Die Bundeskonferenz der Frauen-und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (bukof) e.V veröffentlicht das durch sie beauftragte Gutachten der Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Ulrike Lembke mit dem Titel „Verfassungswidrige Anweisung zur Diskriminierung: Sprachverbote an Hochschulen und die Pflicht zu geschlechtergerechter Sprache“.
Die zentralen Erkenntnisse des Gutachtens sind:
Hochschulen als Körperschaften öffentlichen Rechts sind grundrechtsgebunden: Gleichberechtigung (Art. 3 Abs. 2 GG), Diskriminierungsverbot (Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG) und Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) verpflichten zu nichtdiskriminierender Sprache. Die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen, das Recht auf geschlechtlich korrekte Anrede sowie geschlechterinklusive Formen für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen gelten für alles hoheitliche Sprachhandeln.
Exekutive Verbote der Nutzung von geschlechtergerechter Sprache stellen eine verfassungs- und gesetzeswidrige Anweisung zur Diskriminierung dar. Die Erstreckung solcher Sprachverbote auf Hochschulen ist überdies nicht nur unvereinbar mit der individuellen Wissenschaftsfreiheit, sondern auch mit der verfassungsrechtlich garantierten Hochschulautonomie.
Exekutive Sprachverbote konterkarieren die Bemühungen von Hochschulen um Diskriminierungsfreiheit, Bildungsgerechtigkeit, plurale Wissensproduktion sowie attraktive Studien- und Arbeitsbedingungen.
Für eine tiefergehende Befassung mit dem Thema und dessen Bedeutung für das Sprachhandeln an Hochschulen und darüber hinaus kann das Gutachten nebst Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse ab sofort auf der bukof- Website heruntergeladen und weitergeleitet werden.