Trotz rechtlicher Verankerung der Gleichstellung in Deutschland bestehen weiterhin Ungleichheiten und Diskriminierungen in vielen Bereichen unserer Gesellschaft. Diese Ringvorlesung beleuchtet aktuelle Herausforderungen der Chancengerechtigkeit aus interdisziplinärer Perspektive und diskutiert innovative Lösungsansätze. Denn Chancengerechtigkeit kann das Leben einzelner Personen beeinflussen und prägt das Zusammenleben sowie den Fortschritt unserer Gesellschaft als Ganzes.
Wir freuen uns daher sehr, Sie/Euch recht herzlich zur diesjährigen Ringvorlesung ab dem 10. Oktober 2024 zu begrüßen.
Alle Studierenden, Mitarbeitenden und Interessierte sind herzlich willkommen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Bei Rückfragen können Sie sich gern bei Lisa Pippirs (lpippirs@hs.harz.de) melden.
Auf rechtlicher Ebene ist die Gleichstellung der Geschlechter weitgehend festgeschrieben. Gemäß Art. 3 des Grundgesetzes und Art. 7 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Weiter heißt es dort, dass Frauen und Männer gleichberechtigt sind und niemand aus Gründen des Geschlechts, der sexuellen Identität, der Abstammung oder wegen seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens oder seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder aus rassistischen Gründen benachteiligt oder bevorzugt werden darf.
Aber wie sieht es in der Rechtswirklichkeit aus? Vom Ziel einer diskriminierungsfreien Gesellschaft, in der alle unabhängig vom Geschlecht selbstbestimmt leben können, sind wir noch weit entfernt. Aktuell sieht sich die Gleichstellungspolitik zudem erbitterten Widerständen gegenüber, die mit einem gesellschaftlichen Rollback einhergehen.
Der Vortrag geht deshalb der Frage nach, warum es heute noch einer nachdrücklichen Gleichstellungspolitk bedarf, welchen aktuellen Herausforderungen sich diese gegenübersieht und wie intersektional die Antwort auf diese Herausforderungen aussehen muss.
Die Europäische Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft (EAF) Berlin e.V. hat im Jahr 2014 eine Untersuchung zu Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern in Ost und West veröffentlicht. In Sachsen-Anhalt haben nach wie vor nur 37 von 218 Kommunen eine Frau an der Spitze (Stand September 2023). In der Veranstaltung soll mit Bürgermeisterinnen über die Gründe für diese Unterrepräsentanz gesprochen werden und die Möglichkeiten, diese zu überwinden. Kein demokratisches Gemeinwesen kann es sich auf Dauer erlauben, dass die eine Hälfte der Bevölkerung in der politischen Führungs- und Entscheidungspositionen nicht angemessen vertreten ist. Dies gilt in besonderem Maße für die Kommunalpolitik, die zu Recht als die Basis der Demokratie angesehen wird.
Die Beschreibung folgt.
Mit der zunehmenden Verwendung von Maschinellem Lernen und Künstlicher Intelligenz in Form der Actuarial Data Science gerät zunehmend ein Bereich in den Fokus, der die Versicherungsbranche von jeher, aber doch aus anderer Perspektive beschäftigt hat: Diskriminierung. Der gesellschaftliche Anspruch wandelt sich mehr und mehr dahin, bei automatisierter Entscheidungsfindung möglichst nicht nur direkte, sondern auch indirekte Diskriminierung sog. geschützter Merkmale (wie Alter, Ethnie, Geschlecht etc.) zu vermeiden, sodass dahingehend insbesondere Big Data-getriebene Fragestellungen besonderes Augenmerk verdienen. Wenngleich die Rechtslage hier grundsätzlich sehr klar ist, dürfte die bevorstehende Verabschiedung des EU AI Acts abseits des reinen Kerngeschäfts hier für einige Unsicherheit in der Verwendung von ML-Methoden sorgen.
Ausgehend vom Simpson-Paradoxon und der immer breiter werdenden Literatur zum Umgang mit Diskriminierungsfragen (vgl. Lindholm et. al) zielt der Vortrag auf die Betrachtung von Grenzfällen, in denen nicht-linear wirkende Effekte eine faire Preisfindung erheblich komplizieren können. Ultimativ wird gezeigt, dass mutatis mutandis stets eine Verzerrung der Preisfindung erfolgt.
Die Beschreibung folgt.