Für erste Informationen können Sie sich an die Beschäftigten in den Dekanaten wenden:
FB Automatisierung und Informatik ► Frau Regina Blaga, Telefon +49 3943 659 309, E-Mail: rblaga(at)hs-harz.de
FB Verwaltungswissenschaften ► Frau Corinna Franke,Telefon +49 3943 659 410, E-Mail: cfranke@hs-harz.de
FB Wirtschaftswissenschaften ► Frau Silke Banse,Telefon +49 3943 659 203, E-Mail: sbanse@hs-harz.de
Für das Sprachenzentrum ► Frau Fessel-Müller, Telefon +49 3943 659165, E-Mail: hfesselmueller@hs-harz.de
Lehraufträge werden in der Regel an der Hochschule Harz für ein Semester erteilt. Eine Semesterwochenstunde (SWS) entspricht 45 Minuten. Hauptsächlich werden Lehraufträge im Umfang von zwischen 2 und 4 SWS erteilt, sie finden im Semester wöchentlich über einen Zeitraum von ca. 13/14 Wochen an festen Wochentagen bzw. als Blockveranstaltungen statt.
Die mit der Lehrtätigkeit verbundenen Aufgaben wie Vor- und Nachbereitungen sind im Lehrauftrag inbegriffen und können nicht gesondert vergütet werden.
Abweichungen wie z.B. Online - Seminare, Lehrstundenverlegungen, Exkursionen etc. müssen mit dem Fachverantwortlichen, bzw. mit dem jeweiligen Dekanat besprochen werden.
Als Lehrbeauftragte haben Sie den Auftrag, die im Lehrauftrag festgelegten Lehraufgaben wahrzunehmen. Dabei arbeiten Sie selbstständig und gestalten die Lehrveranstaltungen inhaltlich in eigener Verantwortung. Die jeweiligen Bestimmungen der
Studiengänge, die sich insbesondere aus Prüfungs- und Studienordnungen ergeben, sind zu beachten.
Dabei können Sie sich didaktisch frei entfalten – Sie können eigene Fokusse setzen oder Inhalte an aktuelle Entwicklungen anpassen.
Lehrmaterial wie Präsentationen, Literatur oder Skripte werden von Ihnen selbst vorbereitet.
Gehört zur Lehrveranstaltung die Ablegung von Prüfungsleistungen, sind Sie grundsätzlich verpflichtet,
diese anzubieten und abzunehmen. Welche Prüfungsform die geeignete ist, sollte Sie im Vorfeld mit der/dem zuständigen Fachprofessor/in beraten.
Unterstützung bietet Ihnen auch jeweils die Beschäftigten das Dekanates.
Lehrbeauftragte nehmen die Ihnen übertragenen Aufgaben selbstständig wahr und stehen daher in keinem Beschäftigungs- bzw. Dienstverhältnis zur Hochschule Harz.
Falls Sie hauptberuflich im öffentlichen Dienst tätig sind, sind Sie zur Anzeige des Lehrauftrages als Nebentätigkeit verpflichtet.
Für Hochschulangehörige gilt, dass ein Lehrauftrag an Professoren/innen, an wissenschaftliche Mitarbeitende sowie an LfbA‘en in dem Fachgebiet, für das sie berufen sind, nicht erteilt werden kann. Ausnahmen bestehen für Lehrveranstaltungen der Weiterbildung, die über die dienstlich festgelegte Lehrverpflichtung hinaus abgehalten werden.
Wird ein Lehrauftrag durch das Dezernat Personal, Allgemeine Verwaltung und Organisation an Hochschulangehörige vergeben, gilt die Nebentätigkeit mit Erteilung des Lehrauftrages als angezeigt.
Als Lehrbeauftragte/r sind Sie Selbstständige im Sinne des Einkommenssteuer- und Sozialversicherungsrechts.
Die Hochschule Harz führt für den Lehrauftrag weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge ab.
Ab einer gezahlten Vergütung von 1.500,00 € im Kalenderjahr ist die Hochschule Harz gemäß Mitteilungsverordnung (Verordnung über die Mitteilung an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten vom 07.09.1993) in der jeweils geltenden Fassung verpflichtet, Ihrem zuständigen Finanzamt folgende Angaben zu übermitteln: Name, Vorname,
Geburtsdatum, Anschrift, Steuernummer, Grund und Tag der Zahlung.
Vorsorglich mache ich darauf aufmerksam, dass diese Mitteilung Sie nicht von Ihrer steuerlichen Aufzeichnungs- und Erklärungspflicht gegenüber Ihrem Finanzamt entbindet.
