Sprachnachweise für die Bewerbung an der Hochschule Harz

Diese Informationen beziehen sich ausschließlich auf den Bewerbungs- und Zulassungsprozess, nicht auf das eigentliche Studium. Das Vorlegen von Sprachnachweisen ist eine Voraussetzung für die Zulassung, ersetzt jedoch nicht die verpflichtenden Sprachkurse während des Studiums. Die Regelungen gelten für alle Fachbereiche und Studiengänge der Hochschule Harz.
Alle Sprachkenntnisse müssen entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) nachgewiesen werden. Das erforderliche Sprachniveau kann der jeweiligen Zulassungsordnung des gewünschten Studiengangs entnommen werden.

Für Programme an Partnerhochschulen im Ausland gelten andere Anforderungen, die von diesen festgelegt werden.

Silke Rossmann

Sprachenzentrum
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Raum 9.333, Haus 9, Wernigerode
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