Wen kann ich ansprechen, wenn Interesse an einem Lehrauftrag besteht?

Für erste Informationen können Sie sich an die Beschäftigten in den Dekanaten wenden:

FB Automatisierung und Informatik ► Frau Regina Blaga, Telefon  +49 3943 659 309, E-Mail:

FB Verwaltungswissenschaften       ► Frau Corinna Franke,Telefon  +49 3943 659 410, E-Mail:

FB Wirtschaftswissenschaften         ► Frau Silke Banse,Telefon  +49 3943 659 203, E-Mail:
 

Für das Sprachenzentrum               ► Frau Fessel-Müller, Telefon  +49 3943 659165, E-Mail: hfesselmueller@hs-harz.de

gesetzliche Grundlage

§ 50 HSG-LSA

Lehrauftragsordnung

Lehrauftragsordnung

Allgemeines -Adressdaten

Hochschule Harz                                                               Telefon +49 3943-659-300
Fachbereich Automatisierung und Informatik               Fax +49 3943-659-399
Friedrichstraße 57-59                                                       https://www.hs-harz.de/studium/fb-automatisierung-und-informatik

38855 Wernigerode

 

Hochschule Harz                                                               Telefon +49 3943-659-400
Fachbereich Verwaltungswissenschaften                      Fax +49 3943-659-499
Domplatz 16                                                                        https://www.hs-harz.de/hochschule/standorte/campus-halberstadt

3882 Halberstadt    

                          

Hochschule Harz                                                              Telefon +49 3943-659-200
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften                      Fax +49 3943-659-299
Friedrichstraße 57-59                                                      https://www.hs-harz.de/studium/fb-wirtschaftswissenschaften

38855 Wernigerode

 

Hochschule Harz                                                              Telefon +49 3943-659-165
Sprachenzentrum                                                            
Friedrichstraße 57-59                                                      https://www.hs-harz.de/hochschule/einrichtungen/sprachenzentrum

38855 Wernigerode

 

Hochschule Harz                                                    
Professional Center                                                         
Friedrichstraße 57-59                                                      https://www.hs-harz.de/weiterbildung

38855 Wernigerode

 

Welchen zeitlichen Umfang hat ein Lehrauftrag?

Lehraufträge werden in der Regel an der Hochschule Harz für ein Semester erteilt. Eine Semesterwochenstunde (SWS) entspricht 45 Minuten. Hauptsächlich werden Lehraufträge im Umfang von zwischen 2 und 4 SWS erteilt, sie finden im Semester wöchentlich über einen Zeitraum von ca. 13/14 Wochen an festen Wochentagen bzw. als Blockveranstaltungen statt.

Die mit der Lehrtätigkeit verbundenen Aufgaben wie Vor- und Nachbereitungen sind im Lehrauftrag inbegriffen und können nicht gesondert vergütet werden.

Abweichungen wie z.B.  Online - Seminare, Lehrstundenverlegungen, Exkursionen etc. müssen mit dem Fachverantwortlichen, bzw. mit dem jeweiligen Dekanat besprochen werden.

 

Welche Aufgaben gehören zum Lehrauftrag?

Als Lehrbeauftragte haben Sie den Auftrag, die im Lehrauftrag festgelegten Lehraufgaben wahrzunehmen. Dabei arbeiten Sie selbstständig und gestalten die Lehrveranstaltungen inhaltlich in eigener Verantwortung. Die  jeweiligen Bestimmungen der
Studiengänge, die sich insbesondere aus Prüfungs- und Studienordnungen ergeben, sind zu beachten.
Dabei können Sie sich didaktisch frei entfalten – Sie können eigene Fokusse setzen oder Inhalte an aktuelle Entwicklungen anpassen.

Lehrmaterial wie Präsentationen, Literatur oder Skripte werden von Ihnen selbst vorbereitet.

