Alle an der Hochschule eingeschriebenen Studierenden, die beabsichtigen, ihr Studium im folgenden Semester fortzusetzen, müssen sich innerhalb einer bestimmten Frist zurückmelden.
Der Rückmeldezeitraum für das jeweils folgende Semester wird rechtzeitig hochschulöffentlich im Semesterzeitplan bekannt gegeben.
Sollte bis zum Ende der Rückmeldefrist keine Rückmeldung vorliegen, erfolgt nach einmaliger Mahnung die Exmatrikulation zum Ende des Semesters. Mit der Exmatrikulation endet Ihr Status als Studierende bzw. Studierender.
Wenn Sie das Studium an der Hochschule Harz beenden (z.B. Abschluss des Studiums), müssen Sie die Exmatrikulation beantragen.
Nach erfolgter Rückmeldung aktualisieren Sie bitte selbstständig Ihren Studierendenausweis.
Sind Studierende für eine verspätete oder unterlassene Rückmeldung verantwortlich, ist dafür eine Säumnisgebühr entsprechend der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt zu entrichten. Zur Zeit sind es 10,30 € zusätzlich zu den Semesterbeiträgen.
Eine postalische Rückmeldung mit dem Formblatt ist nur in Ausnahmefällen (Praxissemester, Urlaubssemester, Krankheit) möglich!
Sie können hierfür:
Zu dem Formular für die postalische Rückmeldung:
Bitte beachten Sie, dass an den Chipkarten-Aktualisierungsstationen nur noch nachfolgende Funktionen möglich sind:
Standorte Chipkarten-Aktualisierungsstationen:
Bei Problemen helfen Ihnen gern Ihre zuständigen Sachbearbeiterinnen des Dezernats für studentische Angelegenheiten.