Die Hochschulnutzerkennung, wie Mitarbeiternummer (m-Nummer) und Passwort werden an Ihre Heimatadresse versandt.
Für den Zeitraum Ihres Lehrauftrages - Datum ersichtlich im Lehrauftrag - stehen Ihnen unter Verwendung der Nutzerkennung die Hochschulsysteme zur Verfügung.
WLAN-Zugriff nähere Informationen erhalten Sie hier
Wähernd Ihres Lehrauftrages stehen Ihnen die Bibliotheken der Hochschule Harz Standort Wernigerode sowie Standort Halberstadt zur Verfügung.
Hier können Sie sich umfassand informieren.
Wähernd Ihres Lehrauftrages stehen Ihnen die Dienste des Rechnezentrums der Hochschule Harz zur Verfügung.
Hier können Sie sich umfassand informieren.
Die Vergütung der tatsächlich geleisteten Einzelstunden (SWS) wird nach Ihrer Abrechnung des Lehrauftrages berechnet.
Mit dem erteilten Lehrauftrag erhalten Sie einen Vordruck für Abrechnung des Lehrauftrages. Ihre persönlichen Daten werden basierend auf Ihren Angaben im Antrag zum Lehrauftrag vorausgefüllt. Die geleisteten Lehrstunden können nun von Ihnen ergänzt werden. Nach Unterzeichnung der Richtigkeit der Angaben senden Sie
die Abrechnung an pdfrechnung@hs-harz.de
Die Vergütung der Korrektur schriftlicher Prüfungen und Hausarbeiten erfolgt nach Eingang der Benotungsliste und der „Dienstliche Erklärung“
Die Anlagen sind jeweils dem zuständigen Fachbereich bzw. dem Professional Center zuzusenden.
Auf Erstattung von Fahrt- und Übernachtungskosten besteht nur bei Zusage im Lehrauftrag ein Rechtsanspruch.
Eine Erstattung erfolgt auf Antrag und auf Grundlage von nachgewiesenen tatsächlichen Kosten (Nachweis über Belege). Erstattet werden jedoch nur die notwendigerweise entstandenen Kosten.
Bitte beachten Sie!
Einen Antrag auf Erstattung von Reisekosten, wie Fahrt- und Übernachtungskosten kann innerhalb von sechs Monaten nach Entstehen der Reisekosten gestellt werden, danach verfällt der Anspruch.
Jeder Lehrauftrag kann aus wichtigem Grund auf Antrag des entsprechenden Fachbereichs, des Sprachenzentrums oder eines bzw. einer Prorektorin jederzeit widerrufen werden.
Wichtige Gründe liegen insbesondere vor, wenn die Lehrveranstaltung nicht zustande kommt. Dies ist der
Fall, wenn:
a) für anmeldepflichtige Lehrveranstaltungen weniger als fünf, am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften weniger als sieben Anmeldungen vorliegen. In diesem Fall wird kein Ausfallhonorar gezahlt.
b) bei Blockveranstaltungen in den ersten beiden Lehrstunden nicht mindestens fünf Studierende anwesend waren. In diesen Fällen wird eine Doppelstunde (90 Minuten) als Ausfallhonorar für Lehrvorbereitung und zeitliche Aufwendungen vergütet.
Bitte informieren Sie die Dekanate bzw. das Professional Center, wenn es Probleme mit der Anzahl der Hörer gibt.
Für die Erteilung des Lehrauftrages werden Ihre personenbezogenen Daten, wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Anschrift, Bankverbindungsdaten, zuständiges Finanzamt, Hochschulabschluss sowie die Daten des Lehrauftrages EDV-mäßig erfasst und weiterverarbeitet und für die Erstellung und Abrechnung des Lehrauftrages sowie für hochschulinterne und externe Statistiken verwendet.
Innerhalb der Hochschule Harz erhalten diejenigen Stellen (z. B. Fachbereiche sowie Dezernat Haushalt) Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten brauchen.
Informationen über Sie dürfen nur weitergeben werden, bei Vorlage gesetzlicher Bestimmungen bzw. Sie haben eingewilligt oder wir sind zur Erteilung einer Auskunft befugt.
Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?
► Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die
Hochschule Harz
Der Rektor
Friedrichstraße 57-59
38855 Wernigerode
e-mail: rektor@hs-harz.de
webseite: www.hs-harz.de
► Der Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen ist:
Hochschule Harz
Datenschautzbeauftragte
Friedrichstraße 57-59
38855 Wernigerode
e-mail: datenschutz@hs-harz.de
webseite: www.hs-harz.de/hochschule/organisation/interessenvertretungen/datenschutz
► Die für die Hochschule Harz zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Leiterstraße 9
39104 Magdeburg