Gehört zur Lehrveranstaltung die Ablegung von Prüfungsleistungen, sind Sie grundsätzlich verpflichtet,
diese anzubieten und abzunehmen. Welche Prüfungsform die geeignete ist, sollte Sie im Vorfeld mit der/dem zuständigen Fachprofessor/in beraten.

Unterstützung bietet Ihnen auch jeweils die Beschäftigten das Dekanates.

 

 

Führt der Lehrauftrag zu einem Beschäftigungsverhältnis an der Hochschule Harz?

Lehrbeauftragte nehmen die Ihnen übertragenen Aufgaben selbstständig wahr und stehen daher in keinem Beschäftigungs- bzw. Dienstverhältnis zur Hochschule Harz.

Lehrauftrag neben hauptberuflicher Tätigkeit im öffentlichen Dienst.

Falls Sie hauptberuflich im öffentlichen Dienst tätig sind, sind Sie zur Anzeige des Lehrauftrages als Nebentätigkeit verpflichtet.

Für Hochschulangehörige gilt, dass ein Lehrauftrag an Professoren/innen, an wissenschaftliche Mitarbeitende sowie an LfbA‘en in dem Fachgebiet, für das sie berufen sind, nicht erteilt werden kann. Ausnahmen bestehen für Lehrveranstaltungen der Weiterbildung, die über die dienstlich festgelegte Lehrverpflichtung hinaus abgehalten werden.

Wird ein Lehrauftrag durch das Dezernat Personal, Allgemeine Verwaltung und Organisation an Hochschulangehörige vergeben, gilt die Nebentätigkeit mit Erteilung des Lehrauftrages als angezeigt.

Besteht für den Lehrauftrag eine Steuer- und Sozialversicherungspflicht?

Als Lehrbeauftragte/r sind Sie Selbstständige im Sinne des Einkommenssteuer- und Sozialversicherungsrechts.

Die Hochschule Harz führt für den Lehrauftrag weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge ab.

Ab einer gezahlten Vergütung von 1.500,00 € im Kalenderjahr ist die Hochschule Harz gemäß Mitteilungsverordnung (Verordnung über die Mitteilung an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten vom 07.09.1993) in der jeweils geltenden Fassung verpflichtet, Ihrem zuständigen Finanzamt folgende Angaben zu übermitteln: Name, Vorname,
Geburtsdatum, Anschrift, Steuernummer, Grund und Tag der Zahlung.

Vorsorglich mache ich darauf aufmerksam, dass diese Mitteilung Sie nicht von Ihrer steuerlichen Aufzeichnungs- und Erklärungspflicht gegenüber Ihrem Finanzamt entbindet.

Wie erhalte ich meine Mitarbeiternummer sowie das Passwort? _ ► Ab wann kann ich die Hochschulsysteme nutzen?

Die Hochschulnutzerkennung, wie Mitarbeiternummer (m-Nummer) und Passwort werden an Ihre Heimatadresse versandt.

Für den Zeitraum Ihres Lehrauftrages - Datum ersichtlich im Lehrauftrag - stehen Ihnen unter Verwendung der Nutzerkennung die Hochschulsysteme zur Verfügung.

Besteht die Möglichkeit WLAN zu nutzen?

WLAN-Zugriff  nähere Informationen erhalten Sie hier

Besteht die Möglichkeit die Bibliotheken der Hochschule Harz zu nutzen?

Wähernd Ihres Lehrauftrages stehen Ihnen die Bibliotheken der Hochschule Harz Standort Wernigerode sowie Standort Halberstadt zur Verfügung.

Hier können Sie sich umfassand informieren.

Welche Dienste des Rechenzentrums stehen zur Verfügung?

Wähernd Ihres Lehrauftrages stehen Ihnen die Dienste des Rechnezentrums der Hochschule Harz zur Verfügung.

Hier können Sie sich umfassand informieren.

Wie erfolgt die Abrechnung des Lehrauftrages?

Die Vergütung der tatsächlich geleisteten Einzelstunden (SWS) wird nach Ihrer Abrechnung des Lehrauftrages berechnet.

