Die Präsentation der Praxissemester- und Auslandsstudiensemesterberichte finden am Tag vor dem Beginn der Lehrveranstaltungen des kommenden Semesters statt (siehe Semesterzeitplan). Bitte beachten Sie die Veröffentlichung des Terminplans in StudIP.
Die bekanntgegebenen Zeiten dienen vorrangig der Planung des Ablaufs. Bitte erscheinen Sie zu Beginn der Präsentationsveranstaltung Ihrer Gruppe. Sofern Vorträge z. B. wegen Krankheit des Betreuers ausfallen, kann sich Ihr Präsentationstermin verschieben. Der Charakter dieser Lehrveranstaltung erfordert Anwesenheit. Sie sind während der anderen Berichte in der Gruppe Ihres Betreuers zur Anwesenheit verpflichtet.
Der Bericht inkl. Präsentation ist eine Prüfungsleistung. Wie bei allen anderen Prüfungsleistungen ist im Fall von Krankheit unverzüglich das Krankmeldeformular im DfSA einzureichen. Informieren Sie bitte außerdem Ihre/n Betreuer/-in und das Dekanat. Die Präsentation findet bei Versäumnis des Termins wegen Krankheit seitens der Studierenden grundsätzlich zum nächsten regulären Prüfungstermin im darauffolgenden Semester statt. Dazu müssen Sie sich bitte erneut im HISinOne anmelden (Prüfungsanmeldung innerhalb der Prüfungsanmeldefristen sowie Bekanntgabe des Themas über die Anmeldung zu der Veranstaltung bis 15.02. bzw. 15.08.).
Gibt es triftige Gründe, die die Präsentation im auf das Praxissemester folgenden Semester nicht zulassen, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit Ihrem Betreuer in Verbindung und informieren Sie das Dekanat. Ihr Betreuer entscheidet, ob es sich um einen hinreichend triftigen Grund handelt. In Streitfällen entscheidet der Prüfungsausschuss. Wird der Grund als triftig anerkannt, findet die Präsentation zum nächsten regulären Prüfungstermin im darauffolgenden Semester statt. Bitte melden Sie sich in diesem Fall erneut im HiSinOne an (Prüfungsanmeldung innerhalb der Prüfungsanmeldefristen sowie Bekanntgabe des Themas über die Anmeldung zu der Veranstaltung bis 15.02. bzw. 15.08.).
Wird ein Präsentationstermin oder die Abgabefrist für den Praxissemester- bzw. Auslandsstudiensemesterbericht ohne triftigen Grund nicht eingehalten, gilt die Prüfungsleistung als nicht bestanden.