxissemesterseite zu finden.
Welche Formulare muss ich bei der Hochschule einreichen und welche Fristen sind dabei zu beachten?
- Abgabe des Praktikumsvertrages und der Anmeldung zum 1. Praxissemester im Dezernat für Studentische Angelegenheiten
- Antrag auf Zulassung zum Praktikum & der Arbeitsvertrag müssen abgegeben werden, sobald sie vorhanden und vom Betreuenden unterschrieben worden sind
- Tätigkeitsnachweis ist vom Praktikumsbetrieb auszufüllen, sobald der Antrag in der Hochschule eingeht, werden 20 Credit Points gut geschrieben
Bis wann muss ich meine Praxissemester-Präsentation anmelden?
- mind. 2 Wochen vor Abgabe des Praxissemesterberichtes (SoSe bis 15. August; WiSe bis 15. Februar)
- die Anmeldung erfolgt online über das LSF Portal (Prüfungsverwaltung-Thema des Praxissemesterberichtes)
Bis wann muss ich den Praxissemesterbericht abgeben?
- Abgabe erfolgt beim jeweiligen Praxisbetreuer (SoSe bis zum 31. August; WiSe bis zum 28. Februar)
- eine Fristverlängerung um 14 Tage ist bei Nachweis eines triftigen Grundes möglich
Wer muss die Formulare unterschreiben?
- der selbst ausgewählte Betreuer, im Ausnahmefall der Praxissemesterbeauftragte
Was muss ich dem Unternehmen vorlegen, damit ich als sozialversicherungsfrei gelte?
- Bescheinigung über das Pflichtpraktikum
Praxissemesterbericht/-vortrag
Wie muss der Praxissemesterbericht gestaltet sein?
- der Bericht muss den allgemeinen wissenschaftlichen Ansprüchen genügen und ist kein Erlebnisbericht
- die jeweiligen Betreuer haben meist einen selbstaufgestellten Leitfaden, sprecht sie bitte darauf an
Wo muss ich den Praxissemesterbericht abgeben?
- Abgabe beim Praxisbetreuer:in
- über das Format (Digital oder Papier) entscheidet der jeweilige Betreuer bzw. die Betreuerin
Welchen Umfang muss der Bericht haben?
- Umfang einer Hausarbeit (10-15 Seiten)
Welchen Umfang muss die Präsentation haben?
- ca. 15-20 Minuten
- Präsentation der Inhalte des Praxissemesterberichtes
WICHTIG!
Sie können erst Prüfungen in Ihren gewählten BFOs ablegen, wenn Sie das Praktikum absolviert und den Praxissemesterbericht erfolgreich abgeschlossen haben.
Detaillierte Informationen zur Anmeldung des Praxissemesterberichts finden Sie hier.
Auslandspraktikum/-semester
Welche Versicherung benötige ich während meines Praktikums?
- die Auslandskrankenversicherung muss abgeschlossen werden
Wann muss man sich für ein Auslandssemester / Auslandsstudium bewerben?
- es wird empfohlen, sich 2 Semester im Voraus zu bewerben
- für ein Auslandsstudium an einer Partnerhochschule muss eine Bewerbung an das Akademische Auslandsamt erfolgen und ein Englischtest abgelegt werden (weitere Infos erhalten Sie beim AAA)
Welche Prüfungsleistungen muss ich aus dem Ausland mitbringen, um das Praxissemester zu bestehen?
- mind. 20 Credit Points + Abschlussbericht + Präsentation
- bei 30 und mehr Credit Points entfällt der Abschlussbericht und die Präsentation
Weitere Fragen
Was muss ich beim Vertragsabschluss beachten?
- Benennung eines betrieblichen Betreuers
- Ausweisung als Praktikumsvertrag
- Freistellung für Hochschulveranstaltungen (wünschenswert, aber nicht unbedingt erforderlich)
- nicht vergessen: Vertragsexemplar oder Vertragskopie mit Antrag auf Zulassung beim Dezernat für stud. Angelegenheiten einreichen (bei nicht-deutschsprachigen Verträgen ist ein zusätzliches deutschsprachiges Exemplar nicht erforderlich!)
Wie wird mein Praktikumsgehalt auf das BAföG angerechnet?
- das Praktikumsgehalt wird auf das ganze BAföG-Jahr berechnet bzw. rückwirkend korrigiert
- bei speziellen Fragen bitte das BAföG-Amt kontaktieren
Ich suche noch einen Zwischenmieter/eine Zwischenmieterin für meine Wohnung oder mein WG-Zimmer, was kann ich tun?
- Eine gute Möglichkeit ist die Untervermietung an die Incomings der Hochschule Harz
- Weitere Informationen und das Formular zum Downlaod finden Sie unter:
https://www.hs-harz.de/dokumente/extern/AAA/Austauschstud_outgoing/Zwischenmietangebot_Outgoings.pdf