Bei einem Dienstunfall/Wegeunfall setzen Sie sich bitte schnellstmöglich mit Ihrer Personalsachbearbeiterin sowie Ihrer/Ihrem Vorgesetzte/n in Verbindung und unterrichten diese.
► Beachten Sie, dass Sie bei einer ärztlichen Unteruchung unbedingt darauf hinweisen, dass Sie während des Dienstes bzw. auf dem Weg zum oder vom Dienst verunfallt sind.
Bitte füllen Sie die entsprechende Unfallanzeige aus und schicken Sie diese unverzüglich an das Personaldezernat.
Bei einem Unfall durch das Verschulden Dritter setzen Sie sich bitte schnellstmöglich mit Ihrer Personalsachbearbeiterin in Verbindung und unterrichten diese.
Eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit kann auf das Verschulden Dritter – insbesondere bei Unfällen – zurückzuführen sein.
Der/die Schädiger/in ist in diesem Fall zum Schadensersatz (Entgeltfortzahlung) verpflichtet.
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung geht grundsätzlich auf den Arbeitgeber über. Der Übergang bewirkt, dass insoweit nicht mehr Sie, sondern die Hochschule Harz Anspruchsinhaber ist
und den Schadensersatz für die Entgeltfortzahlung gegenüber dem/der Schädiger/in (ggf. auch klageweise) geltend gemacht wird.
Bitte informieren Sie unverzüglich Ihre Personalsachbearbeiterin.