Energiepauschale wird ab sofort ausgezahlt

Mit der einmaligen Energiepreispauschale in Höhe von 200 € entlastet die Bundesregierung Menschen in Ausbildung. Seit dem 15. März 2023 ist der Antrag bundesweit möglich.  Nähere Informationen finden Sie hier: https://www.einmalzahlung200.de. Dort werden auch FAQs beantwortet. 

Was benötigen Sie für den Antrag?

1.       Ein BundID-Nutzerkonto

  und

2.       einen Zugangscode und ggf. eine PIN

Schritt für Schritt Anleitung

Schritt 1 (BundID-Nutzererkonto):

Das BundID-Nutzerkonto kann auf drei Wegen angelegt werden, wir empfehlen insbesondere ausländischen Studierenden den ersten Weg: 

a)       Mit Benutzernamen, Email-Adresse und Passwort: https://id.bund.de/de/registration/eID

b)       Mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises. Eine Anleitung für das Anlegen eines BundID-Kontos mit Online-Ausweisfunktion finden Sie hier: https://www.einmalzahlung200.de/eppsg-de/bundid-anlegen

c)     Mit elektronischem Aufenthaltstitel, der Europäischen eID oder mit einem persönlichen ELSTER-Zertifikat


Schritt 2:

Über Ihre Startseite der Hochschule Harz im HisInOne steht Ihnen nach Anmeldung mit u-Nummer und Passwort Zugangscode und PIN für das Online-Antragsportal zu Verfügung.  

Sie sind bereits exmatrikuliert? Auch bereits exmatrikulierte Studierende, welche am 01.12.2022 an der Hochschule eingeschrieben waren, haben die Möglichkeit, sich mit ihren Login-Daten im HisInOne einzuloggen. Bitte verwenden Sie dazu das letzte Ihnen bekannte Passwort. Sofern es hierbei zu Problemen z. B. auf Grund der letzten Passwortumstellung kommt, können Sie sich an Ihre Sachbearbeiterinnen im Dezernat für studentische Angelegenheiten wenden.


Schritt 3:

Zwischen dem 15.03.2023 und dem 30.09.2023 können Sie mit Ihrem BundID-Nutzerkonto, dem Zugangscode und ggf. der PIN über das auf der Seite www.einmalzahlung200.de verlinkte Portal unter Angabe Ihrer Bankverbindung die 200 € beantragen. 

Bitte beachten Sie, dass die Hochschule nur für Schritt 2 verantwortlich ist und bei Problemen, insbesondere bei Weg 1 und 3 keine Auskunft geben kann. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an die auf www.einmalzahlung200.de genannten Auskunftskanäle.