In begründeten Ausnahmefällen kann die Zulassungskommission ein Unterschreiten der Endnote "gut" zulassen, wenn die Bewerber ihre besondere Eignung durch eine eigene ausführliche schriftliche Begründung und eine begründete Empfehlung z.B. eines Hochschullehrers nachweisen, die in Verbindung mit der Abschlussnote Grundlage für die Entscheidung der Zulassungskommission sind. Ein gleichwertiger ausländischer Abschluss erfüllt die Voraussetzungen ebenfalls. Über die Gleichwertigkeit entscheidet die Zulassungskommission.
In begründeten Einzelfällen ist gemäß der Rahmenzulassungsordnung für die konsekutiven Masterstudiengänge an der Hochschule Harz (FH) eine vorläufige Zulassung auf der Grundlage eines Notenspiegels (Transcript of Records mit Ausweis der ECTS-Credits) der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen möglich, wenn maximal der Nachweis der Prüfungsleistungen "Abschlussarbeit" und, soweit vorgesehen, "Kolloquium" noch nicht erbracht werden konnte.
Sofern Deutsch nicht die Muttersprache des Bewerbers ist, ist ein Nachweis über hinreichende Deutschkenntnisse zur Aufnahme eines Hochschulstudiums in Deutschland gemäß der gültigen Immatrikulationsordnung der Hochschule Harz (FH) zu erbringen.
In den Studiengängen werden fundierte Kenntnisse der englischen Sprache vorausgesetzt. Diese sind mindestens durch das Niveau B 1 nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen mit geeigneten Nachweisen (bspw. TOEFL-Test oder Cambridge Certificate, DELF Zertifikat o. ä.) zu belegen.
Die Zulassungskommission kann darüber hinaus von allen oder einzelnen Bewerbern ein Bewerbergespräch verlangen, das Aufschluss über die Identifikation mit dem Studium und die persönliche Motivation und die Vorkenntnisse geben soll.