Als Gasthörer oder Gasthörerin haben Sie die Möglichkeit an einzelnen Lehrveranstaltungen teilzunehmen.
Die Genehmigung für den Besuch dieser Lehrveranstaltungen ist kurz vor Beginn eines Semesters bei den betreffenden Dozenten der gewünschten Veranstaltungen einzuholen.
Nach Genehmigung reichen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit Ihrem Lebenslauf und Passbild bitte spätestens bis zum 31.03. für das Sommersemester bzw. bis zum 30.09. für das Wintersemester beim Dezernat für Studentische Angelegenheiten der Hochschule Harz ein.
Hinweis: Für die Gasthörerschaft werden keine Gebühren oder Beiträge erhoben. Sie sind als Gasthörende keine immatrikulierten Studierenden und erhalten keinen Studierendenstatus. Eine Teilnahme an Prüfungen und eine Anrechnung von Studienleistungen auf ein evtl. späteres Studium ist nicht möglich.