Der Senat hat für dieses Wintersemester die Prüfungsregelungen beschlossen, die hier kurz und knapp zusammengefasst werden:
Mündliche Prüfungen und Kolloquien sind auch im Wintersemester 2020/2021 per Videokonferenz möglich.
Prüfungsrücktritt bis spätestens einen Tag vor der Prüfung ist ohne Attest möglich.
Fristwarnungen (ehemalige Sollanmeldungen) aus dem Sommersemester 2020 werden auf das Sommersemester 2021 verschoben; alle Sollanmeldungen aus dem Wintersemester 2020/2021 werden auf das Wintersemester 2021/2022 verschoben.