Sie sind verpflichtet, der Co-Leitung des Sprachenzentrums Mitteilung zu machen, wenn nicht mindestens fünf HörerInnen zu einer Ihrer Lehrveranstaltungen erscheinen.
Benötigen Sie ein Postfach, Kopierkarten, Unterrichtsutensilien etc. teilen Sie dies bitte rechtzeitig unserer Sekretärin des Sprachenzentrums, Frau Fessel-Müller, mit. Für die Anfertigung von Kopien ist nicht das Sprachenzentrum zuständig! Wir können Ihre Skripte (im pdf Format) für die Studenten zum Download auf der entsprechenden Seite bereitstellen. Tel: 03943 - 659 165 oder schicken Sie eine E-Mail.
(Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Bundesreisekostengesetz vom 01.06.2005)
Wenn Sie nicht am Ort der Hochschule wohnen oder dort hauptamtlich oder -beruflich beschäftigt sind, werden aus haushaltstechnischen Gründen maximal 35 € pro Person und Nacht ohne Frühstück erstattet. Bitte buchen Sie sich bei Bedarf Ihre Unterkunft selbst. Lassen Sie sich eine detaillierte Rechnung ausstellen, aus der der Frühstückspreis ersichtlich ist.