Mit dem erteilten Lehrauftrag erhalten Sie einen Vordruck für Abrechnung des Lehrauftrages. Ihre persönlichen Daten werden basierend auf Ihren Angaben im Antrag zum Lehrauftrag vorausgefüllt.  Die geleisteten Lehrstunden können nun von Ihnen ergänzt werden. Nach Unterzeichnung der Richtigkeit der Angaben senden Sie

die Abrechnung an pdfrechnung@hs-harz.de

Die Vergütung der Korrektur schriftlicher Prüfungen und Hausarbeiten erfolgt nach Eingang der Benotungsliste und der „Dienstliche Erklärung“
Die Anlagen sind jeweils dem zuständigen Fachbereich bzw. dem Professional Center zuzusenden.

Wie und wann werden Reisekosten abgerechnet?

Auf Erstattung von Fahrt- und Übernachtungskosten besteht nur bei Zusage im Lehrauftrag ein Rechtsanspruch.

Eine Erstattung erfolgt auf Antrag und auf Grundlage von nachgewiesenen tatsächlichen Kosten (Nachweis über Belege). Erstattet werden jedoch nur die notwendigerweise entstandenen Kosten.

Bitte beachten Sie!

Einen Antrag auf Erstattung von Reisekosten, wie Fahrt- und Übernachtungskosten kann innerhalb von sechs Monaten nach Entstehen der Reisekosten gestellt werden, danach verfällt der Anspruch.

Kann ein Lehrauftrag beendet bzw. widerrufen werden?

Jeder Lehrauftrag kann aus wichtigem Grund auf Antrag des entsprechenden Fachbereichs, des Sprachenzentrums oder eines bzw. einer Prorektorin jederzeit widerrufen werden.


Wichtige Gründe liegen insbesondere vor, wenn die Lehrveranstaltung nicht zustande kommt. Dies ist der
Fall, wenn:

a) für anmeldepflichtige Lehrveranstaltungen weniger als fünf, am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften weniger als sieben Anmeldungen vorliegen. In diesem Fall wird kein Ausfallhonorar gezahlt.

b) bei Blockveranstaltungen in den ersten beiden Lehrstunden nicht mindestens fünf Studierende anwesend waren. In diesen Fällen wird eine Doppelstunde (90 Minuten) als Ausfallhonorar für Lehrvorbereitung und zeitliche Aufwendungen vergütet.

Bitte informieren Sie die Dekanate bzw. das Professional Center, wenn es Probleme mit der Anzahl der Hörer gibt.

Werden personenebezogene Daten gespeichert und was passiert mit meinen Daten?

Für die Erteilung des Lehrauftrages werden Ihre personenbezogenen Daten, wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Anschrift, Bankverbindungsdaten, zuständiges Finanzamt, Hochschulabschluss sowie die Daten des Lehrauftrages EDV-mäßig erfasst und weiterverarbeitet und für die Erstellung und Abrechnung des Lehrauftrages sowie für hochschulinterne und externe Statistiken verwendet.

Innerhalb der Hochschule Harz erhalten diejenigen Stellen (z. B. Fachbereiche sowie Dezernat Haushalt) Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten brauchen.

Informationen über Sie dürfen nur weitergeben werden, bei Vorlage gesetzlicher Bestimmungen bzw. Sie haben eingewilligt oder wir sind zur Erteilung einer Auskunft befugt.

Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

► Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die

  Hochschule Harz
  Der Rektor
  Friedrichstraße 57-59
  38855 Wernigerode

  e-mail: rektor@hs-harz.de

  webseite: www.hs-harz.de

► Der Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen ist:

  Hochschule Harz
  Datenschautzbeauftragte
  Friedrichstraße 57-59
  38855 Wernigerode 

  e-mail: datenschutz@hs-harz.de

  webseite: www.hs-harz.de/hochschule/organisation/interessenvertretungen/datenschutz


  Telefon: 0049 3941 659 180

► Die für die Hochschule Harz zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:
  Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
  Leiterstraße 9
  39104 Magdeburg