Praktische Informationen

FINANZEN UND GEBÜHREN

An der Hochschule Harz müssen keine Studiengebühren gezahlt werden. Universitäten und Hochschule werden finanziell von der Bundesregierung Deutschlands unterstützt. Allerdings muss ein Semesterbeitrag bezahlt werden. Dieser deckt alle Verwaltungskosten sowie das Semesterticket ab. Mit diesem Ticket können alle Busse der HVB in Wernigerode und Halberstadt kostenfrei genutzt werden.

VISA

Austauschstudierenden, die sich länger als 3 Monate in Deutschland aufhalten, benötigen ein Visum. Dies trifft auch zu, wenn man im Besitz eines Aufenthaltstitels eines EU-Staates ist, aber trotzdem Staatsbürger eines visumspflichtigen Landes. Ein deutscher Aufenthaltstitel zu Studienzwecken kann nach der Einreise beantragt werden.

Staatsangehörige folgender Länder benötigen kein Visum:

  • Mitgliedstaaten der EU
  • Schweiz
  • USA
  • Kanada
  • Japan
  • Australien
  • Neuseeland
  • Israel

Staatsbürger dieser Länder müssen nur sicherstellen, dass ihr Reisepass/ Ausweis für den gesamten Aufenthalt an der Hochschule Harz gültig ist. 

Nützlicher Link:
Visabestimmungen (Auswärtiges Amt)

 

VERSICHERUNG

  • Krankenversicherung

Wer in Deutschland studieren möchte, muss den Nachweis einer gültigen Krankenversicherung erbringen. Der Versicherungsschutz sollte vor dem Aufenthalt abgeklärt werden, ab dem Tag der Einreise bestehen und ausdrücklich den Rücktransport ins Heimatland beinhalten, falls sich während des Auslandaufenthalts ein Notfall ereignen sollte.

EU-Bürger

Gesetzliche Krankenversicherung

EU-Bürger können mit der EU-Versichertenkarte (EHIC) einreisen. Erkundigen Sie sich vor der Einreise sehr genau, welche Leistungen Sie in Deutschland in Anspruch nehmen dürfen, da Ihre Versicherung eventuell nicht alle Kosten abdeckt. Informationen zur Nutzung der EHIC in Deutschland finden Sie hier.

Private Krankenversicherung

Erfragen Sie bei Ihrer ausländischen privaten Krankenversicherung, ob diese in Deutschland gültig ist. Falls Ihre ausländische Krankenversicherung anerkannt wird, benötigen Sie eine Bestätigung für die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht, wenn Sie sich an unserer Hochschule einschreiben. Diese Bestätigung kann von jeder beliebigen deutschen gesetzlichen Krankenkasse ausgehändigt werden.
Wenn Ihre private Krankenversicherung in Deutschland nicht gültig ist, müssen Sie sich in Deutschland bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern lassen.


Nicht-EU-Bürger

Gesetzliche Krankenversicherung

Auch wenn Sie in Ihrem Heimatland gesetzlich krankenversichert sind, müssen Sie sich ab dem Tag der Einreise bei einer deutschen Krankenversicherung gesetzlich oder privat versichern lassen.

Private Krankenversicherung

Auch wenn Sie in Ihrem Heimatland privat krankenversichert sind, müssen Sie sich ab dem Tag der Einreise bei einer deutschen Krankenversicherung gesetzlich oder privat versichern lassen.

 

  • Haftpflichtversicherung

Wir empfehlen auch den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung, die für Kosten von Schäden aufkommt.

SEMESTERBEITRAG 2023

Wernigerode: 118,00€  

Halberstadt: 109,00€